Und wieder ein "NEUER" aus / in Schleswig-Holstein

  • Hallo zusammen,


    auch ich wollte mich und den Golf meiner Frau hier mal kurz vorstellen.


    Nachdem Nicole und ich uns entschlossen hatten ihren Golf IV Generation letzte Jahr wegen Nachwuchs zu verkaufen und uns einen Opel Zafira zugelegt hatten, haben wir jetzt unsere Entscheidung wieder rückgängig gemacht und ihr einen:


    VW Golf IV Variant 1.4 16V Comfortline zugelegt.
    Hat zwar nur 75 PS, reicht aber vollkommen für sie.


    Tja, gestern kurz zum anmelden gewesen und anschließend zum Autohaus Freitag in NMS um ein Inspektion machen zu lassen, so als besseres Gewissen, das auch alles ok ist. Und nun der Hammer: Wir haben das Fahrzeug mit 96.900 KM gekauft. Laut Reparaturhistory hat die Kiste aber ca. 145.000 KM 8oauf dem Zeiger. Na toll :rolleyes:, also gestern gleich mit dem Verkäufer gesprochen. Der aber hat einen Kaufvertrag aus 06/2005 mit 89.000 KM. Er stellt jetzt Strafanzeige......abwarten und Tee trinken.


    Was meint Ihr, was können wir machen? Rechtsschutz besteht durch ADAC


  • Erstmal Herzlichst Willkommen!!! Wie schön, ein weiteres Nordlicht!


    Ähm, ich bin kein Anwalt, aber so wie ich das nun verstanden habe, ist der KV ungültig, respektive kann das Auto zurückgegeben werden, da ja nicht das Auto verkauft wurde wie es im Vertrag ausgeschrieben war.


    Gruß Franko

  • Moin
    hallo nachbar :) Hertzlich Willkommen hier bei uns , have fun.


    MFG Peter :)

    Zitat

    aus dem Tex
    one of the hottest ive ever seen... and ive been here since 01

  • Herzlich Willkommen


    Das ist ja eine Schweinerei was die mit dir machen!
    Da muss es als entschädigung ein paar PS mehr drauf geben :D

  • Viel Spaß im Forum =)


    Zitat

    Original von Floppmann
    Was meint Ihr, was können wir machen? Rechtsschutz besteht durch ADAC


    Was sagt der ADAC?
    Ich würde den Kaufvertrag rückabwickeln und keinen Meter mit dem Wagen fahren.
    Bis sich dein VK mit dem Vorbesitzer "geeinigt" hat, kann einiges an Zeit
    vergehen und du willst doch nicht etwa dazwischenhängen, oder?


  • Ja, wie soll ich das sagen........... Kauf rückgängig machen ist wohl nicht ganz so einfach, der der VK hat auch Rechtsschutz und Gerichtsstand wäre dann Rostock. Der Wagen ist ja ansich nicht schlecht, würde eben nur ca. 1.400,-€ günstiger sein. Wir brauchen das Fahrzeug und haben nicht die Möglichkeit, den Golf jetzt einfach stehen zu lassen und einen neuen zu kaufen. Diese Kohle liegt nicht eben mal auf unseren Konto rumm und so ein Verfahren kann ja bekanntlich sehr lange dauern.
    Unser Interesse ist eher eine Kaufpreisminderung

    Einmal editiert, zuletzt von Floppmann ()

  • Ja und? Und wenn der Gerichtsstand in Holulu ist...Das doch völlig ladde.
    Du nimmst dir einen Anwalt, der nimmt das in die Hand, und wenn es zur Verhandlung kommt, meinetwegen auch in Rostock, dann übernimmt ein Vertreter deines Anwaltes die Vertretung beim verhandelnden Gericht. Und da Du in diesem Falle im Recht bist, brauchste Dir ja auch um enstehende Kosten (Anwalt, Gutachter ...) keinerlei Sorgen machen.


    Wenn Du ein Auto kaufst, welches einen Mangel aufweist, der nicht angesprochen wurde (Unfall, falscher Kilometerstand....) dann kannst Du den Wagen zurückgeben, ich meine sogar innerhalb einer Frist von 2 Jahren.
    In wieweit man hier jetzt vom Ersatzwagen, Geldrückerstattung o.ä. reden kann, weiss ich nicht. Kaufpreisminderung glaube ich nicht, da dein VK ja jetzt höchstwahrscheinlich auch die Sache vor den Kadi bringt...


    Is schon komplex das ganze

    Einmal editiert, zuletzt von ElFranko ()

  • kannst den kaufvertrag gemäß 142I bgb anfechten. er ist dann von anfang an nichtig:) anfechtungsgrund ist die arglistige täuschung gem. 123II BGB. anfechtungsfrist ist auch nicht gegeben 124BGB (kannst ihn eigentlich deshalb auch weiterfahren;)) problematisch ist es aber... besonders weil der verkäufer ja nichts von der ganzen sache gewusst hat. allerdings ist ein professioneller unternehmer und sollte da eigentlich schon wissen was sache ist, vor allem weil ja deine vw werkstatt die täuschung ohne aufwand festgestellt hat. rechtlich gesehen bist du auf der sicheren seite, geh zum anwalt... da wird sich nichts in die länge ziehen und du wirst am ende auch keine kosten tragen müssen. zum glück leben wir im rechtsstaat deutschland:D


    achjaaa, willkommen:P bin auch neu hier:P
    grüße aus FL


    ps: aufgrund der täuschung hast du anspruch auf den großen schadensersatz.

    Einmal editiert, zuletzt von dimko86 ()

  • Zitat

    Original von dimko86
    kannst den kaufvertrag gemäß 142I bgb anfechten. er ist dann von anfang an nichtig:) anfechtungsgrund ist die arglistige täuschung gem. 123II BGB. anfechtungsfrist ist auch nicht gegeben 124BGB (kannst ihn eigentlich deshalb auch weiterfahren;)) problematisch ist es aber... besonders weil der verkäufer ja nichts von der ganzen sache gewusst hat. allerdings ist ein professioneller unternehmer und sollte da eigentlich schon wissen was sache ist, vor allem weil ja deine vw werkstatt die täuschung ohne aufwand festgestellt hat. rechtlich gesehen bist du auf der sicheren seite, geh zum anwalt... da wird sich nichts in die länge ziehen und du wirst am ende auch keine kosten tragen müssen. zum glück leben wir im rechtsstaat deutschland:D


    achjaaa, willkommen:P bin auch neu hier:P
    grüße aus FL


    ps: aufgrund der täuschung hast du anspruch auf den großen schadensersatz.


    dimko86,

    das ist leider nicht so einfach, wie du es hier beschrieben hast.
    Der Verkäufer, ist zwar KFZ Mechaniker aber doch Privatperson und hat einen Kaufvertrag wo er das Fahrzeug mit 89.000 KM und Unfallfrei im Sommer 2005 erworben hat. Somit ist der Nachweis einer arglistigen Teuschung meinerseits gegenüber dem Verkäufer so gut wie nicht nachweisbar. Der Unfallschaden ist durch eine VAG-Werkstatt auch sehr gut behoben worden, so es es noch nicht einmal der Meister meiner Werkstatt gesehen hat. Rechtsansprüche gegenüber meinem Verkäufer sind gem. 2 Anfragen bei verschiedenen Anwälten so gut wie nicht vorhanden, da ich in der Beweislast bin.
    Seitens meinem Verkäufer läuft zurzeit eine Strafanzeige gegenüber seinem Verkäufer. Dieser ist ein Autohändler aus Magdeburg. Aber selbst das ist wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt, da das öffentliche Intersesse ja bei soetwas immer herangezogen wird, es sei denn der Autohandel ist diebezüglich schon öfter auffällig geworden.
    Das Fahrzeug ist sonst sehr gepflegt und auch gut erhalten. Eine Inspektion hat für einen Mängelberich geführt. Dieser beinhaltette Reparaturen von Verschleißteilen in Höhe von ca. 1.550,-€.
    Ist jetzt alles durchgeführt, aber nicht bei VAG und hat nur 500,- € gekostet.
    Somit ergibt sich rechnerisch:
    VW Golf IV Variant Comfortline = 6.000,- € Anschaffungspreis
    Inspektion = 344,- €
    Reparatur = 500,- €
    Gesamt: = 6.844,- €

    Ich denke, ja es ist etwas viel, aber hält sich noch in Grenzen für ein Fahrzeug was statt 97.000 KM ganze 145.000 KM auf der UHR hat und das bei der Betrachtung das es nur Verschleißteile wie Bremsen, Radlager + ESD ging. Des Weiteren ist der Unfallschaden damals nur mit 7.000,-€ angesetzt worden, also nicht so groß, bei Berücksichtigung einer Reparatur bei VAG und das Getriebe ( DUW ) ist bereits auch schon getauscht worden, was für mich sehr beruhigend ist.

  • Zitat

    Original von Floppmann
    Ich denke, ja es ist etwas viel, aber hält sich noch in Grenzen für ein Fahrzeug
    was statt 97.000 KM ganze 145.000 KM auf der UHR hat


    Ich wiederhole mich nur ungerne, aber sorry ist nicht böse gemeint,
    du scheinst mir etwas unbeholfen und sammelst Argumente für den Kauf.


    Dein Vari hat ca. 50% mehr an Laufleistung, welche dir zugesagt wurde.
    Zu dem Preis hättest du ihn dann wahrscheinlich nicht gekauft.


    Also..........


    Zitat

    Original von jot_ess


    Was sagt der ADAC?


    hast du dich mit deiner Rechtsschutz in Verbindung gesetzt oder nicht?

  • Floppmann
    Hallo und willkommen bei uns. :)


    Sei bitte so nett und verwende die Standardeinstellungen für die Schrift für deine Beiträge. Wir pflegen hier, andere Farben und Schriften nur zur Hervorhebung wichtiger Passagen zu verwenden. Danke :)

    Gruß Arnold
    meinGOLF.de Administrator

    Einmal editiert, zuletzt von Arnold ()


  • Ja habe ich, hatte ich auch geschrieben.
    Das Ergebnis ist leider nur sehr ernüchternd gewesen, aber auch dieses hatte ich meinem Tread beigefügt. Die Aussicht auf Erfolg liegt bei nicht einmal 5% gem. Aussagen von zwei unabhängigen Anwälten und Aussage vom ADAC.............................


    Traurig aber war X(

  • es liegt doch aber im interesse deines verkäufers den fall aufzuklären, immerhin wird auch sein image beschädigt. jetzt verstehe ich nicht warum die arglist beim magdeburger nicht bewiesen werden kann??? was sagen deine anwälte.


    weiterhin ist doch mit der untersuchung deiner vw werkstatt bewiesen, dass dein mehr km drauf hat. wie weit soll denn deine beweispflicht noch gehen?


    ich finde es toll, dass du mit deinem fahrzeug zufrieden bist, allerdings ist ein bisschen entschädigung doch immer gut;) wie sieht es mit dem tacho aus? muss der jetzt vorgespult werden? rein rechtlich gesehen, ist doch jetzt jede modifikation am km-stand widerrechtlich.


    grüße

  • Zitat

    Original von dimko86
    es liegt doch aber im interesse deines verkäufers den fall aufzuklären, immerhin wird auch sein image beschädigt. jetzt verstehe ich nicht warum die arglist beim magdeburger nicht bewiesen werden kann??? was sagen deine anwälte. Die Aussicht auf Erfolg liegt bei nicht einmal 5% gem. Aussagen von zwei unabhängigen Anwälten und Aussage vom ADAC
    weiterhin ist doch mit der untersuchung deiner vw werkstatt bewiesen, dass dein mehr km drauf hat. wie weit soll denn deine beweispflicht noch gehen? Der Verkäufer, ist zwar KFZ Mechaniker aber doch Privatperson und hat einen Kaufvertrag wo er das Fahrzeug mit 89.000 KM und Unfallfrei im Sommer 2005 erworben hat.


    wie sieht es mit dem tacho aus? muss der jetzt vorgespult werden? rein rechtlich gesehen, ist doch jetzt jede modifikation am km-stand widerrechtlich. Vorgespult?? Mein Golf hat bei 57000 eine neue Maschine bekommen, das bedeutet doch nicht das ich den Tacho damit auf 0 zurückstellen kann...


    grüße

    Einmal editiert, zuletzt von ElFranko ()

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