Scheibentönung vorne

  • Scheibentönung vorne


    Hab mit meinem Atzt gesprochen und der stellt mir jetzt n Artest aus das ich mir die vorderen Seiten Scheiben tönen darf was haltet ihr davon?

  • würde ich erstmal mitm tüv sprechen, glaube nämlich kaum das das zulässig ist, artest hin oder her, könntest ja auch ne sonnenbrille aufziehen :]

    Gruß
    Kai

  • lachhaft ;)


    da wird dir wohl eher die erlaubnis zum führen eines kfz bei tageslicht aberkannt 8)

    Einmal editiert, zuletzt von syncros ()

  • was ist denn ein Artest? und was ist ein Atzt???


    lass dir nen duden verschreiben.


    spass 8)


    glaub kaum, dass das funktionieren wird, schließe mich eher syncros aussage an.

  • Früher ging das in der Tat mit so ner Bescheinigung!!!
    Wegen seitlicher Lichteinstrahlung und so...

  • Zitat

    Original von grey-racer
    Früher ging das in der Tat mit so ner Bescheinigung!!!
    Wegen seitlicher Lichteinstrahlung und so...


    Schön und gut aber das heißt noch lange nicht das man in beliebiger Farbe tönen darf es gibt schließlich auch Sunblocker Folien die nur die Strahlen filtern aber keine andere Optik bringen als Tönungen von Werk aus. =)

  • ja klar ich lasse sie mir nur verspiegeln und nur leicht tönen!

  • ......... na supie......warten wir doch erst einmal die erste Sheriff Kontrolle ab..........;)

  • 16% tönung ist erlaubt!


    Für die Frontscheibe gibt es Satte 3 Punkte von den punktrichter in Flensburg.


    Also nur hinten seiten die frontscheibe muss orginal bleiben!

    Wer gern mit dem Feuer spielt sollte die Hölle als Spielplatz nicht fürchten....


    VCDS

  • Zitat

    Original von The_saint
    16% tönung ist erlaubt!


    ...und soviel haben die Scheiben schon im Serienzustand...

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