Original VW Sportfahrwerk im Golf V Sportline

  • Ja musst du,da der Sturz durch das einbauen der federn verändert wird,und dein rad somit nicht mehr "grade" aufliegt.

  • Bei Fahrwerksveränderungen musst du immer die Achsen vermessen und ggf. die Spur einstellen lassen.


    Wegen dem Gewindefahrwerk schau mal in dein Postfach ...

    Hät's nie gedacht - CROSS kann man fahren ...

  • Habe ein Problem, vll könnt ihr mir helfen.


    Habe bei mir 35mm H&R mit ABE verbaut. Fahre nicht mehr die Serienbereifung, jedoch die 18'' VW Charleston, die auch eingetragen werden mussten und die beim Golf Individual ja zur Serie gehören. Durch die neuen Federn ändere ich ja die bis jetzt eingetragene Rad-/Reifenkombination, muss ich also erneut zum TÜV, um die Federn einzutragen?


    Und wo lasse ich am besten (preislich) meine Achsen vermessen?


    Danke!

  • A.T.U nimmt 50EUR für Achsvermessen


    Die ABE der H&R Federn gilt nur für Serienbereifung. Da die Charleston bei dir nicht als Serienbereifung eingetragen waren muss dein Golf beim TÜV nochmal vorgeführt werden und das geänderte Fahwerk in Verbindung mit der geänderten Rad/Reifenkombination abgenommen werden.

    Bin quasi nur noch per PN erreichbar
    VCDS ( VAG-COM ) Codierungen im Raum Kaiserslautern - Mainz - Frankfurt ( Main ) ---> PN me!

  • Zitat

    Original von rittmeister
    A.T.U nimmt 50EUR für Achsvermessen


    Die ABE der H&R Federn gilt nur für Serienbereifung. Da die Charleston bei dir nicht als Serienbereifung eingetragen waren muss dein Golf beim TÜV nochmal vorgeführt werden und das geänderte Fahwerk in Verbindung mit der geänderten Rad/Reifenkombination abgenommen werden.


    Danke dir für die Antwort, dachte ich zuerst auch bis ich die ABE 6 x gelesen habe:
    Ich zitiere mal aus der ABE:


    Sonderfahrwerksfedern H&R 29261-1


    3.1 Auflagen


    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:


    Es liegen gesonderte ABE-/Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z. B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigänglichkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk.


    .
    .
    ...weiter unten...
    .
    Eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur wird unter Beachtung der unter 3.1 aufgeführten Auflagen nicht für erforderlich gehalten.



    So wie ich es verstehe brauche ich nicht zum TÜV, da ich eine "weitere Rad-/Reifenkombination in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung" fahre, für die ich ein "gesondertes ABE-/Teilegutachten" habe. (Meine Reifendimension ist ja vom TÜV abgenommen)
    Die Charleston ist ja z.B. beim Individual Serienausstattung, müsste man mit dem nicht zum TÜV und ich mit meinen "nachgetragenen" Charleston müsste hin ???
    Oder liege ich da falsch? Mach ich einen Denkfehler?

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