An die Steuerexperten: Frage zur Veranlagung

  • Moin,
    ich als absoluter Steuerlaie hab da mal eine kleine Frage: ich habe im August letzten Jahres geheiratet und beim nun anstehen Lohnsteuerjahresausgleich stellt sich uns folgende Frage: welche Art der Veranlagung sollte man wählen: einzeln, zusammen oder "besondere Veranlagung"? Bei letzterem bin ich mir nicht so im klaren, was dies überhaupt bedeutet; aber jedenfalls spukct unsere Steuersoftware bei dieser Art den höchsten Betrag aus (Taxman 2006, übrigens sehr zu empfehlen. Hat die letzten Jahre immer auf den € genau gepaßt).
    Evtl. kann ja jmd hier etwas Licht ins Dunkel bringen :D

  • Will mich kurz dem Thread anschliessen. Falls sich hier ein kompetenter User findet, der sich damit auskennt, muss ich dann auch ein paar Fragen stellen

  • Schließe mich auch gleich mal an, falls hier Steuerexperten zugegen sind... ^^

  • Die Besondere Veranlagung:


    Also auf Antrag können Ehepartner im ersten Jahr ihrer Ehe eine besondere Veranlaung beantragen. Dadurch werden Ehepartner wie Ledige behandelt. Dies hat unter anderem zur Folge, dass der Splittingtarif nicht zur Anwendung kommt.


    Durch eine besondere Veranlagung können sich folgende Vergünstigungen ergeben:


    * War ein Partner vor der Ehe Alleinerziehender, würde mit einer gemeinsamen Veranlagung der Haushaltfreibetrag verloren gehen, denn nur Alleinerziehenden steht dieser zu. Für die Kalenderjahre 2003 und 2004 beträgt der Haushaltfreibetrag 1.188 €. Im Rahmen einer besonderen Veranlagung bleibt dieser Betrag abzugsfähig.

    * Bei einer gemeinsamen Veranlagung würde die Freigrenze für die Gewährung der Eigenheimzulage überschritten. Beträgt jedoch das Einkommen eines Partners weniger als 81.807 € (Einkünfte des Vorjahres), so würde für ihn die Eigenheimzulage bei der besonderen Veranlagung (zumindest für ein Jahr) erhalten bleiben.


    Tipp für die Praxis:


    Die besondere Veranlagung lohnt sich nur, wenn beide Partner annähernd das gleich Einkommen beziehen. Denn der Splittingtarif führt insbesonders bei größeren Einkommensunterschieden zu Vorteilen. Diese verloren gegangenen Vorteile würden nicht in jedem Fall durch die Vergünstigungen einer besonderen Veranlagung ausgeglichen werde.


    Das sagen meine Recherchen. Mehr siehe hier

    Einmal editiert, zuletzt von -zet- ()

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