Fragen zur HU, AU und Eintragungen

  • habe nächsten mittwoch einen termin beim tüv und muss dort hu und au machen lassen.


    hab seit nem halben jahr ein gewindefahrwerk + spurenplatten (6mm/10mm) + 235/40 et 35 an meinem golf verbraut. da ich das gewindefahrwerk recht weit runtergeschraubt hab schleifen die reifen am radkasten etwas. hatte erst probleme mit dem eintragen...war dann aber bei verschiedenen stellen und bekams letztendlich doch wie gewollt eingetragen. habe auch alle abe´s dazu...


    jetzt meine frage...wenn ich nächste woche hu machen lass...können die die tiefe des fahrwerks, die spurenplatten oder evtl. die breiten reifen wieder beanstanden wegen dem schleifen oder komm ich da ohne probs so druch weil ja alles im schein bzw. brief eingetragen is?


    danke schon mal...



    achja...habe in den scheinwerfern diese power2night birnen und silver edition birnen drin. bekomm ich da evtl. probleme damit?

  • Glaube kaum, daß die sowas nicht bemängeln. Ne Eintragung hat leider keine Allgemeingültigkeit ( oder besser noch: zum Glück nicht ). Schließlich bekommt man heutzutage fast alles irgendwie eingetragen. Halt alles eine Frage des Geldes bzw der Beziehungen. Und wenn bei dir die Räder schleifen ists auch voll in Ordnung, wenn der TÜV da was zu bemängeln hat. Ich würd so definitiv nicht rumfahren wollen.

  • Der TüV hat bei den HU`s bei mir schon immer nachgeschaut, ob denn auf den Federn die Richtigen Nrn. stehen usw.; ob der jetzt bei dir die Tiefe nachmisst, könnts mir zumindest gut vorstellen!
    Ich denke allerdings nicht, dass er nochmal die Freigängigkeit der Reifen kontrolliert. Eingetragen isses ja schon!
    Falls man allerdings Schleifspuren an Deinen Reifen sieht, denk ich, wird er evtl. doch der Sachen genauer nachgehen! Und wie immer gilt: ...kommt drauf an, welchen Prüfer Du erwischst!!

  • dann kann ich ja doch noch hoffen ;)



    wie siehts mit den inpro celis rückleuchten aus? wenn die die rückstrahler an die heckschürze kleb werd ich keine probs bekommen, oder?

  • sicher kann der tüv das trotzdem beanstanden.
    Wenn auf den reifen schleifspuren zu sehen sind wird es dem tüv bei der reifenkontrolle auffallen und wenn er dann auf den bremsenprüfstand fährt und die reifen setzen auf isse eh vorbei.
    lass dir halt die kanten umlegen dann passts schon



    wenn die lampen eg prüfzeichen haben passiert nix wenn nicht wird beanstandet. mußte auch schon standlichtbirnchen bei der hu wechseln

    Einmal editiert, zuletzt von Outlaw ()

  • Das Du Dir so einen Stress wegem dem TüV machst...hätte da eher angst vor der Polizei =)
    Bei mir hat der TüV nur die eingetragene Tiefe überprüft...und den Restfederweg!!!

  • war heute beim tüv. hat fast alles wunderbar geklappt. der prüfer hat nicht mal nachgemessen. hat gesehen, dass das alles eingetragen is und hat gemeint, dass es dann schon ok wäre.
    leider bin ich doch nicht durch den tüv gekommen ;) epc und esp leuchte haben aufgeleuchtet und ließen sich nicht mehr ausschalten. naja...werd jetz erstmal zu vw fahren müssen und fragen was das is...

  • Na dann hast du ja Glück gehabt.


    Mich persönlich erschrickt es aber eher, daß der TÜV Wagen, die an den Rädern schleifen, durchkommen läßt, da das meiner Meinung nach eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt. Wärs mein Wagen würd ich mich freuen durchgekommen zu sein, aber die definitiv vorhanden Mängeln trotzdem abstellen.

  • er schleift nur, wenn ich die räder komplett nach rechts bzw. nach links einschlag. das mach ich eh nur aufm parkplatz.


    naja mal schaun...vielleicht dreh ich ihn etwas hoch...

  • Ok, das relativiert die Sache zwar etwas, aber schaff doch einfach etwas mehr Platz da wo er schleift und die Sache hat sich erledigt ( glaube nicht, daß du ihn wirklich höher legen willst, oder? ).

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