Nur zur Info, hab mich die heute mit 5 TÜV-Prüfern bei 3 unterschiedlichen TÜV-Stellen unterhalten und alle haben das gleiche gesagt, ein Golf 4 mit Bora Front muss unverzüglich zur Abnahme, da sich die Maße des Fahrzeugs verändert haben und somit eine Abnahme erforderlich wird.
Ich weiß, einige werden das nicht glauben, oder vielleicht auch nur nicht glauben wollen, aber es reicht definitiv nicht das die Bora Teile eine 1J Nummer haben, es geht hier also um die Maße die nicht mehr mit den Maßen des G4 (also der Betriebserlaubnis eures G4) übereinstimmen und somit die Betriebserlaubnis eures G4 zum erlischen bringen.
Wer nicht glaubt was Ich hier gerade schreibe, soll einfach mal bei seiner TÜV-Stelle nachfragen und darauf aufmerksam machen, das die Borafront die Maße des G4 verändert, Ihr könnt euch sicher sein, das Ihr definitiv und sofort die gleiche Antwort erhält.
Und ja, einige TÜV-Prüfer wissen das vielleicht nicht, andere interessiert es nicht, oder aber Ihr habt einen guten Draht zu diesen, nichts desto trotz ändert das aber nichts an der Tatsache das Ihr euch so schnell wie möglich eure Borafront eintragen lassen müsst, damit Ihr nicht irgendwann ein Problem bekommt, wenn nach einem Schadensfall, oder bei einer Routinekontrolle die Daten in eurem Fahrzeugschein nicht mehr mit dem Daten eures Wagens übereinstimmen.
Denn wie schon bei anderen Themen gesagt, ist eine mündliche Aussage eines TÜV-Prüfers nicht von belang, wenn Ihr bei einer Routinekontrolle angehalten und euer Wagen einem anderen TÜV-Prüfer vorgeführt wird, der die Borafront dann bemängelt.