Typisch Ebay...

  • ich hab mal gefragt warum dasso teuer ist da kam die antwort


    "ich möchte doch keinen über den Tisch ziehen
    es steht dick und in rot versand 249euro
    der DVD ist mindestens 500euro wert
    soll ich den dvd player verschencken, ich mache das nur um ebay gebühren zusparen"

  • der soll wie jeder auch seine ebay gebühren bezahlen und wenn die ihm zu hoch sind dann soll er nicht in ebay verkaufen ... ganz einfach ...

  • Zitat

    Original von matse
    Also bringen wir es zum Punkt - ich hab mich mal blöd gestellt ( war gar nicht so schwer :D ), hab das mal an das Ebay Sicherheitsteam geschickt und gefragt ob solche Angebote zulässig sind.


    Hi,


    und, hast Du schon eine Antwort bekommen?


    mfG
    Ioannis

  • Nö - noch keine Antwort.


    Aber der Artikel ist verkauft bereits.

  • würde mich auch mal interessieren! =)

  • Das ist und bleibt Betrug und zwar betrügt er auf diese Weise auch Ebay!Glaube kaum das Ebay sowas lange duldet!Da kann ja sonst jeder so einen Mist abziehen. X(

  • ne, das is kein betrug ... ich will trotzdem mal wissen, was ebay dazu sagt =)

  • Zitat

    Original von Antje
    ne, das is kein betrug ... ich will trotzdem mal wissen, was ebay dazu sagt =)


    natürlich ist das Betrug. das vertösst gegen die guten Sitten und steht im keinen Verhältnis zum realen versandwert!


    so zumindest nen befreundeter anwalt..fachrichtung vertragsrecht..

  • Erstens verstößt das nicht gegen die guten Sitten! Rechtsgeschäfte die gegen die guten Sitten verstoßen sind z.B. solche, die eine sexuelle Gegenleistung vorsehen...


    Zweitens haben die guten Sitten nix mit Betrug zu tun:


    Zitat

    § 263
    Betrug


    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Beim Betrug muss der Täter über Tatsachen täuschen und dadurch einen Irrtum beim Opfer erregen, wodurch es eine Vermögensverminderung vornimmt und dadurch ein Vermogensschaden entsteht.


    Täuschung ist die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen durch ausdrückliche oder schlüssige Behauptung unwahrer Tatsachen.
    Hier kommt es höchstens in Betracht, dass der Anbieter konkludent über den waren Kaufpreis täuscht. Das ist vorliegend aber nicht der Fall, denn Kaufpreis und Porto stehen groß und für jeden erkennbar auf der Seite. Es liegt schon keine Täuschung vor! Betrug scheidet somit aus!!!

  • er gibt doch selber zu, dass er Ebay - gebühren sparen will. ;) - ist das kein betrug? :]

  • Zitat

    Original von RSII
    er gibt doch selber zu, dass er Ebay - gebühren sparen will. ;) - ist das kein betrug? :]


    nicht jede schweinerei ist strafbar ;) :D man muss nur wissen welche nicht :D

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!