Anlernen neues KI / IMMO

  • Hallo,


    bin auf Empfehlung des BMW-Treffs nun hier eingetroffen. Nach laaaaaaaaaaaanger BMW-Zeit habe ich mich diesmal für einen Golf entschieden.


    Lob an VW, die bauen doch recht schöne Autos. Der Golf 5 oder Golf+ hats mir schon entwas angetan. Aber erstmal testen, wie sich der G4 so fährt.


    Da ich ein Technikverliebter bin, und ich bei dem Golf 4 nun garkeine Anzeigen habe, möchte ich soetwas nachrüsten.


    Habe mich etwas eingelesen, gelernt, das diese Anzeige MFA heisst, das mein Auto einen sogenannten CAN-Datenbus hat, das ich ein KI mit 1Jx92082x oder 84x brauche, wie ich das wohl anzubringen hab usw.


    Besorgt habe ich mir einen Tacho mit Immo3, kleiner MFA, CAN.


    Dieser muss nun wohl angelernt werden, welches ein Tachoprofi übernehmen würde (Kilometer korrekt einstellen, Anlernen der Schlüssel usw). Das ganze für EUR 70,-


    Da der Mann nun aber 250 km von hier wohnt, möchte ich den Tacho vorher testen.


    Nun, nach langem BLABLA meine Frage:


    Kann ich den Tacho einbauen und testen (Wahrscheinlich kann ich das Fz nicht starten), und danach den alten Tacho wieder zurückbauen und losfahren? Oder wird der alte Tacho automatisch "abgelernt"?


    Dann noch: Der Kilometerstand meines neuen Tachos ist 16000 km, reell habe ich 82000 km. Nun habe ich gelesen, das die änderung des neuen standes von 16 auf 82kkm verboten ist (Manipulation). Stimmt das? Ich ändere es doch "zu meinem Nachteil"??


    Gibt es vllt jemanden, der solche Einbauten / Anlernen macht und näher an Ostfriesland wohnt?


    vielen Dank für die Infos.


    gruß


    Markus
    Ex BMW-Fahrer

    Member of the Midna - True Form - Defence Force

  • Hallo,


    also zu deinen Fragen...du kannst den Tacho gern einbauen und "testen" frag sich nur was du testen willst ;)


    Die KM können nach neuesten Richtersprüchen angepasst werden, wenn es sich um eine Reparatur handelt...also da du nicht zu deinem Nachteil änderst, geht ich davon aus das es legal ist...


    vgl:


    "Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.




    Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05


    http://www.123recht.net/article.asp?a=16676"

  • Hallo,


    vielen Dank für die Info.


    Okay, ich hoffe, ein Upgrade ist wie eine Reparatur anzusehen :)


    Testen möchte ich, ob zumindestens irgendetwas angezeigt wird (Kontrolleuchten, MFA, evtl ne Message "Wegfahrsperre aktiv"), so das ich davon ausgehen kann, das das KI in ordnung ist. Evtl lässt sich der Wagen etwas schieben und auf dem Tacho etwas ablesen...


    Danach soll natürlich das alte KI wieder rein.


    Wichtig nur, das die Karre dann wieder startet......


    gruß


    Markus

    Member of the Midna - True Form - Defence Force

  • ja sie startet ;)


    ob der Tacho geht kann ich dir aber nicht sagen...hägt von der Konfiguration vorher ab...70€ zahlst du für die Anpassung, ja?

  • Hallo,


    thx, dann werde ich es testen (wenn die Post mir endlich mein KI bringt!!).


    Ja, 70 EUR (+ 50 EUR Anfahrt, da weiter weg). Klingt super oder?


    Auch der Tachoumbau ist schon mit drin (Obwohl das wohl "Plug and Pray" ist). Nur um Kabel und Lenkstockbla muss ich mich selber kümmern (also Werkstatt).


    EDIT: Wenn ich einen 1J0920xxx - Tacho habe, ist es dann eigentlich 100%ig sicher, das das Fz einen CAN-Datenbus hat?


    gruß


    Markus

    Member of the Midna - True Form - Defence Force

    Einmal editiert, zuletzt von JamesKirk ()

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