Nach Rollerverkauf tierischer Stress

  • Also mein Problem, hab meinen Roller verkauft... der kaufvertrag den ich verwendet habe ist unten angefügt... der roller hat nen austauschmotor intus gehabt (Hab ich im Kaufvertragangegeben) dazu hab ich noch bei weiteren mängeln angegeben, dass der hinterreifen abgefahren ist und kratzer an der verkleidung waren...außerdem hab ich unter sonstiges geschrieben der roller hat die tuningteile abc (70er etc) und nicht im bereich der STVO zugelassen...


    jetzt kommt der kerl doch echt an und meint der auspuff wäre abgefallen, radlager ausgeschlagen vorderreifen porös, vorne bremsen runter...
    er hat ne rechnung von 400€ und will jetzt 100 flocken von mir sehen ... er war wohl schon beim anwalt und der meinte der kaufvertrag wäre nicht rechtens, weil ich ihm das NR-schild mitverkauft habe (ummeldung bei der versicherung haben wir gleich zusammen noch mit gemacht) obwohl der roller nicht in der STVO zugelassen ist .. außerdem habe ich ihm versteckte mängel verschleiert ... aber ich wußte ja gar nichts von den mängeln... was soll ich jetzt machen? ich würde jetzt mal sagen gar nichts zahlen ist doch sein problem.. im kaufvertrag steht drinne nach besten angaben keine mängel und gekauft wie besichtigt & probegefahren... nur kann der mir trotzdem noch irgendwas ?





    http://www.vertrag.de/dokument…trag_gebrauchtes_krad.doc

    2 Mal editiert, zuletzt von DerMark ()

  • Er hat den Roller doch gesehen vor er den Vertrag unterschrieben hat oder??


    Also hat er Pech gehabt, fertig ;)

  • klaro, gesehen & probegefahren... der witz ist ja auch, der ist KFZ mechaniker & ich bin schüler... im kaufvertrag steht auch gekauft wie gesehen & probegefahren... nur das mit den versteckten mängeln und wegen nicht im STVO zugelassen machen mir sorgen... aber ich wußte ja nix von den mängeln und dass er damit nicht auf der straße fahren darf wegen tuningteilen hab ich auch mit dazu geschrieben...

  • Zitat

    Original von Golf4Turbo
    Also hat er Pech gehabt, fertig ;)


    Kurz und bündig: genau so siehts aus.


    Wenn der Depp wirklich bei einem richtigen Anwalt (kein Studi im 2. Semester) gewesen wäre (gut, möcht ich nicht ganz ausschließen, aber der wird ihm auch gesagt haben, das er Pech hat), dann würde er von Dir entweder Rücknahme des Fahrzeugs oder die kompletten 400 EUR fordern...und nicht nur ne 100 EUR "Beteiligung" ;)


    Solche Leute muss man einfach labern lassen.

  • Lehn dich zurück und Entspann erstmal.
    Der kann dir meineserachtens garnichts.

  • hachja sowas hört man doch gerne und ich hätte dem kerl doch schon fast 50€ überwiesen nur um meine ruhe zu haben... aber dann werd ich im wohl mal wenn er mich morgen wieder anruft und nervt ganz ruhig und entspannt sagen, dass er gerne zu seinem anwalt rennen kann und sich dann unsere anwälte darüber streiten können :) vielen dank :)

  • Da steht alles wichtige drin und damit wirst Du keine Probleme haben .


    Weis es aus erfahrung .


    Habe einen Umgebauten Polo GTI verkauft und kurz nach dem verkauf ging es so ähnlich ab , Erst sollte ich mich beteiligen und danach sogar den Wagen zurück nehmen .


    Nach zig Briefen zwischen unseren Anwalt wurde das Verfahren nach 1 Jahr durch Beschluss von der Staatsanwaltschaft aus Mangel an Beweisen fallen gelassen .


    Ging zwar um 7000€ inklusive Umkosten usw. aber der Vertrag war rechtens und bei dieser Summe von Dir da würde ich mir erst recht keine Gedanken machen ...


    mfg

  • desshal einfach immer reinschreiben gekauft wie gesehen und alle umbauten reinschreiben (mit oder ohne TÜV) dann gibts keine probleme.

  • Hab selber mal nen Roller verkauft und da war es ein ähnliches Problem.
    Allerdings hab ich das über Ebay abgewickelt und reingeschrieben dass der Roller als bastlerfahrzeug verkauft wird.
    Damit war im aus dem Schneider :D
    War ein 50er Roller der fast 110km/h ging. Logisch dass da irgendwann mal was kaputt geht....das das beim Käufer schon nach einpaar Kilometern war konnt ich ja net riechen.
    Der hat mir dann auch ne Rechnung geschickt. Hab nie was bezahlt.
    Er hat auch gemeint dass der nen Anwalt hat...blabla....wenn er nen guten Anwalt hat wird der ihm schon gesagt haben dass er da keine Chance hat aber versuchen kann mans ja mal.


    So wirds bei dir auch sein.....er versuchts halt.
    Aber er wird nicht weit damit kommen....also keine Sorge =)


    Edit: zum Thema versteckte Mängel....da muß er dir erstmal nachweisen dass du von den Mängeln gewusst haben mußt...und das kann schwierig werden ;)

  • Zitat

    Original von HottNikkels
    ...


    Edit: zum Thema versteckte Mängel....da muß er dir erstmal nachweisen dass du von den Mängeln gewusst haben mußt...und das kann schwierig werden ;)


    Nein!!


    Hier barucht gar niy bewiesen zu werden, das Pamphlet vom Gegner ist das Papier nicht wert auf dem es steht.


    Hier handelt es sich un einen Privatverkauf. Da ist nix mit Gewährleistungshabfung !!


    Zudem wird der Richter dem Gegner das um die Ohren Schlagen:


    Als KFZ-Mech hat er gegenüber demn Verkäufer eine höhere Sachkunde. Die Aufgezählten "Mängel" hötte er vom Vorfeld erkenne müssen!!


    Bernhard

  • Ich gehe mal davon aus, dass er "nur" 100€ will, da dich das billiger kommen würde als zum Anwalt zu gehen, da dich ein Brief vom Anwalt mehr als 100€ (glaube ab 130€) kosten würde. Das ist dann sozusagen ne übliche Masche um nochmal Geld rauszuholen.


    Aber auf deiner Seite steht eindeutig das was Zwilling schon geschrieben hat. Privatverkauf und Käufer ist KFZ Mechaniker. Also sollte dir nix passieren


  • Sachmängelhaftung greift hier (Privatverkauf) nicht - sofern diese wirksam ausgeschlossen wurde. Und genau hier liegt das Problem: "Gekauft wie besichtigt" oder "gekauft wie besichtigt und Probe gefahren" führen nicht zum vollständigen Haftungsausschluss, sondern nur für solche technischen Mängel, die dem Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne einen Sachverständigen hätten auffallen müssen.


    Hinzu kommt eine evtl. arglistige Täuschung, d.h. wenn der TE arglistig ihm bekannte Mängel verschwiegen hat - liegt hier jedoch m.M. nach nicht vor.


    Deshalb sollte man bei einem Privatverkauf die Sachmängelhaftung explizit ausschließen, der Satz "gekauft wie gesehen" reicht wie gesagt nicht aus!


    @ derMark: Mach dir keine Sorgen und bezahl um Himmels willen garnichts. Im Grunde kann dir der Typ nix...beim nächsten Mal einfach die Gewährleistung vollständig ausschließen und fertig. Sonst dreht dir da nachher irgendein Richter nen Strick raus.



    grüße
    Chris




  • Langsam geht mit der Kerl aufn Sack...hallo, wenn ich eh weiß, dass ich nen Prozess oder so gewinne, warum schreib ich dann sowas ?

    Einmal editiert, zuletzt von DerMark ()

  • Ignorier den Kerl einfach...er will was von dir also 8) :]

  • wirklich das einzige was der mir kann ist noch, dass ich mal ne UBB am roller hatte und diese zwar nicht mehr angeschlossen war, jedoch noch die verschlossenen löcher davon im unterboden sind.. das hatte ich ehrlich gesagt auch total vergessen, müßte man jedoch auf jeden fall gesehen haben bzw war ja nicht angeschlossen beim verkauf von daher ... macht er jetzt aber auch stress von wegen verborgener mängel und das ist ja auch illegal blablabla wieso das denn ? weil, da mal eine war ? die gar nicht mehr angeschlossen ist und jetzt noch die spuren zu sehen sind ... ?!?


    streitwert sind ja dann für ihn die rechnung von der werkstatt, und das sind wohl angeblich ~400€ er wollte das mit 100€ von mir geklärt haben.. aber seh ich irgendwo auch net ein...

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