Moin moin.
So, es ist nun auch mir endlich mal passiert. Ich habe nach langer Zeit auch mal ein Problem mit einem E-Bay Käufer. Vielleicht sind hier ja einige Rechts-Spezies, die mir da helfen können.
Folgender Fall, ich habe ein Motorola V3 Handy bei Ebay verkauft. Dieses Handy war aus einem Vertrag und war simlockfrei.
Dann schrieb mir der Käufer ständig Mails, das Handy wäre für einen Freund und er bräuchte einen Puk-Code von mir o.ä. zum Entsperren des Handys. Er konnte mir aber nie so genau erklären was eigentlich das Problem sei.
Plötzlich kam ne positive Bewertung und ich dachte mir, toll. Hat er´s wohl kapiert.
Jetzt aber der Hammer: Ein Schreiben eines Hannoveraner Anwalts, in dem steht, dass er die Interessen des Herrn ****** (dem Freund des Käufers) vertritt und dieser vom Kaufvertrag zurücktreten will. Ich soll also das Geld für das Gerät und natürlich 50 Ökken für den Anwalt bezahlen.
Mittlerweile habe ich erfahren, dass das Gerät wohl einen Netlock hat. Also nur im D1 Netz funktioniert.
Fazit: Der Käufer hat teilweise Recht, dass das Handy nicht 100%ig frei ist. Wusste ich aber nicht. Hätte er mir das mal vernünftig erklärt, hätte man auch ne Lösung gefunden.
Allerdings habe ich ja mit dem Mandanten des Anwalts gar keinen Kaufvertrag geschlossen, sondern mit dem anderen Typen.
Also, was meint ihr soll ich machen ?