1 Jahr abgemeldet, brauche Infos

  • Hi Leute
    Und zwar geht es darum das mein Auto jetzt seit Dezember letzten Jahres abgemeldet ist
    Wir werden mit dem Wagen aber vor Dezember leider nicht mehr fertig und daher meine Frage was passiert wenn mein Wagen länger als 12 Monate abgemeldet ist ???
    Ich habe gestern gehört das es irgentwie so sein soll das ich wieder zum Haupt Tüv muss mit wiegen des Autos und so weiter ...
    Ist das richtig ???
    Was kommt denn da auf mich zu ???
    Kann mich da eventuell mal jemand aufklären bitte ???

  • du mußt dann ne vollabnahme machen lassen was da genau auf dihc zukommt kann ich ri jetzt nciht sagen. aber lass dein auto doch einfach für ein paar tage auf kurzzeitkennzeichen zu so umgehst du das problem.

  • zählt das denn auch ???
    Der hat ja auch keinen TÜV mehr jetzt
    Das ist alles im Juli ausgelaufen :(
    Kann ich das trotzdem machen
    Also wenns da ne Lösung gibt dann wäre das super ...
    Vollabnahme wäre nicht so prall
    Also kurzzeit Kennzeichen brauche ich jetzt eh, da ich den ende Oktober runter fahren muss zum Karosseriebauer ...

  • Kurzzeitkennzeichen ändern an der Pflicht zur Vollabnahme nach >1 Jahr Stillegung gar nichts.


    Melde ihn regulär an, und ne Woche später wieder ab. Dann hast Du die Frist durchbrochen und wieder 1 Jahr Zeit...


    EDIT: musst dann halt jetzt erst TÜV machen, sonst geht das nicht. Obs den Aufwand wert ist bezweifle ich.


    TÜV kostet 45 EUR, plus Kosten für Zulassung = mit Versicherung, Gebühren etc. locker >100 EUR.


    Vollabnahme nach §21 kostet 75 EUR....

    Einmal editiert, zuletzt von Golf3_1.8T ()

  • Hallo


    Früher war es so das es 12 Monate waren die man aber auf der Zulassungsstelle einmalig um 6 Monte verlängern konnte.
    Jetzt hast 18 Monate Zeit das Auto wieder anzumelden, dies ist aber nicht Verlängerbar.
    Es ist auch ein neues Gesetz in Arbeit oder vielleich auch schon in Kraft das weis ich nicht genau nach dem man nun volle 7Jahre Zeit hat das Auto wieder zuzulassen.
    Danach brauchst du eine Vollabnahme die kostet etwas mehr es wird genauer hingesehen aber du büßt deine Eintragungen im Brief nicht ein.


    MfG Michael


  • na das würde ich gerne nochmal bestätigt haben
    Wenn das wirklich so ist habe ich kein Problem
    Den Wagen kann ich jetzt nicht anmelden
    So wie er Momentan ist ist es unmöglich tüv zu bekommen
    Daher würde ich da leider raus fallen
    Wenn man aber wirklich 18 monate Zeit hat würde das für mich reichen ...

  • Hi, ich mache meine Ausbildung bei den Bürgerdiensten in Dortmund, die unter anderem mit Teilen der Zulassungsstelle zusammengelegt wurden und somit zählt zu meinem Aufgabengebiet unter anderem das Zulassen und Stillegen von Fahrzeugen. Mit 100 % iger Sicherheit kann ich dir sagen, dass es nun 18 Monate sind, die du Zeit dazu hast.


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von thinx ()

  • Und wenn dus nicht glaubst, warum nimmst nich einfach das Telefon, rufst dort an, und weisst nach 5 Minuten zuverlässig Bescheid?

  • Doch, ich glaube es schon
    Nur heute ist Sonntag
    Anrufen werde ich da morgen nochmal
    Nur ich bin fest von 12 Monaten ausgegangen und wollte einfach sicher gehen
    Den Thead habe ich ja zur Problemlösung aufgemacht
    Aber dann hats sich ja geklärt :)
    Echt super jungs, ihr habt mir echt mein Herz heute gerettet :)

  • Und Carsten, hast angerufen? Das mit den 18 Monaten würde mich auch mal interessieren ob das nun geändert worden ist..

    Gruss Dirk

  • habt ihr keine abmeldebestätigung gekriegt ? da müßte das draufstehen.. wenn nicht auf dem alten fahrzeugschein, da auf der rückseite steht das auchnochmal drauf (war bei mir auf jeden fall so)

  • Na da werde ich doch gleich morgen mal nachschaun :)


    Fantasy
    Ne, habs heute leider nicht gepackt
    Habe heute 17 Stunden gearbeitet und no Time zwischendurch für andere Sachen gehabt
    Da hab ichs echt vergessen da anzurufen
    Das werde ich aber auf jeden Fall am Mitwoch machen ...

  • Alles klar. ;)

    Gruss Dirk

  • 5. Wiederzulassung nach mehr als 18 Monaten Stilllegung
    Die Frist für eine vorübergehende Stilllegung ist auf 18 Monate beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Begutachtung gemäß § 21 StVZO, die so genannte "Vollabnahme" erforderlich.

    Das Gutachten nach § 21 StVZO muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen an einer TÜV-STATION ausgestellt werden, an der wir Sonderabnahmen durchführen. Sie finden diese über den Link http://www.tuev-nord.de/OTS/sti_start.aspx -> Termin bei Ihrer TÜV-STATION. Dort sind die Adressen und die angebotenen Dienstleistungen aufgeführt.

    Wenn der Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet und die Übereinstimmung mit den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen festgestellt hat, erstellt er das Gutachten nach § 21 StVZO. Damit können Sie zu der für Ihren Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde ("Zulassungsstelle") fahren, um das Fahrzeug zuzulassen. Dort werden die Zulassungsbescheinigungen für Ihr Fahrzeug ausgestellt und das amtliche Kennzeichen zugeteilt.


    Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein, weil unsere TÜV-STATIONEN öffentliches, für jedermann zugängliches Gelände sind. Sie benötigen für die Fahrt zu unserer TÜV-STATION Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen. Wenn Ihnen ein Händler seine roten Kennzeichen zur Verfügung stellt, können Sie auch diese verwenden.



    Quelle: http://www.tuev-nord.de


    manchmal wäre Googeln schneller als Thread-erstellen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von BoraVarTDI ()

  • Zitat

    Original von DerMark
    habt ihr keine abmeldebestätigung gekriegt ? da müßte das draufstehen.. wenn nicht auf dem alten fahrzeugschein, da auf der rückseite steht das auchnochmal drauf (war bei mir auf jeden fall so)



    Es gibt seit geraumer Zeit keine Abmeldebestätigung mehr. Hinten auf dem Brief steht einmal, dass der Wagen stillgelegt wurde und auf dem Schein ebenfalls. Bei den neuen EU Papieren nur noch auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alter Schein)

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