• Hi!


    Muss ein privater Verkäufer bei einem KFZ Verkauf darauf hinweisen, dass der zu verkaufende Wagen ein EU-Fahrzeug ist? Das Auto hat die identische Ausstattung wie der "deutsche" Wagen + Zusatzausstattung.
    In den Musterverträgen von DEVK, ARAG etc. steht da nichts davon drin, jedoch in den Vordrucken von zb. Autoscout gibt´s extra ein Feld: "Import-Fzg.


    Muss der Verkäufer das also bei einem rein privaten Geschäft auf alle Fälle angeben?


    Grüsse

  • Zitat

    Original von Ameisentöter
    Muss ein privater Verkäufer bei einem KFZ Verkauf darauf hinweisen, dass der zu verkaufende Wagen ein EU-Fahrzeug ist?
    ...
    Muss der Verkäufer das also bei einem rein privaten Geschäft auf alle Fälle angeben?


    Im grunde genommen macht es das Auto nicht schlechter, aber dadurch, dass es sich um ein Re-Import handelt, werden die Fahrzeug als Neuwagen schon günstiger angeboten. Diese Information sollte meiner Meinung nach dem eventuell zukünftigen Besitzer nicht vorenthalten werden. Also ich würde es auf jedenfall mit einem kleinen Vermerk im Kaufvertrag notieren. Das kann dir einige Probleme ersparen - du weißt ja nicht, wie der Verkäufer so tickt.

  • Ruf einfach mal beim ADAC an, auch als Nicht-Mitglied werden die dir da sicher eine anständige Auskunft zu geben =)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!