Blaulicht installieren erlaubt?

  • Hi, ich hab mit meinem Kumpel zusammen überlegt, ob es überhaupt zulässig ist ein "Signallicht in blau" am Auto zu installieren - OHNE ES im öffentlichen Straßenverkehr ZU BENUTZEN.


    Konkret haben wir von einem Frontblitzer (am Kühlergrill von RTW & Co) gesprochen.



    Nur der Info halber ^^


    Wisst ihr wie da die Rechtslage aussieht.

  • Nein es ist nicht erlaubt...


    Da du es einschalten könntest...


    Solltest du es in Gelb machen ist das überhaupt kein Thema. Aber Blau Rot oder ähnliches ist verboten.


    Und solltest du das blaue einschalten, dann wäre das Amtsanmasung. Und da stehen glaub ich im max. fall 4 jahre.

  • Auch für gelb brauchst du IMO eine Genehmigung......


    Zumindest mussten unsere Abschleppwagen abgenommen werden.....

  • Zitat

    Original von Michael
    Auch für gelb brauchst du IMO eine Genehmigung......


    Zumindest mussten unsere Abschleppwagen abgenommen werden.....


    Genehmigung nur, wenn damit gefahren werden soll.


    Zur Absicherung im Stand ist gelb erlaubt (RKL zumindest).

  • Laut STVO § 52 dürfen nur bestimmte Fahrzeuge mit diesen Kennleuchten (Gelb oder Blau) ausgerüstet sein, d.h. man darf sich die nicht mal eben ans Auto schrauben.



    Im Pannenfall darf man allerdings eine abnehmbare Gelbe Rundummkennleuchte am Fahrzeug anbringen. Dies aber nur im Stand. Wenn abgeschleppt wird ist diese Leuchte zu entfernen.

  • aber du darfst dir ein blaulicht aufs amaturenbrett stellen...jedoch ohne anschlussmöglichkeit...da müssteste mal sehen wie schnell die keinen scheiß mehr machen vor dir und wie schnell die spur frei ist ;)


    falls ich falsch liege bitte berichtigen...wie gesagt...im innenraum darf man soweit ich weiß es hinstellen...aber natürlich nicht anmachen!!!!

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • So durchdacht ist unser Bussgeldkatalog


    Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen
    will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.


    Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der
    StVO sehr teuer werden!


    Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4
    Punkte - 3 Monate Fahrverbot.


    Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich
    im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen
    Wiederholungen.


    Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!


    Noch mehr sparen?


    Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:


    50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nichtaufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200
    Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.


    Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!


    Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
    kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.


    Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische
    20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann
    aber beschlagnahmt ? also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen
    im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.

    Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!


    :D :D

    Einmal editiert, zuletzt von RSII ()


  • :D Ja ja die Rowdys unter uns wissen da bescheid.... *scherz*


    Aber typisch Deutschland eben :rolleyes:

    Mit Geiz kommen wir hier nicht weiter. . .


  • Die folgenden Anziegen gehen dann halt mal locker über die 500 euro Grenze... und die drohende MPU wird auch nedd erwähnt ;)

  • Zitat

    Original von Cupra
    Die folgenden Anziegen gehen dann halt mal locker über die 500 euro Grenze... und die drohende MPU wird auch nedd erwähnt ;)


    Eben.
    Die 20,-€ bei Blaulichtmißbrauch gelten nämlich nur für diejenigen, deren Fahrzeuge rechtmäßig damit ausgerüstet sind.


    Damit soll verhindert werden, daß der Zivi mal eben mit dem RTW zum Pizza holen fährt.


  • Natürlich "nur der Info halber"...passt zu nem Newbie mit 4 Beiträgen :rolleyes:


    Rechtlich: nein. In den meisten Bundesländern nicht mal wenn die Lampe ausgebaut ist, allein die blaue Streuscheibe langt... frag mal manche Oldie-Besitzer, die können ein Lied davon singen.


    Wenn Du damit erwischt wirst, ist Dir die MPU sicher.


    Der Info halber: wie manche wissen (oder auch nicht) hab ich Blaulicht und Horn am Privat-PKW. Trotz Eintragung und Genehmigung vom RP:


    • Verwendung nur, wenn ausdrücklich durch Leitstelle angeordnet
    • Wenn das Auto irgendwo steht, muss die Kennleuchte vom Dach runter sein. Frontblitzer ist deshalb in LED-Technik ausgeführt (ist ausgeschaltet weiß)
    • Ich muss Halter und alleiniger Fahrer sein


    Davon mal ganz abgesehen meine persönliche Meinung:


    das Gesetz sagt zur Verwendung von Blaulicht und Martinshorn...


    ...wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten...


    Das bislang keine Fahrt (was glücklicherweise ohnehin selten vorkommt) "lustig", "cool" oder gar "total geil" war (wie es so manche Spinner hier im Board schon ausgedrückt haben, dürfte jeder ahnen können :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:


    Blaulicht ist ein Mittel zum Zweck, kein Statussymbol, kein Scherz. Wenn es gebraucht werden muss, braucht irgendwo jemand dringend Hilfe.


    Darüber solltest Du dir mal ernsthaft Gedanken machen.

  • Jeder der denkt, dass das "cool" kommt, soll mal bei so ner Fahr dabei sein.. das ist weder lustig noch cool, sondern Stress pur.


    Wir habens in der Firma in unseren Limusinen auch verdeckte Blitzer und Schnellaufsatzleuchten, aber schon im trainingsparcours ist das Hölle, vor allem ind er Nacht, vor lauter Refletionen biste beim Fahren schon fast blind ?(

  • jetzt hatten wir viele antworten...doch wie siehts aus...


    darf ich ein nicht anschlussbereites in meine windschutzscheibe reinstellen??


    wegen blaulicht anmachen und kostet nur 20€...


    das ist amtsanmaßung...gibt bis zu 2Jahre meines wissens

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    Einmal editiert, zuletzt von Danny_TDI ()

  • Zitat

    Original von Nightfanatic
    darf ich ein nicht anschlussbereites in meine windschutzscheibe reinstellen??


    Nein, da sie von außen zu sehen wäre. Sobald man Dich anhält, hast Du ein ernstes Problem.


    Davon abgesehen - was sollte das aber bringen? Und wer soll davor Angst haben? 15jährige Mädels, denen Pinkeln noch weh tut? :) Der Sinn einer verdeckten Sondersignal-Anlage ist ja gerade, sie verdeckt zu halten...


    Im Fall der o.g. Kontrolle wirst Du also keine Erklärung finden, die Dich nicht per se für den Idiotentest qualifiziert.


    Außerdem hast Du scheinbar keine Vorstellungen, was ein Blaulicht kostet.


    Diesen Japanmist für 10 EUR vom Grabbeltisch hat niemand im Einsatz, da sieht man sofort das Du ein Spinner bist, der sich wichtigmachen will.


    Professionelle Kennleuchten, wie von Hella, Bosch oder Hänsch, liegen jenseits der 400 EUR-Marke. Ich hab eine Hänsch "Movia D", die liegt bei rund 460,- EUR - nur die Kennleuchte wohlbemerkt. Hella ist noch teurer.


    Ist eben kein Spielzeug.

    Einmal editiert, zuletzt von Golf3_1.8T ()

  • Darf man eigentlich. Wenn ich eine Panne habe im Stand. Auch als warnleuchte Weißes licht benutzen???

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