Hi, ich hab mit meinem Kumpel zusammen überlegt, ob es überhaupt zulässig ist ein "Signallicht in blau" am Auto zu installieren - OHNE ES im öffentlichen Straßenverkehr ZU BENUTZEN.
Konkret haben wir von einem Frontblitzer (am Kühlergrill von RTW & Co) gesprochen.
Nur der Info halber
Wisst ihr wie da die Rechtslage aussieht.