Was würdet ihr tun? - Rechtsstreit?

  • Servus.
    Ich habe mal kurz ne Frage an euch. Ich habe vor ca. 6 Wochen meinen VW Bora 2.3 V5 Highline Limo mit 89.800km von nem Händler (kein VW) für 6990,-€ gekauft. Als Garantie bekam ich die CarGarantie für 1 Jahr.


    Mittlerweile bin ich mit dem Bora seit ca. 4.500km unterwegs. Bei einem Test in der Werkstatt (VW + Freie) wurden ausgeschlagene HA-Buchsen festgestellt und mir auch mitgeteilt, dass sie schon länger als 6 Wochen ausgeschlagen sein müssen. Haben wirklich viel Spiel und ich sollte sie wecheln lassen, da die HA hin und her wackelt. Dies wurde von 2 unabhängigen Werkstätten festgestellt.


    Daraufhin habe ich den Händler angerufen und ihm mitgeteilt dass ich die Buchsen auf Garantie getauscht haben möchte. Er stellt sich nun hin und sagt, dass die bei Autokauf in Ordnung waren und bei dem neu gemachten TÜV + DEKRA Gutachten nicht bemängelt wurden und er sie deshalb nicht austauschen wird.


    Weil ich nicht mehr wusste was ich machen soll habe ich spaßeshalber mal den ADAC angerufen (bin Mitglied) und denen den Sachverhalt geschildert. Die haben mir gesagt, dass der Händler verpflichtet ist den Schaden zu regulieren und er sich nicht auf dem TÜV-Schein oder das DEKRA Gutachten beziehen darf. Ich soll ihn freundlichst auf die Sachmängelhaftung hinweisen.


    Soll ich den Händler nun mit nem Rechtsanwalt drohen? Schließlich kostet die Reparatur um die 200,-€.


    Gruß
    Hossi

  • Da der Händler die ersten 6 Monate für alle auftretenden Mängel haftet, würde ich ihn freundlich darauf hinweisen ! Mit Anwalt drohen oder ähnliches halte ich immer für die schlechteste Lösung. Ich bin der Meinung mit Freundlichkeit kommt man immer noch am Besten voran... sollte es nicht klappen, kann man auch einen Anwalt in Betracht ziehen.

  • das hab ich ihm ja schon gesagt, aber er baharrt auf den gutachten bzw. tüv bericht... :rolleyes:

  • den fall der rechtsschutz schildern, übernahme der kosten bestätigen lassen. und ab zum anwalt.
    würd mir damit nicht so ein stress machen...

  • Zitat

    Original von bitavenger
    den fall der rechtsschutz schildern, übernahme der kosten bestätigen lassen. und ab zum anwalt.
    würd mir damit nicht so ein stress machen...


    genau.. =) =)

  • hab kein rs, soweit ich weiß... :rolleyes:
    könnte aber trotzdem damit drohen, muss ihm ja nicht sagen dass ich keinen hab...

    Einmal editiert, zuletzt von hossi ()

  • Zitat

    Original von hossi
    das hab ich ihm ja schon gesagt, aber er baharrt auf den gutachten bzw. tüv bericht... :rolleyes:


    jetzt mal ne andere sache, was würde der heini bei nem getriebeschaden machen? will er dann auch sagen, davon stand nichts im tüv bericht? wenn in der garantiezeit etwas kaputt geht, dann muss der das auch zahlen

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • laut cargarantie sind ha-buchen genauso wie keilriemenspanndämpfer, der bei mir auch ausgeschlagen ist, nicht inbegriffen...


    das mit dem riemenspanndämpfer ist mir auch zufällig beim auffüllen des wischwassers aufgefallen. spürt man und hört man nur wenn die haube offen ist...


    muss er es trotzdem reparieren? auch wenn es nicht in der cargarantie ist?

  • Zitat

    Original von hossi
    laut cargarantie sind ha-buchen genauso wie keilriemenspanndämpfer, der bei mir auch ausgeschlagen ist, nicht inbegriffen...


    das mit dem riemenspanndämpfer ist mir auch zufällig beim auffüllen des wischwassers aufgefallen. spürt man und hört man nur wenn die haube offen ist...


    muss er es trotzdem reparieren? auch wenn es nicht in der cargarantie ist?


    Ja, fällt unter Sachmangel (zugesicherte Eigenschaften)


    Bevor du nun komplett ins Eingermachte gehst, fahr bei deinem nächsten Freundlichen vor und lass mal dei Fahrzeughistory laufen. nicht das da noch ein Unfallschaden auftaucht 8)


    Bernhard

  • hab ich schon machen lassen. kein unfallschaden gespeichert. ist ja auch lückenlos scheckheft gepflegt.


    kann der :) also so ein gutachten machen? und aquasi alle sachen auflisten. wer bezahlt dann dieses gutachten?


    gruß

  • Zitat

    Original von hossi
    hab ich schon machen lassen. kein unfallschaden gespeichert. ist ja auch lückenlos scheckheft gepflegt.


    kann der :) also so ein gutachten machen? und aquasi alle sachen auflisten. wer bezahlt dann dieses gutachten?


    gruß


    A.)
    Nein, der freundliche kann keine Gutachten machen.
    Ein Beweissicherungsgutachten kann nur ein Gutachter erstellen.


    B.)


    Die Kosten trägst du erst mal selber.


    Weiss den Verkäufer letzmalig schriftlich (mit Einschreiben !!) auf den Sachmangel hin und setze ihm eine Frist (7 Tage) zur behebung der Mängel.


    Erkläre Ihm, dass du nach erfolgloser Frisversterichung Nahtlos ins Selbständige Beweissicherungsverfahren gehst.


    Erkläre Ihm auch, dass die Mängel bei Fahrzeugübetrgang schon bestanden hatten. Eine fehlerhafte Momentaufnahme während der §21 STVzO-Abnahme kann nicht zu deinen Lasten ausgelegt werden.


    Die Fehlerhafte Gebrauchtwagenzertifizierung iat ebenfalls nicht zu deinen Lastem zu werten. Ob der Verkäufer durch die fehlehafte Zertifizierung den Zertifikatgeber in Regress nehmen möcht, bleibt die alleinige Entscheidung des Verkäufers, da nur er hier Auftraggeber ist ( ;) ;) ;) )


    Bernhard

  • dann werd ich ihm das sol mal sagen. nen gutachten lass ich jedoch erst anfertigen wenn er sich weigert... X(

  • Zitat

    Original von hossi
    dann werd ich ihm das sol mal sagen. nen gutachten lass ich jedoch erst anfertigen wenn er sich weigert... X(


    Wenn er sich weigert, ab zum anwalt.
    Der setzt ihm nochmalige Frist und weurd dan die Klage gegen ihn einreichen.
    Das gericht witd dann ein Beweissicherungsgutachetn anortnen, und nun koms: zu Lasten des Beklageten 8)


    Bernhard

  • bin eigentlich kein freund von "anderen ans bein pinkeln", aber was muss das muss...


    versuche es aber erst nochmal recht freunlich mitm telefonat... mal schauen was der sagt wenn man ihm aufzeigt was das alles für konsequenzen hat wenn er nicht willig ist...


    gruß

  • wollte mich morgen bei ihm telefonisch melden.


    hab jetzt aber noch ne frage.


    welche mängel kann ich denn überhaupt nach 6 Wochen und 4000km noch geltend machen?
    - keilriemenspanndämpfer
    - HA-Buchsen
    - Drehzahlanstieg beim Auskuppeln
    - Kofferraumschloß hat ne Macke, kofferraumlicht geht nur sporadisch
    - Türschloß Fahrerseite steht im Fehlerspeicher


    oder wer kann mir das sagen?


    gruß
    hossi

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