Gewindefahrwerk für Tüv richtig einstellen

  • servus und Hallo ,


    habe das Problem das ich mit meinem neuen Fahrwerk zum Tüv muss. Habe in der Suche Funktion schon etwas gefunden aber vieleicht kann ja jeder seinen erfahrungsberichte mal reinposten auf was ich achten muss damit alles beim ersten mal klappt, habe jetzt 15" Stahlfelgen drauf. Gewinde ist von Fk Highsport .


    Soll ich das Fahrwerk so tief wie im Teilegutachten runterschrauben?


    Fahrwerksnummer müssen von Außen sichtbar sein ?


    Wie messe ich korrekt die tiefe aus? Also von der Börtelkante bis Radnabe ist mir bekannt ? Was habe ich da gemessen ?


    Wenn ich hinten teifer schrauben will, wie macht ihr das ? Baut ihr alles ab oder bockt ihr euer auto hoch und legt euch unters auto zum verstellen ? da man ja von außen nicht drankommt ?


    Welche Strafe kommt auf einen zu wenn die Grünen ein erwischen mit zu tiefen Fahrwerk ?


    Muss ich auf diesen Holzklotz fahren damit das Federbein voll eingefedert ist ?? Wie kontroliert der Tüv das ?


    wenn der Tüvler mich nachhause schickt und ich nochmal einstellen muss, muss ich auch 2mal zahlen ?


    Habe mal von der Börtelkante bis Radnabenmitte gemessen und igrendwie habe ich hinten nicht das gleiche rausbekommen? Sowas sollte bestimmt nicht sein oder ?


    Danke für eure Erfahrungen , wird mir eventuell viel ärger ersparen das ich 2 mal zum tüv muss.

  • alles kann ich dir zwar nicht beantworten aber ich fang einfach mal an:


    1. wenn du zur untersuchung fährst ist es durchausmöglich, dass bei nichtabnahme auch gezahlt werden muss. eigentlich ist das die regel. kann je nach ort variieren. bei uns auf dem land hatte ich es auch schon, dass der prüfer keine rechnung geschrieben hat.


    2. fahrwerksnummern müssen sichtbar sein. zumindest so, dass der prüver sie sehen kann wenn er es will. meine waren damals nur sichtbar wenn das auto über einer grube stand und der prüver drunter gestiegen ist. das hat dem prüver gereicht.


    3. die strafe kann von einer verwarnung mit mängelbericht bis hin zu stillegung des fahrzeuges führen.
    das problem ist nur wenn du es tiefer hast als eignetragen und es passiert was ist die höchste strafe wohl deine lebenslange verschuldung.

  • danke graschi für deine antwort, warst leider auch der einzige der mir geantwortet hat....


    :(

  • hallö :)


    also hinten mußt du den wagen schon richtig aufbocken. sonst kommst du da ja nicht dran. von außen ist das recht fummelig.
    ich hatte meines aufs unterste maß (restgewinde) im gutachten eingestellt. hat dann auch gepasst. hinten rechts hab ich ein paar mm unterschied. aber der tüv mensch hat sich wohl nur die eine seite angeguckt. da ich rechts vorne nich das maß hatte, was ich eingestellt hatte.
    holzklotz? nö. warum soll es eingefedert sein? es soll sich nur setzen. nachdem du das gewinde verstellt hast, den wagen mal ein paar m hin und her bewegen. das reicht schon. brauchst keine weltreise unternehmen.
    die nummern müssen lesbar sein.


    wenn du das fahrwerk selbst eingebaut hast, kannste ja nochmal die höhe messen. sollten 33,5cm sein glaub ich. aber steht ja auch im gutachten drin. da du 15"er drauf hast, sollte es keine probleme geben. warum auch. wenn alles eingehalten wird.
    wegen 2 oder 3 mm werden sich die grünen sicherlich nicht einmachen. aber das sollte schon im rahmen liegen.

  • ich krame diesen alten beitrag mal wieder raus.

    ich bin heut durch den tüv gefallen weil der prüfer mein mein auto ist hinten zu tief. es wird vom mittelpunkt der radnabe senkrecht nach oben zur kotflügelkante gemessen oder?

  • Zitat

    Original von MacBeth
    ich krame diesen alten beitrag mal wieder raus.

    ich bin heut durch den tüv gefallen weil der prüfer mein mein auto ist hinten zu tief. es wird vom mittelpunkt der radnabe senkrecht nach oben zur kotflügelkante gemessen oder?


    Genau =)


    Machne prüfen aber auch das Restgewinde =)


    Achso, übrigens sehr vorbildlich nen alten Thread wieder hochzuholen =) =) =)

    Gruß
    Kai

  • gut ne


    ok danke dann konnte der nicht richtig messen passt alles dann muß ich morgen nochmal zu nem anderem prüfer fahren.


    edit:


    muß manwirklich sachen die man nciht mehr eingebaut hat wie zum beispiel spurverbreiterungen aus der zulassung austragen?

    Einmal editiert, zuletzt von MacBeth ()


  • Nur dann, wenn es "In Kombination mit..." eingetragen wurde...


    Wenn du z.B. nur andere Flegen (alles andere ist original) eintragen lässt, und dann wieder auf Serienbereifung umsteigst, dann musst du die Felgen definitiv nicht "austragen" lassen. :rolleyes:

    Gruß
    Kai

  • hallo zusammen,


    mich würde auch mal gerne interessieren wie weit ich denn mein Fahrwerk am Besten schrauben soll, wenn ich zur abnahme fahre?
    also ich habe 18" Felgen mit 225/40er Reifen ET 35


    spurplatten vorne mit 10mm
    und hinten mit 15mm


    möchte fahrwerk und spurplatten eintragen lassen.
    wie weit soll cih mein gewinde drehen?
    krieg ich das so eingetragen?
    wenn nciht muss ich trotzdem zahlen?


    gruß crunchy


  • An der VA 10mm je Seite oder auf der Achse?


    Solltest (bei 10mm je Seite) die Kanten umlegen lassen, dann kannste problemlos auch ein bisschen weiter runter =)


    Stabi gewechselt?


    Würde einfach mal ein bisschen schrauben, nen Abstand von Radnabenmitte/Kotflügelkante von ca. 33mm solltest du auf jeden Fall eingetragen bekommen =) Je nach TÜVer (oder halt per Einzelabnahme) auch tiefer

    Gruß
    Kai

    Einmal editiert, zuletzt von SlowRider ()


  • also 10mm pro seite wärens.
    was meinste mit kante umlegen?? bördeln??
    ne stabi ist noch original. sooo extrem teif wollte ich sowieso nicht. aber hab auch keine lust mehr das mein auto wien tracker ist!:)

  • Zitat

    Original von crunchy88


    also 10mm pro seite wärens.
    was meinste mit kante umlegen?? bördeln??
    ne stabi ist noch original. sooo extrem teif wollte ich sowieso nicht. aber hab auch keine lust mehr das mein auto wien tracker ist!:)


    Genau, Bördelkante an der VA umlegen, dann auf ca. 33 - 34cm Abstand Radnabenmitte/Kotflügelkante runter schrauben... Entspricht dann etwa 50mm tieferlegung, damit solltest du keine Probleme mit dem Stabi bekommen und der TÜV wird auch nicht meckern :rolleyes:

    Gruß
    Kai

  • Zitat

    Original von SlowRider


    Genau, Bördelkante an der VA umlegen, dann auf ca. 33 - 34cm Abstand Radnabenmitte/Kotflügelkante runter schrauben... Entspricht dann etwa 50mm tieferlegung, damit solltest du keine Probleme mit dem Stabi bekommen und der TÜV wird auch nicht meckern :rolleyes:


    ne wollte eig. nichts an der karosse machen!! Meinste etwa nicht das es passt, wenn ich es nicht bördele????

  • Könnte eng werden ohne Bördeln =)


    Aber versuchs doch einfach erstmal ohne, kannste gucken ob es schleift und was der TÜV dazu sagt. Bördeln kannste doch machen lassen, ist auch nicht teuer :rolleyes:

    Gruß
    Kai

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