eBay - Wichtige Frage

  • Hab vor kurzem bei eBay n Radio + Wechsler verkauft. Der Auktionsgewinner behauptet, dass der Wechsler nicht funktioniert. Will 80 Euro haben, damit er das Zeug behält, wenn ich das nicht überweise, will er gleich zum Anwalt. Blabla. Schaut mal die Anzeige (Affiliate-Link)
    an....was würdet Ihr tun?

  • hast doch geschrieben das es privatkauf is und ohne garantie also was will er ? ich würd ihn nix zahlen :rolleyes: :rolleyes:

  • Du könntest entweder:


    - ihm sagen, er soll den Wechsler zurücksenden, nach erfolgter Prüfung wirst Du ihm die 80 EUR zzgl. seiner Portoauslagen für die Rücksendung erstatten.


    Keine Sorge, da wird nie was kommen :D


    - es einfach ignorieren


    Um des Spaßes wegen würde ich persönlich zu Variante 1 tendieren.



    Ob der Gewährleistungsausschluss so rechtens ist sei mal dahingestellt (ist er wohl eher nicht, aber wir denken mal, er wäre es), bei dem Streitwert befasst sich kein Gericht der Welt damit.



    Wie gesagt, rein der Gaudi halber würde ich Variante 1 wählen, denn ich bin mir absolut sicher, der EU-Mitgliedschaftsanwärter :D :D :D versucht nur, Kohle zu schneiden...


    Edit: augenscheinlich kauft der gewerblich Wechsler bei Ebay ein....soll sich mal lieber nen anständigen Beruf suchen :D


    Edit 2: stell Dich aber auf ne negative Bewertung ein...wie ich sehe hast Du ihn schon bewertet, spitze :rolleyes: Jetzt kann er natürlich fordern, was er will...


    Merks Dir für die Zukunft, Bewertung erst nach erhaltener Bewertung abgeben!


    Edit 3: seine zahlreichen "Privatverkäufe" find ich interessant....wenn Du ihn ärgern willst....ruf mal beim Finanzamt Gelsenkirchen an ;)


    So ein Problem gabs schon früher mal:


    Negative Bewertung
    Kauft als defekt angebotene Ware und beschwert sich dann, dass sie defekt ist

    Verkäufer bienelino( 8950 bis 99 Bewertungspunkte)
    11.07.06 19:59 9126463477

    Antwort von canim_furkan: Naklar habe Defekt gekauft,aber nicht als Wasseschaden,Von den keine Ware Kaufen
    11.07.06 20:24

    Ergänzungskommentar von bienelino: Defekt ist defekt-Grund des Defektes:?Wer defekt kauft,bekommt auch defekt!Oder?

    3 Mal editiert, zuletzt von Golf3_1.8T ()

  • Anscheinend kann eBay mir die negative Bewertung wieder entfernen, wenn man denen den Schriftverkehr und die Verkaufsanzeige vorlegt....ja, war da leider etwas zu schnell mit meiner Bewertung:(

  • Ich würde auch sagen er soll dir das Ding zurückschicken.


    Einfach überweisen ist nicht. Würde mich darauf nicht einlassen.

  • Zitat

    Original von Golf3_1.8T


    - ihm sagen, er soll den Wechsler zurücksenden, nach erfolgter Prüfung wirst Du ihm die 80 EUR zzgl. seiner Portoauslagen für die Rücksendung erstatten.


    Edit 3: seine zahlreichen "Privatverkäufe" find ich interessant....wenn Du ihn ärgern willst....ruf mal beim Finanzamt Gelsenkirchen an ;)


    Ich würde ihm auch die Variante 1 Vorschlagen. Wenn er dann dumm tut könntest dir das Edit 3 überlegen. Denn so viele Autos kann er und seine Verwandschaft nicht haben ;)

    Gruss Dirk

  • Das is wohl einer der sehr gerne Privat viele Autoradios verkauft...


    Das soll jetzt nichts gegen ausländer sein liebe Admins aber seinem namen nach kommt er aus dem eher Orientalen bereich und bekanntlich hat man da große Familien *g* :D Soll nur spaß sein..


    bitte hier soll sihc keiner angegriffen fühlen. Aber das was er da macht is so ned ganz legal oder??? Er betreibt ja fast schon ein geschäft oder?





    EDIT: WHOOOO DAS WAR MEIN 444 BEITRAG :P

  • Zitat

    Original von $il3nceR
    Aber das was er da macht is so ned ganz legal oder???


    Nach dem Bubenstück was Ackermann & Compagnie diese Woche abgeliefert haben, wird Wirtschafskriminalität, gleich welcher Dimension, in Deutschland zukünftig vom Staat unterstützt :D :D :D

  • Also ich denke, dass du nichts zu befürchten hast, wenn du gar nicht reagierst!!!

  • Zitat

    Original von golf5005
    Also ich denke, dass du nichts zu befürchten hast, wenn du gar nicht reagierst!!!



    Kann mir eh nichts vorwerfen, bei mir hat der Wechsler noch getan. Mag wegen so einem Schrott einfach keine schlechte Bewertung X(

  • Hmmm, ich weiß nicht recht ob ihr es euch nicht etwas zu einfach macht.


    Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht und Deine Auktion angeschaut. Was hast Du denn geschrieben? Das er in Ordnung ist und immer ohne Probleme lief? Hat er das auch tatsächlich gemacht, hat er funktioniert kurz bevor Du ihn ausgebaut hast? Gibt es dafür Zeugen die dem zustimmen, dass er funktioniert hat?


    Klar ist die Sache mit den Privatverkäufen mysteriös, aber dass sich kein Gericht der Welt damit beschäftigt ist so nicht ganz richtig.


    Es könnten hier schließlich auch Straftatbestände erfüllt sein. Wenn Du beispielsweise wissentlich falsche Angaben machst und dann Schrott verschickst begehst Du einen Betrug. Ob sich das jetzt um 80 Euro dreht oder um 20000 ist egal.


    Sorry, ich muss das von Beiden Seiten sehen. Ein Kumpel von mir hat nämlich vor kurzem tatsächlich nen defekten Wechsler zugeschickt bekommen der als i.O. angepriesen wurde.


    Beste Grüße

  • Zitat

    Original von hctobi
    Es könnten hier schließlich auch Straftatbestände erfüllt sein. Wenn Du beispielsweise wissentlich falsche Angaben machst und dann Schrott verschickst begehst Du einen Betrug.


    Betrug erfordert Vorsatz.


    Er muss also vor Verkauf des Wechslers


    a) gewusst haben, das dieser defekt ist
    b) dies ganz bewusst -eben vorsätzlich- verschwiegen haben


    Problem an der Sache: der Nachweis dieses vorsätzlichen Tuns...

  • Hab den Wechsler einmal genutzt, da hat er getan. Danach hab ich ihn ausgebaut und bei eBay verkauft. In der Auktion habe ich dies auch so vermerkt. Das er getan hat, kann auch von anderen bestätigt werden;)

  • Hallo!


    Beim Privatverkauf, anders beim Händler, liegt die Beweispflicht
    beim Käufer und nicht beim Verkäufer. Das heißt, er muss einen
    Gutachter einschalten, der ihm bestätigt, dass dieses Gerät schon
    vorher Defekt war und bekommt dann erst seine Kohle.


    Also solltest deine Aussage richtig sein, bitte ihn darum, dass er dir
    einen Beweis vorlegt, dass dieses Gerät schon beim Verkauf defekt
    war und nicht durch Fehlbenutzung oder Beschädigung seinerseits
    intakt ist.


    Solange brauchst du nichts machen.

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