US Blinker erlaubt?

  • Schönen guten Abend,


    habe folgendes Problem mit meinen Golf V: Hatte bis vor kurzem die Blinker in der Front als Standlichter umprogrammiert.
    Leider hatten die netten Beamten vom Polizeirevier wieder einmal Langeweile und winkten mich aus dem Straßenverkehr! Nichts gegen unsere Dorfsherrifs ;) aber dieser nette Herr hatte nur sein Augenmerk auf die Blinker gerichtet und fragte mich, ungelogen, 3 mal ob das "Blinker=Standlicht" erlaubt sei!


    Ich hatte den Wagen so privat von einem VW-Händler gekauft und dieser versichterte mir, das ich hiermit keine Probleme mit haben werde, er würde ya auch schon 1 ganzes Jahr mit den Lichtern fahren.


    ....zurück zur Polizei: dies erläuterte ich dem netten Beamten auch 3 mal (....er ging mir ernstahft auf die Palme ?( ) Zudem sagte ich ihm, das die neuen BMWs schließlich auch die organgen Lichter am vorderen Fahrzeugbereich hätten. Hierauf wurde mir nur gesagt, das BMW eine Sondergenehmigung dafür hätte. Ausschließlich würde WEIßES Licht vorne am Fahrzeug gelten.
    Meine Frage jetzt: Bekommt man bei VW auch so eine Sondergenehmigung?


    P.s: musste die Standlichter bei mir innerhalb von 5 Werktagen ausschalten, sonst hätte ich jetzt noch eine Anzeige am Hals. Desweiteren hab ich mich schon bei meinem VW Händler erkundigt aber diese wießen mich mit der gleichen Antwort welche mir die Behörde gab zurück.

  • Die Beamten haben vollkommen Recht, nach vorne ist nur weißes Licht erlaubt. Die Blinker als Standlicht sind nicht erlaubt es sei denn der TÜV trägt sie dir ein, wovon bei einem neuen Golf nicht auszugehen ist.


    Hier der enstsprechende Gesetztestext dazu:


    Bin quasi nur noch per PN erreichbar
    VCDS ( VAG-COM ) Codierungen im Raum Kaiserslautern - Mainz - Frankfurt ( Main ) ---> PN me!

    Einmal editiert, zuletzt von rittmeister ()

  • gibt es denn keine klar rechtslage zu dem thema?


    hab ja schon viel dazu gelesen hier, und muss zugeben dass es
    mich auch in den fingern kribbelt die dinger beim :D umproggen zu lassen..


    ..allerdings nur wenn ich dann net ständig mit der kelle rausgewunken werde ?(



    edit:
    huch, da war ich wohl zu langsam :D
    na ich denk mal dass sich das dann leider für mich erledigt hat :evil:
    aber davon war ja eigentlich in D auszugehen woll :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von GeezerV5 ()

  • Also ich wurde auch schon 2 mal deswegen rausgezogen, einmal sogar am Wörthersee=(
    Ich begründete es mit der aussage dass es genehmigt sei, nach meinen ANgaben und ich auch mit dem TÜV gesprochen hätte weiö es beim 5er BMW schliesslich auch nicht anderst seihe-es hies dann: Gnade vor REcht=)

  • Also ich muß Rittmeister recht geben, weil BMW hat das nicht als Standlicht eingetragen sondern als Seitenmarkierungsleuchten. Und wenn man sich die Lampe beim 5er mal genau anschaut sitzen die LED´s an der Seite der Scheinwerfer. Das die jetzt trotzdem nach vorne Strahlen lassen wir mal dahin gestellt, das ist halt beim TÜV der Auto-Hersteller Bonus. Aber beim IVer und beim Ver leuchten die Blinker rein nach vorne. und Somit gilt es als Standlicht und muß weiß sein in D.

  • Zitat

    Original von PCAKTION
    ...weil BMW hat das nicht als Standlicht eingetragen sondern als Seitenmarkierungsleuchten. Und wenn man sich die Lampe beim 5er mal genau anschaut sitzen die LED´s an der Seite der Scheinwerfer.


    Genau so ist es.


    Alle hacken immer auf dem 5er BMW rum und kommen dann immer mit "der hat das ja auch".


    Hat er eben nicht, das sind und bleiben dort seitenmarkierungsleuchten und keine blinker, fertig aus.


    @arne85
    Du kannst versuchen ne sondergenemigung zu bekommen, was du aber mit sicherheit nicht schaffen wirst, da der golf normal ohne leutende blinker in deutschland seine zulassung bekommen hat.


    Ich würde zum händler fahren und der soll die leuchtenden blinker wieder aus dem steuergerät rausprogramieren, kostenfrei narürlich.


    Gruss
    Maik

  • Den Wagen habe ich aber allerdings mit den "leichtenden" Blinkern gekauft und mir wurde gesagt, das dies ein Import Wagen aus Belgien sei.


    Gibt's denn bei sowas keine rechtlichen Lücken. Ich mein, 'ne Gefärdung für den Straßenverkehr stelle ich ja mit "leuchtenden" Blinkern auch nicht da, oder?!?!



    ...achso...... das ausprogrammieren von meinen Blinkern habe ich aber kostenlos bei meinem Händler bekommen...... das wär ja nen Ding: langjähriger VW-Händler-Kunde und dann für 5 Min. am Laptop spielen noch Geld bezahlen :D

    Einmal editiert, zuletzt von arne85 ()

  • Zitat

    Original von arne85
    Gibt's denn bei sowas keine rechtlichen Lücken.


    Steht doch oben. Nein.


    Gruß


    Marcus



  • ja, das hab ich gelesen.... ich meine meine Frage auch bezüglich irgenwelchen Importrechten???


    Bsp: Oder musste Herr Bohlen seinen Hummer schmaler machen lassen, damit er jetzt laut StVO damit auf den Straßen fahren darf? :D

  • Was ist noch passiert! Hats nen Strafzettel gegeben oder sowas?


    Ich mach es immer so..
    Wenn ein grüner entgegenkommt mach ich schnell den Blinker an und kurz danach gleich das standlicht aus! So schnell können die das dann garnicht realisieren!

  • Zitat

    Original von r32HGP
    Ich mach es immer so..
    Wenn ein grüner entgegenkommt mach ich schnell den Blinker an und kurz danach gleich das standlicht aus! So schnell können die das dann garnicht realisieren!


    Oh gott, oh gott na das währe mir echt jedes mal zu blöde wenn ich aufpassen müsste wann und wo die polizei steht damit die blinker nicht sehen, tut mir leid, aber werd erwachsen :rolleyes:.


    Gruss
    Maik

  • Ihr hab die ja jetzt über das Steuergerät freigeschaltet. Aber was is, wenn man sich so ein US-Blinker-Modul kauft. Dann kann man das ja über nen Schlater laufen lassen und immer entsprechent aus oder an machen!!!
    Oder gibt es da beim Ver Golf wieder irgendwo ne dauerhaft angezeigte Fehlermeldung wie bei so vielen Sachen, wenn man in die Elektrik eingreift???

  • Ich schätze mal der CAN-Bus hätte was dagegen das du ein solches Modullanklemmst. Mit dem Importrecht sieht es so aus das der TÜV bis 1996 US-Teile als Sondergenehmigung eingetragen hat, danach mussste auf EU Teile umgebaut werden

    Bin quasi nur noch per PN erreichbar
    VCDS ( VAG-COM ) Codierungen im Raum Kaiserslautern - Mainz - Frankfurt ( Main ) ---> PN me!

  • Was ist eigentlich dein Problem!?
    Nur weil du ne Abneigung gegen die US-Blinker hast, brauchst du es allen anderen nicht mies machen!
    Werd du erwachsen!

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!