Öffnen des Kofferraums bei verschlossener ZV

  • das schloss wurde von einer original VW Vertragswerkstatt eingebaut.


    Im Grunde geht es darum, dass ein ca. 30 kg schweres Soundboard mitentwendet wurde.
    Erst wollten die weißmachen, es sei durch das Fenster der Fahrerseite nach außen gelangt (ohne eine Tür zu öffnen) und auf einmal will man mit Gutachten beweisen, dass der Kofferraum von innen geöffnet wurde.


    DAZU: Man müsste die Rücksitzbank umklappen ->nicht möglich, da auf der Rückseite der Rücksitzbank eine Endstufe montiert war. Die Kabel welche vom Radio zur Endstufe verlegt waren, ermöglichten ein umklappen der Rücksitzbank nicht (zumindest nicht ohne weiteres.) Und dann sollen die in aller Ruhe von innen die Heckklappe öffnen? Klar.


    Und das alles ohne Schaden!!!

    Einmal editiert, zuletzt von -zet- ()

  • Ich sag doch Polenschlüssel... Nutze mal die Suchfunktion.. hab das Teil hier irgendwo schonmal beschrieben..


    MFG
    Toby

    Schrumpft mein Penis jetzt, weil mein Golf mehr als 100PS hat?

  • Ich hab auch schon gedacht das die Scheibe zur Tarnung eingeschlagen wurde.Das war mein erster Gedanke.Auch wenn es ne VW Werkstadt war da arbeiten auch nur Menschen.


    Edit : Die Kabel von der Endstufe halten nich wenn man die Rücksitzbank umkapt dazu ist die Hebelwirkung zu Groß und du hast die Kabel warscheinlich zimlich weit unten gehabt.Son Soundbord kann man auch ohne die Rücksitzbank umzuklapen rausreißen.

    Gruß nightmare

    Einmal editiert, zuletzt von nightmare ()

  • Ist doch meine meinung - die scheibe war nur tarnung.
    der einbruch war gefaket.


    man konnte die rücksitzbank nicht klappen, sonst hätte man einen schaden angerichtet - glaub mir. und das wäre zu erkennen gewesen. es war aber keinerlei schaden ersichtlich.


    naja - wird nun ein fall für den sachverständigen.

  • Ja Hauptsache die Versicherung zahlt dann auch und hommt nicht auf die Idee ohne Schlüssel gings nicht = selbst inzeniert = nix Geld und wenn du Pech hast kann sone Sache auch vor Gericht landen wenn der angegebene Schaden nicht nachvolziehbar ist.

    Gruß nightmare

  • 1. Wäre es super wenn es als selbst inzeniert gelten würde - denn darauf will ich hinaus
    2. ist es schon (kurz) vor gericht


    ich möchte nur nachweisen, dass das fahrzeug entweder unverschlossen abgestellt wurde oder jmd zugriff zu den schlüsseln hatte und im nachhinein ein einbruch "vorgetäuscht" wurde.


    mal sehen ...

  • Zitat

    Original von -zet-
    1. Wäre es super wenn es als selbst inzeniert gelten würde - denn darauf will ich hinaus
    2. ist es schon (kurz) vor gericht


    ich möchte nur nachweisen, dass das fahrzeug entweder unverschlossen abgestellt wurde oder jmd zugriff zu den schlüsseln hatte und im nachhinein ein einbruch "vorgetäuscht" wurde.


    mal sehen ...


    Und was für einen sinn soll das haben? kannst den typen nicht leiden?

  • Zitat

    Und was für einen sinn soll das haben?


    Komm ich jetzt auch nicht hinter ?(


    Zitat

    2. ist es schon (kurz) vor gericht


    Das gechieht nur wenn der Sachverständiger Beweise für ne Selbstinzenierung hat dann bekommt man ne klage wegen Versicherungsbetrugs an den Hals


    Zitat

    kannst den typen nicht leiden?


    Wär ne feige Nummer wo sind die guten alten Zeiten geblieben ? wo man das einem ins Gesicht sagt und gegebenenfalls mit 2-3 Faustschlägen auf die Nase nochmal verdeutlicht :D

    Gruß nightmare

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