Hab ein rießen Problem! Hab vor zwei Jahren meine Türen gecleant! Zierleiste und die Griffe! Bin dann zu meinem TÜV und der hat es mir dann eingetragen!
Fahre jetzt zwei Jahre ohne Probleme, jetzt haben wir einen neuen Bullen in der Stadt der es auf mein Auto abgesehen hat.... das Auto war jetzt schon zweimal beschlagnahmt, sie haben aber nie was gefunden weil ja alles eingetragen ist!
Nun hat er Anzeige gehen mich bzw. meinen TÜV erstattet weil es laut dt. Gesetz nicht zulässig ist die Türen komplett clean zu haben!!! Es muss irgendeine offensichtliche Mechanik vorhanden sein die die Türe von einem Laien öffnen lässt!
Jetzt zieht mein TÜV die Abnahme zurück und ich soll die Türen wieder mit irgentwelchen Griffen zurückrüsten!!! Die TÜV Gebühren würde ich zurückerstattet bekommen!
Hier der Auszug aus meinem Fzg.-Brief: "beidseitig gecleante Seitentüren ohne Zierleisten und Türgriffe,.... Entriegelung nur per elektr. Zugmotor..."
Dachte eingentlich die Eintagung sei Wasserdicht...
Was nun? Hat die Polizei recht? Kann man ein Gutachten zurückziehen?
Bitte um Hilfe! Bin grad am Verzweifeln....