Versicherung zahlt nicht für getunte Autos

  • Es muss geklärt werden was genau getuned wurde.
    wurde der motor hochgezüchtet ohne das die versicherung davon was wußte, dann muss sie nicht zahlen.

  • Sobald du eine leistungssteierung vornimmt die ausserhalb der Herstellertoleranz ist wie Chiptuning etc. mußt du das der Versicherung melden.


    Aber die Versicherung zahlt dir im Fall eines Unfalls oder Diebstahls auch nicht alles an Zubehör was du am Auto nachträglich gemacht hast nur bis zu einem Gesamtwert von 5000€ so ist es bei meiner. Kann aber auch mehr Versichern wenn ich die Originalrechnungen einreiche!

  • OLG Koblenz, Aktenzeichen dem Text entnehmen und sich informieren.


    Außerdem, Bild sprach zuerst mit dem Toten. Wer "liest" denn dieses Furzblatt überhaupt noch?

  • Die Versicherung zahlt IMMER, nur kann sie sich in Fällen wo was nicht angegeben wurde das Geld wieder vom Versicherungsnehmer zurück holen ;)

  • äusserliche veränderungen gehen die versicherungen gar nichts an... (so lange alles verkehrssicher ist)


    wenn die versicherung nicht danach fragt ob der wagen getunt ist und man reißt sich aufm mcd parkplatz die lippe ab und is danach der meinung die vollkasko könnte das ja bezahlen, müssen die bezahlen.


    an sonsten wäre ne vollkasko bzw allgemein ne versicherung ja witzlos, wenn die sich aussuchen könnten was sie zahlen und was nicht


    ich hatte in 3 monaten 3 unfälle (alle nicht durch eigenes verschulden) und die versicherungen mussten am ende alle zahlen. (die haben sich vielleicht geärgert das die tuning stoßstangen so teuer sind) die allianz war zwar die einzigste die sich regelrecht quer gestellt hat, aber nachdem der anwalt dabei war, müssen die zahlen.


    motortuning ist klar, der wagen hat ne andere versicherungsklasse bzw wird ggf durch die mehrleistung anders eingestuft und ist somit teurer bzw in glücksfällen sogar günstiger wenn die kein vergleichbares modell haben.


    wenn die versicherung das auto bei vertragsabschluss anschaut und sich davon überzeugt in welchem zustand das fahrzeug ist, wissen die ja wie das ausschaut.


    meine hat das damals auch gemacht..

    Einmal editiert, zuletzt von Eric ()

  • Das Urteil ist bei uns in Fachkreisen bekannnt.


    Wichtig ist der Schlus des OLG:


    Alleinig durch dei Umbaumassnahmen"Tuning" mit der Masnahem die Geschwindigkeit zu erhöhen rreicht als Begründung für den Haftungsasuschluss aus, da alleinig durch dei Veränderungen das Fahreverhalten verändert wurde, was zu einem höheren gefährdungspotential ducr eben dieses Fahrzeug führt.



    Hier geht es erst mal um die Kaskogeschichte.
    Im Nachgeschslttem Verfahren wird die Hafttungdfrage (wegen des tötlichen Ausgages der Fahrt ) analog zu dieser Entscheidung fallen.


    Ergo, der Vater zahlt den Schden an die Hinerblieben des Kumpels seines (mindrebemittelten) Sohnes.


    Interersant ist noch, dass die fahrlässiger Handlung (ziehen der Handbremse bei 100-130 Km/h) wegen des Tunig des Fahrzeuges (und der daraus resultierenden höheren Betriebsgefahr !!) nicht in die Urteilswichtung einfliest, ebenso wie der Alkoholgehalt für diese Urteilsentscheidung nicht gewichtet wird !!!


    Schlussendlich heist es:
    Fahrzeug getunt, Betreiberlaubniss erloschen = keine Zahlungsverpflichtung seites der Versicherung !!


    Mal abwaten, bis die erstem Regulirungsverweigerungen wegen z.B. lasierten Rückleuchten usw. kommen. Diei Versicherung kann sich hier auf diese Urteil berufen !!


    Bernhard


    Nachtrag:
    Orignal von Eric:
    äusserliche veränderungen gehen die versicherungen gar nichts an...


    Eric, wir haben dir schon mal erklart, dass du dich hirr auf einem gewaltigenm Holzweg befindet.
    Wenn mann von solchen Sachen keine Ahnung hat, sollte mann sich gannz Ruhig verhalten!!!!


    Entscheidend ist, dass hier Veränderungen vorgenomme wurden, die a) das Fahrverhalten veränderm und b) zum erlöschen der Betriebserlaubniss führen.


    Alleinig Grund "B" reicht zur Leistungsverweigerung Seitens der Versicherung !!


    Was deinen 3 Unfälle angeht, die Versicherung kann noch 10 Jahre lang die Unberechtigen Zahlungen Zurückfordern !1.#
    An deiner Stelle würde ich die Füssen ganz still halten !!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Zwilling ()

  • Macht es denn da gar keinen Unterschied, ob alles eingetragen war oder nicht?


    Muß ich dann trotz TÜV-Eintragung nochmal zu meiner Versicherung und den Wagen vorführen und die Veränderungen bekannt geben?


    Oder bin ich jetzt plötzlich gar nicht mehr versichert mit Tuning? Aber das kann ja wohl kaum sein.

  • Ich habe folgendes gemacht und kann es auch nur empfehlen.


    Ich nach meinen Umbauten und der jeweiligen TÜV-Abnahme mit allen Unterlagen (Gutachten, TÜV-Bericht, ABE, Rechnung, eben was vorhanden war) und aktuellen Bildern des Autos zu meiner Versicherung gefahren und habe es dort mit dem jeweiligen Ansprechpartner durchgesprochen.


    Die Unterlagen wurden kopiert und die Bilder behalten. Damit deckt die Vollkaskoversicherung alles ab, im Fall von Schäden am Fahrzeug, als auch in anderen Fällen, in denen sie einspringen muss.


    Ausnahmen:
    - Teile / Veränderungen, die die Fahreigenschaften stark beeinflussen (in meinem Fall das Airride) muss zusätzlich versichert werden.
    - bei dem Audio System, ab einem gewissen Wert, wird der Beitrag angehoben.


    Diese Beträge sind nicht so hoch und es lohnt sich in jedem Fall!


    Zusätzlich habe ich noch ein Wertgutachten anfertigen lassen, dass die Versicherung aber nicht vorliegen hat. Als kleine Sicherheit.


    Ob das alle Versicherungen machen, weiss ich nicht, bei funktioniert es super. Bin bei der HUK.

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