Hi!
Ich hatte diese Woche das ausgesprochene Glück, dass mir eine LKW beim Rangieren rückwärts in die Seite gefahren ist. Der Dachholm, die B?-Säule (zwischen Fahrertür und hinterer Tür) und die hintere Tür sind eingedrückt. Gutachten über die Schadenhöhe und die Wertminderung (Fahrzeugalter 4 Monate) habe ich noch nicht bekommen.
Jetzt ist meine Frage, wie sich die Wertmindeung auf mein Rückgaberecht nach Ablauf der Finanzierung auswirkt? Wenn ich den Wagen übernehme ist das ja egal. Aber der Restwert sinkt ja auch entsprechend der Wertminderung. Weiss jemand, wie das berechnet wird? Gibt es da Ermessensspielraum? Verfällt mein Rückgaberecht vielleicht sogar?
MfG
Michael