Auswirkungen eines Unfalls auf Finanzierung

  • Hi!


    Ich hatte diese Woche das ausgesprochene Glück, dass mir eine LKW beim Rangieren rückwärts in die Seite gefahren ist. Der Dachholm, die B?-Säule (zwischen Fahrertür und hinterer Tür) und die hintere Tür sind eingedrückt. Gutachten über die Schadenhöhe und die Wertminderung (Fahrzeugalter 4 Monate) habe ich noch nicht bekommen.


    Jetzt ist meine Frage, wie sich die Wertmindeung auf mein Rückgaberecht nach Ablauf der Finanzierung auswirkt? Wenn ich den Wagen übernehme ist das ja egal. Aber der Restwert sinkt ja auch entsprechend der Wertminderung. Weiss jemand, wie das berechnet wird? Gibt es da Ermessensspielraum? Verfällt mein Rückgaberecht vielleicht sogar?


    MfG
    Michael

  • Knifflige Sache das.


    Die Frage ist, was für ein Recht / für eine Pflicht sich hinter dem Rückkauf an sich verbirgt.


    Ist es die verbriefte Pflicht der VW-Bank, dir das Fahrzeug nach Ablauf abzunehmen, dann müssen sie es tun. Ein Rückkaufwert / Restwert ist ja vertraglich festgelegt, oder? Von diesem Betrag werden sie wahrscheinlich einen Großteil der Wertminderung abziehen. Nicht alles, da Du ja auch der Wertminderung unterliegst (während der Finanzierungszeit) und diese Abnutzt.


    Alles in allem dürftest Du bei Rep. des Fahrzeuges plus minus null da rauskommen - bis auf den Anteil der Wertminderung, der Dich während Deiner Finanzierung "belastet". Das solltest Du zumindest, denn grundsätzlich bist Du vom Schädiger respect. seiner Versicherung so zu stellen, als wäre das Schaden verursachende Ereignis nicht aufgetreten.


    Edit: Du wirst den Wertminderungsbetrag ausgezahlt bekommen, musst ihn aber zu einem großen Teil an VW nach Ablauf der Fin. auszahlen. Daher nicht verprassen sondern gut anlegen (Tagesgeldkonto mit 4 % Zinsen z.B.) !!!

    Hät's nie gedacht - CROSS kann man fahren ...

    Einmal editiert, zuletzt von Goalie ()

  • Hi!


    Ja, es handelt sich um das verbriefte Rückgaberecht der VW-Bank.


    Zitat


    Von diesem Betrag werden sie wahrscheinlich einen Großteil der Wertminderung abziehen. Nicht alles, da Du ja auch der Wertminderung unterliegst (während der Finanzierungszeit) und diese Abnutzt.


    Genauso habe ich mir das auch gedacht. Die Frage ist halt nur, welchen Teil der jetzigen Wertminderung sie mir abziehen. Eigentlich bleibt ja nach der Dauer von 4 Jahren nicht mehr viel von der Wertminderung übrig. Eine faire Berechnung wäre also bspw.:
    Wertminderung 3000€ ~= 10% Fahrzeugwert.
    Minderung des Restwertes um 10% ~= 1000€.


    Vielleicht gibts ja jemanden hier im Forum, dem das schon mal passiert ist und weiss, wie es berechnet wird.



    MfG
    Michael

  • Es wird die Wertminderung zum Unfallzeitpunkt berücksichtigt.

  • :O :O :O


    Wer berücksichtig wann die Wertminderung zum Unfallzeitpunkt?

    Hät's nie gedacht - CROSS kann man fahren ...

  • Hi!


    Habe inzwischen das Gutachten bekommen.


    Die Wertminderung beläuft sich auf 1200€, so schlimm kann der Schaden also nicht gewesen sein.


    Mein Verkäufer bei VW wollte sich noch nicht so richtig festlegen, was jetzt passiert, wenn ich den Wagen zurückgeben will. Hatte allerdings das Gutachten noch nicht, als ich mit ihm gesprochen habe.


    Zwilling:
    Könntest Du Deine Aussage mal etwas näher erläutern?


    MfG
    Michael

  • Bist du dir sicher das du eine Finanzierung hast? Seit wann gibt man das fahrzeug nach Vertragsende dann zurück? Du zahlst doch so lange Raten bis der Wagen komplett bezahlt ist.


    Denke eher das du einen Leasingvertrag hast. In dem Fall erhält der Leasinggeber, also die Leasinggesellschaft, die netto Wertminderung da diese Eigentümer ist. Bei Ende des Vertrags wird diese dann vom netto Restwert in Abzug gebracht. Arbeite selber bei einer Leasinggesellschaft, daher kann ich es dir 100% sagen. vorgehensweise ist allerdings nur bei einem Restwert-Leasing so. Falls es ein KM-Vertrag ist, ist Abwicklung wieder anders.

    Gruß Sascha

    Einmal editiert, zuletzt von Sascha1981 ()

  • Es gibt ja derzeit diverse Arten der Finanzierung.
    Eine ist die Finanzierung mit Anzahlung und erhöhter letzter Rate. Die Banken geben dann teilweise ein verbrieftes Rückkaufrecht in Höhe der letzten Rate bei Vertragsabschluss mit aus (die VW-Bank GmbH z.B.).
    Zieht der Käufer des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit diese Option, muss die Bank den Wagen zu dieser letzten Rate ankaufen. Dass dies für die Bank kein Verlustgeschäft sein dürfte ist ja klar ...

    Hät's nie gedacht - CROSS kann man fahren ...

  • Hi!


    Genau, wie Goalie sagt, habe ich eine Finanzierung mit dem verbrieften Rückgaberecht am Ende der Laufzeit.


    Ich weiß zwar jetzt noch nicht, ob ich das Auto behalte oder nicht, wäre aber trotzdem schön zu wissen, was dann auf mich zu kommt und wie das im Allgemeinen geregelt ist. Will ja auch nicht übers Ohr gehauen werden ;).


    MfG
    Michael

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