Lohnt sich auf Xenon umrüsten und blendet es?

  • Zitat

    Original von broiler442
    Und wenn man Xenons drin hat, die ALWR nachgerüstet hat diese sich aber nicht codieren lässt, weil man im Nachhinein gemerkt hat, dass an den Scheinwerfern BMW-Steuergeräte dran sind, ist die Betriebserlaubnis dann auch erloschen? Ich meine, die ALWR ist ja installiert nur leider funktioniert sie noch nicht so ganz. Die SRA hatte meiner schon vom Werk...


    Muss man eine derartige Lichttechnische Veränderung nicht vom TÜV eintragen lassen?
    Ich mein es hat doch bestimmt nicht jedes Bauteil ein E13-Prüfzeichen !?


    Der Tüv wird es nämlich dann nicht eintragen wenn es nicht richtig funtioniert


    Zitat

    von vorher
    Nachrüsten lohnt sich auf jeden Fall.
    Ich hatte das Glück und hatte schon welche drin.
    Xenons sind einfach unvergleichbar.


    Nachteil. Man wird niewieder ein Auto ohne Xenon kaufen!


    Ja gut das Xenon beim Golf ist ja nicht so der reisser oder? Also mit den Philips Extreme Power kriegt man glaub ich eine bessere ausleuchtung hin.
    Das tolle bei Xenon ist halt dass es weisses licht und moderate bis überragende Asuleuchtung vereinigt!
    Ich weiss wie toll das ist von den MTEC SuperWhite. Es war regelrecht unangenehm das Fahren als ich wieder auf die gelblichen Extreme Power umegestiegen bin

  • Ich glaube nicht, dass man OEM Xenon eintragen lassen muss, ich hab nämlich meine W8-Leuchte und die Bora-Lüftungsdüsen und die GRA auch nicht eintragen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von broiler442 ()

  • Also erstmal....


    Orginal Xenon müssen nicht eingetragen werden, warum auch?? Wenn ihr alles nachrüstet passt das.


    Dann zu den Mtec....die sind kein Vergleich zum echten Xenon! Wenn man vor dem Auto hockt sehen diese von der Lichtfarbe identisch aus, keine frage....aber in punkto Ausleuchtung gehen die einfach einen ganz andren weg! Es sind und bleiben stinknormale Halogenleuchten!


    Und noch was kurz zum Xenon...zwecks der alwr, diese ist beim Golf 4 nicht dynamisch..das heißt sie stellt sich nicht alle 1000/ sec neu ein (z.b wenn man über ne Bodenwelle fährt...). Beim Golf 4 stellt sich das Xenonlich nur einmal ein unzwar beim Start! Wenn man dann später noch leute mitnimmt merkt man wie hoch das Licht scheint ?( Alles schon erlebt.


    Ich persönlich würde auch auf Xenon umrüsten, da es die bessere ausleuchtung hat. (Natürlich nur komplett)


    Mtec ist was für leute die sich das Xenonähnliche Licht verpassen wollen sprich auf Optik gehen...

  • Da Xenon eine Modifikation an der Lichttechnik ist, ohne SRA und ALWR keine Straßenzulassung hat, gehe ich doch Stark davon aus, das es Eintragungspflichtig ist, nur weil eine W8-Leuchte die reintheoretisch auch nicht ganz legal ist, nicht eingetragen wird und die Bora-Lüftungsdüsen sowie Zubehörteile nicht eingetragen werden müssen, gilt dies nicht gleich für Lichttechnische Einrichtungen.
    Ich muss 18Zöller, selbst wenn nur die OZ Aristo vom R32 auch eintragen lassen, ist doch original VW-Teil ,oder, daher ist das Argument von der W8 Leuchte bedeutungslos.
    Irgendwo habe ich sogar mal gelesen, das diese bei Nachrüstung sogar die BE des Fahrzeuges erlöschen lässt und auch nicht eintragungsfähig ist.

  • Xenon darf ohne ALWR und SRA beim Golf 4 oder Bora nicht eingetragen werden,da dies seit dem Jahr 2000 Pflicht ist und Xenon gabs beim Golf 4 erst ab 2000.
    Falls doch ist diese Eintragung das Papier nicht wert auf dem die steht.
    Mit Alwr und Sra (vorausgesetzt es Funktioniert beides) muss das Original Xenon nicht eingetragen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von zonki101 ()

  • Zitat

    Original von zonki101
    Mit Alwr und Sra (vorausgesetzt es Funktioniert beides) muss das Original Xenon nicht eingetragen werden.


    Das bezweifel ich aber genau so wie Silent Viper.
    Wenn man den G4 auf Bora Front Umbaut, muss man das auch dem TÜV vorzeigen.

    MfG ThirdFace

  • Ein Bora ist ja auch kein Golf sondern ein eigenständiges Modell.
    Auch wenn er auf der Basis vom Golf ist.
    Wenn du Teile die eine Zulassung für den Golf anbringst muss man die ja wohl nicht eintragen oder?
    Die Bora front ist ja schliesslich für den Bora und nicht für ein Golf gedacht.
    Daher muss sowas eingtragen werden.


    §50 STVZO Absatz 10
    Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit:
    - einer automatischen Leuchtweiteregelung ,
    - einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    - einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.


    Ergänzend dazu: §72 stvzo


    § 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,


    1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder


    2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.



    Das bedeutet, daß Fahrzeuge, die vor dem ersten 1.4.2000 ab Werk mit Xenonlicht ausgeliefert oder die bis zu diesem Stichtag umgerüstet wurden, nicht mit den genannten Systemen nachgerüstet werden müssen. (Dies betrifft aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, etwa A8, BMW 7er, der eine oder andere Porsche, wo diese Systeme damals optional erhältlich waren.) Die korrekte Scheinwerferkennzeichnung mußte natürlich trotzdem beachtet werden.


    Es sind "Gutachten" im Umlauf, in denen behauptet wird, für diesen oder jenen Fahrzeugtyp gebe es eine Ausnahmeregelung vom §50 STVZO und die dort genannten technischen Anforderungen seien nicht nötig. Die "Gutachten" sind plumpe Fälschungen.


    Ergänzung 05.03.07


    Konsequenzen, wenn man bei einer Polizeikontrolle mit illegalem Xenonlicht erwischt wird:


    - 50 € Strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr (für Fahrer UND Halter -> Papa wird sich freuen)
    - 3 Punkte (für Fahrer UND Halter -> (Papa wird sich freuen)
    - A-Verstoß für den Fahrer:
    - ca.36 € Gebühr für das Aufforderungsschreiben zur Nachschulung
    - 250- 400 € Nachschulungskosten
    - B-Verstoß für den Halter:
    - 120- 250 € Abschleppkosten (werden nicht vom Adac übernommen)
    - 280- 520 € Gutachterkosten
    - 50-120€ für die Neuvorführung des Fz
    - 1-2 Wochen Bus-/Taxi-/ Bahnfahrkosten


    Im Falle eines Unfalls:
    - Komplettverlust der Teil-/Vollkasko (d.h. eigene Schäden werden nicht bezahlt)
    - Haftpflicht zahlt die Schäden des Unfallgegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen Fällen erst ab 10.000€)

  • Also ich weiß jetzt nicht ob es sich auf meinen Beitrag bezieht...aber ich hab geschrieben solang alles nachgerüstet ist ist eine Eintragung nicht erforderlich.
    Der vergleich mit Felgen liegt mal flach, da z.b die 18" nur bei Sondermodellen verbaut worden sind, das Xenon aber bei "jedem popels" golf 4.


    Deine Aussage bezüglich der nutzung von Orginal Xeonon ohne alwr/Sra bezieht sich ja auch richtigerweise nur auf die Fahrzeuge bestimmter bj. da reicht meines wissens aber ein Wisch von VW aus?! Hat doch damals einer mal gemacht mag ich mich daran erinnern..hm..naja


    cya

  • Zitat

    Original von Oakley


    Deine Aussage bezüglich der nutzung von Orginal Xeonon ohne alwr/Sra bezieht sich ja auch richtigerweise nur auf die Fahrzeuge bestimmter bj. da reicht meines wissens aber ein Wisch von VW aus?! Hat doch damals einer mal gemacht mag ich mich daran erinnern..hm..naja


    cya


    Soweit ich informiert bin braucht man beim Golf IV immer SRA/ALWR!

    Einmal editiert, zuletzt von moko81 ()

  • Zitat

    Original von moko81


    Soweit ich informiert bin braucht man beim Golf IV immer SWRA/ALWR!


    Richtig.
    Den Golf mit Xenon ab Werk gab es nur mit ALWR und SRA.
    Alle fallen unter das o.G. Gesetz egal welches Bj.

  • Mein Kumpel überlegt sich auch gerade Xenon nachzurüsten. Jetzt wollt ich mal wissen, ob bei dieser Ebay Auktion dann schon alles dabei ist, damit ich des einbaun kann.
    Ebay (Affiliate-Link)
    MfG
    Markus

  • Zitat

    Original von Wuali
    Mein Kumpel überlegt sich auch gerade Xenon nachzurüsten. Jetzt wollt ich mal wissen, ob bei dieser Ebay Auktion dann schon alles dabei ist, damit ich des einbaun kann.
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    MfG
    Markus


    Da fehlt noch einiges. Die automatische Leuchtweitenregulierung kommt noch dazu und falls nicht schon vorhanden, die Scheinwerferreinigungsanlage.
    Adapter zum Anschluss braucht er dann auch noch...

  • Aus was besteht denn die Leuchtweitenregulierung alles. Weil ein Stuergerät für die Leuchtweitenregulierung ja angeblich mit dabei ist...

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