Wer muß bezahlen, Vermieter oder ich?

  • Hallo Leute,


    mein Geschirrspülmaschine ist kaputt d.h. sie läuft obwohl kein Wasser reinkommt-->ergo Geschirr bleibt dreckig.
    So nun den Vermieter angerufen, den ich habe die Wohnung vor 3 Jahren samt Küche übernommen und er meinte ich sollen einen Handwerker rufen der sich das anschaut, fertig aus.
    Nun meine Frage, wer muß für den Kostenvoranschlag, die Reparatur bzw die neue Maschine kaufen? Ich denke doch das es die Aufgabe vom Vermieter und Eigentümer der Wohnung ist und nicht meine Aufgabe.

    Gruß Toby

  • wenn du die küche nur vom vormieter übernommen hast dann is das denke ich deine sache.


    wenn im mietvertrag aber die maschine drinsteht und die teil der wohnungsausstattung ist dann muß es der vermieter machen

  • Was heisst übernommen? Ist die Küche dein Eigentum, weil du sie ihm abgekauft hast? Wenn ja, musst dus ganz klar bezahlen.


    Wenn die Küche dem Vermieter ist, musst du meines Erachtens Reparaturen bis (ich glaube) 100 Euro übernehmen, oder das was im Mietvertrag steht.

  • Eigentümer ist ja der Vermieter ... Besitzer bist du ... denke der Eigentümer ergo der Vermieter muss dafür aufkommen ... jedenfalls wenn du die Küche nicht bezahlt hast ... bzw. sie in dein Eigentum übergegangen ist ...

  • Also wenn die Spülmaschine bzw. die Gesamte Küche im Mietvertrag mit als Gegenstand des Vertrages aufgeführt ist, dann ist es seine Sache. Stellt er sie dir kostenlos zur Nutzung zur Verfügung weil der Vormieter sie einfach nicht ausgebaut hat, dann ist es IMHO dein Problem.

    Gruß Arnold
    meinGOLF.de Administrator

  • Besser hätte man es nicht erklären können =)

  • Zitat

    Original von Birni
    Besser hätte man es nicht erklären können =)


    =)


    :tongue: wenn ich mir da mein kaudawelsch angucke ... :D

  • Man könnte einfach fürn Zehner ein neues Magnetventil einbauen, anstatt sich über solche Kleinigkeiten zu streiten =)

  • Zitat

    Original von Golf3_1.8T
    Man könnte einfach fürn Zehner ein neues Magnetventil einbauen, anstatt sich über solche Kleinigkeiten zu streiten =)


    Wenn man sich damit auskennt dann schon. :rolleyes:
    Habe jetzt den Mietvertrag nochmals durchgelsesn, da steht drin das für Reparaturen an häufig genutzen Sachen wie Steckdosen, Lichtschaltern, Fenster usw der Vermieter gekommen muß, ich muß lediglich einen Anteil von 54,- € pro Reparatur zahlen höchstens aber 156 € pro Jahr.


    Muß dem dann wohl nochmal anrufen und fragen, vor drei JAhren als ich einzog sagte er noch und falls mal was kaputt geht muß er es halt neu kaufen. Ob er das och weis?

    Gruß Toby

    2 Mal editiert, zuletzt von Tobylein ()

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!