Sind Spiegelblinker+Seitenblinker zulässig?

  • Hallo!
    Habe vier Fragen zu Siegel- und Seitenblinkern:
    1) Ist der gleichzeitige Betrieb von Spiegelblinkern und Seitenblinkern eigentlich zulässig?
    2) Wenn nicht, können die Seitenblinker funktionslos montiert bleiben?
    3) Wenn doch, lassen die sich einfach zusätzlich anschliessen, oder reagiert das Blinkrelais. Ist doch meines Wissens lastabhängig.
    4) Wo werden die Blinker der Upgrad-G5-Spiegel angeschlossen, bzw. wie und wo sind die original Blinkerkabel verlegt?


    Wäre nett, wenn ihr mir Auskunft geben könntet.


    Schöne Ostern allerseits!!!


    Volker

  • Kann dir leider nur zu 1 und 2 weiterhelfen, aber besser als nix :D
    Beide Blinker sind nicht zulässig und montierte Leuchteinheiten müssen grundsätzlich funktionieren. D.h. also wenn du G5 Look Spiegel montierst, mußt du die normalen Seitenblinker entfernen. Wenn du nicht aufwändig cleanen willst kannst du dir bei VW auch Abdeckungen für die Löcher kaufen; die gibt es z.B. mit der Wolfsburg als Emblem oder mit Schriftzug (glaube vom Sharan), die du dann einfach in Wagenfarbe lackieren lassen könntest.

  • Ist zwar schon uralt, aber da man im Netzt nach wie vor über widersprüchliche Informationen stolpert, wüde ich das gern mal abschließend geklärt haben.


    Wer kennt die Stelle im Gesetzestext, aus der EINDEUTIG hervorgeht, dass Seitenblinker und Spiegelblinker GLEICHZEITIG funktionierend nicht zulässig sind?

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