Parken in zweiter Reihe

  • hallo,


    ich habe vorhin im tv kabel 1 geschaut. da ist ein feuerwehrauto durch die straßen von berlin gefahren um zu sehen wo die straßen zugeparkt sind und die bei nen einsatz nicht durchkommen.


    der feuerwehrwagen hat ein geparktes fahrzeug gerahmt. die polizei meinte das der geparkte wagen zu weit vom bordstein wegsteht und das evtl. schon als parken in zweiter reihe zählt und deshalb gibt es wohl eine teilschuld zu dem autobesitzer. das fahrzeug stand viell. 20cm vom bordstein weg laut polizist.


    viell. hat jemand von euch auch den beitrag gesehen.
    ist das wirklich so mit den 20cm vom bordstein weg? ich dachte immer das beim parken in zweiter reihe mind. eine erste reihe vorhanden sein muss.


    ich konnt das gar nicht glauben. deswegen wollte ich mal eure meinungen hören.


    mfg alex

  • Hey, also ich weiß auch nur vom parken in zweiter reihe, wenn eine erste reihe schon geparkt ist..vielleicht haben die sich auch nur vertan, nur wenn ich wegen 20cm die meine schöne felgen vom bordstein wegstehen, ne teilschuld bekommen würde, würd ich eiskalt anwalt einschalten und vor gericht gehen..da wirst doch eh gewinnen.. weil das schwachsinn ist, wenn du da parken darfst kannst du ja nichts für 20cm ist ja wohl okay..ka wenn man seine felgen schützen will :) ist das doch eh normal =) sehr komischer bericht aufjeden fall ;)

  • Also, da die Polizei eigentlich weniger mit dem ruhenden Verkehr zu tun hat, muss man die Äusserung vielleicht dann doch nicht so ernst nehmen.
    Für den ruhenden Verkehr sind ja dann doch eher das Ordnungsamt zuständig.


    Vielleicht ging es hier dann doch eher darum, dass man nicht die vorgeschriebene Breite von 3m übrig gelassen hat.
    Dann könnte der Autofahrer sicher ne Teilschuld bekommen.

  • Wir sind in Deutschland da stehst du immer mit einem Bein im Knast. Irgendwo kramt immer einer nen Gesetz raus und dreht es sich wie er es grad braucht. Wenn sich nen Fahradfahrer am Seitenspiegel erhängt, würdest du bestimmt ein am Sack bekommen weil du zu nah am Bordstein warst. Nach dem Motto ihr Seitenspiegel war um einen cm auf dem Fahradweg. Das nennt man dann Parken auf dem Fahradweg. Oder wenn du beim tanken den Schlüssel stecken lässt und nen kidi klaut dein Auto und fährt sich damit kaput. Da bist nachher noch Schuld das der sich platt gefahren hat.


    Kann mir vorstellen das es nen Mindestabstand gibt zum Bordstein. Bei der Fahrprüfung darfst auch nicht mehr als 10cm oder so vom Bordstein weg stehen

    Gruß nightmare

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