Verschwiegener Unfall!?

  • Nachdem ich heute beim :) war um einen KVA wegen eines Kratzers zu machen, hab ich auch gleich gefragt ob ich mal die Reperaturhistorie sehen kann weil ich den Verdacht auf einen verschwiegenen Unfall hatte (anderer Lackton an Kotflügeln und Stoßstange).
    In der Historie stand drin, das Scheinwerfer,Kotflügel, Stoßstange und Motorhaube und Schloßträger getauscht wurden.


    Geschehen ist das ganze Anfang 2006 , gekauft habe ich ihn dann im Sommer nachdem er wohl für diese Zeit stillgelegt wurde.


    Jetzt wollte ich fragen, wie hoch der Schaden ungefähr war, ob er Offenbarungspflichtig ist und wie ich am besten Vorgehen sollte.


    Im Kaufvertrag steht drin, dass das Kfz in der Zeit in der es sein Eigentum war keinen Unfallschaden und auch keine sonstigen Beschädigungen hatte und das auch in der Übrigens Zeit, soweit ihm Bekannt, kein solcher Schaden vorliegt.


    Dazu sollte ich noch sagen, das er Erstbesitzer war und ich Zweitbesitzer bin, bzw. es ein Privatkauf war.


    Edit: so, hab mal das Datum korrigiert

  • Na, nach dem was du schreibst ist der Schaden ja wohl wirklich ein erheblicher Schaden.
    Wenn du eh schon bei VW warst, hätten die das doch gleich mal nachschauen können.


    Du musst halt auf jeden Fall beweisen können, dass der Schaden vor dem Kauf des Wagens entstanden ist, und dass du beim Kauf arglistig getäuscht worden bist.


    Ich weiß nicht, ob VW die DAten rausrücken darf, so dass man sie als BEweis gebrauchen kann.


    Was du aber versuchen könntest wäre die frühere VErsicherung rauszufinden und zu versuchen dort etwas rauszubekommen.


    Ich befürchte aber, dass es eventuell schon zu spät sein könnte und deine Ansprüche eventuell schon verjährt sind.
    Früher war das mal bei Verträgen unter Privatpersonen 30 Jahre, aber das wurde mal entscheidend verändert, glaube jetzt sind es nur noch 3.


    Naja, viel Glück!

  • oups, da ist mir ein Fehler verlaufen, ist natürlich 2006, hab mich da mit den Daten vertan, gebaut wurde er ja erst 2003 :].


    Der Meister hat mir aber gesagt, das er nur weis was gemacht wurde, über Preis, Werkstatt, etc. steht leider nichts drin ...

  • Trete doch einfach mal mit dem ehemaligen Verkäufer in Kontakt und konfrontiere in mit deinen Erkenntnissen. Ist sicher lustig ! Wahrscheinlich kann er sich dann plötzllich an einen "Parkrempler" oder sowas erinnern.....Spätestens dann wäre mir alles klar !


    Grüße, Michael

  • das habe ich vor, wäre halt nur gut, vorher zu wissen, was ich dem zu erzählen habe, also was ich von dem Einfordere zumal die Reperatur ja eindeutig nicht korrekt ausgeführt wurde, sonst würde die ganze Seite lackiert, und das war ja aus Spargründen nicht der Fall.
    Dazu wäre ne grober Wert für die Wertminderung durch den Unfall interessant.

  • Innerhalb 3 Jahre musst du deine Ansprüche geltend machen, wenn du dann einen Titel bekommst ist dieser 30 Jahre gültig.



    Du solltest dir Gedanken machen was du damit bezwecken willst, willst du den Wertverlust ersetzt haben ( solltest vorher rausfinden wie hoch dieser ist) oder den Kaufvertrag rückgängig machen.
    An sich ist der Fall schon klar und wenn du ihn Anzeigen würdest, kommst du damit sicher durch.

  • jeh nachdem wie hoch die Wertminderung ist, würde ich gerne diese haben und den wagen behalten, zumal er sich wunderbar fährt, wenig verbraucht(Öl und Diesel) und im moment kaum anständige Angebote im Inet zu finden sind(liegt wohl an meinen hohen Ansprüchen, bei meinen Angaben kommen prinzipiell nur R32 und GTI TDIs raus und die sind mir im Unterhalt zu teuer :]).

  • So, nach einem Telefonat wurde mir erzählt, dass das Auto im Auftrag des Chefs verkauft wurde, und dieser nur über einen Kratzer berichtete, näheres werde ich erfahren wenn dieser in 10 Tagen wiederkommt.


    Mir wurde also gerade eben bestätigt, dass der Verkäufer das Fahrzeug ausser zum Überführungszweck nie gefahren hat, paradoxer weise, hatte aber beim Kauf das Kind (ca. 5-6 Jahre) angefangen zu weinen, weil dieses ihm wohl bekannte Auto verkauft wurde ...


    ;(

  • hallo
    hatte schon mal einen ähnlichen fall
    hatte das auto bei einem händler gekauft und da stand drinn "unfallfrei laut vorbesitzer" auf diese formulierungen kannste scheißen.
    wurde ewig hingehalten.
    mußte mich schließlich an den vorbesitzer wenden und hatte eine wertminderung rausgehandelt...allerdings hätte ich zum zeitpunkt des kauf gewußt das der wagen einen erhablichen unfallschaden hat dann hätte ich ihn nicht gekauft.


    seitdem lasse ich folgenden spruch beim autokauf in den kaufvertrag aufnehmen "autohaus... bzw. verkäufer garantiert unfallfreiheit "damit krigste die schweine auch nachträglich noch drann.


    gruß "punktesammler"

  • heyho
    sowas in der art hatte ich auch, war der grund warum ich meinen 1.6er G4 nur 2wochen gefahren hab ^^
    hatte den über nen händler gekauft, der hat au en vertrauenswürdigen eindruck gemacht. bin genauso wie du zu vw und hab ma nachguggn lassen.. und siehe da.. !! 2 !! Unfälle.. en Parkrempler und en ordentlicher Seitenschaden..
    naja.. der 1.6er war mir eh ein wenig lahm... also wieder zurück - händler war zum glück vollkommen in ordnung, der hat den dann auseinander genommen und mim vorbesitzer kontakt aufgenommen, der hat den als unfallwagen in zahlung gegebn an sein vw-autohaus, von da hat ihn dann mein händler über nochn zwischenhändler gekauft.. das vw-autohaus hat den unfall schlicht weg verschwiegen.. war ja auch super gemacht ^^
    ich hatte den für 8,5k€ gekauft.. danach musste er ihn für 6,5k€ verkaufen, mehr hat er mit 2 unfällen nimmer bekommen.
    wieviel er jetz noch vom autohaus bekommen hat weiß ich allerdings nicht.
    ich hab mir damals beim freundlichen die reperaturhistorie ausdrucken lassen.


    MfG marius

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