Radfahrerin angefahren :( - Wie muß ich nun vorgehen?

  • Hi!
    Habe gestern (also Donnerstag) mal einen Moment nicht aufgepasst weil ich mich über einen anderen Autofahrer aufgeregt hab (ja, ich weiß - sollte man nicht), und hab beim rechtsabbiegen nicht dran gedacht, dass die Fußgängerampel auch grün ist und hab halt n Mädel angefahren, die über eben jene Fußgängerampel fahren mußte.


    Zum Glück ist nicht viel passiert, sie hatte nur ein wenig Schmerzen am Knie und am Rücken - wie es nun jetzt am Freitag aussieht wenn der Schock erstmal vorbei ist weiß ich ja nicht.


    Da es mein erster Unfall ist (außer mal nem angefahrenen Reh) weiß ich nun nicht wie ich wirklich vorgehen muß. Bei der Polizei war ich mit dem Mädel und nem Zeugen (der auch meine Aussage bestätigt hat). Die meinten dann halt, dass sie ne Strafanzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung stellen könne. Die Mutter des Mädels, die dann halt zur Polizei kam, wollte sich das noch überlegen. Nun hab ich Schiss, dass da noch was kommt. Ich hab das ja nicht mit Absicht gemacht und ich fühl mich ja selber total mies seitdem das passiert ist. Aber was kann da auf mich zukommen?
    Und ist das Mädel nicht ein klitzekleines bisschen mit Schuld weil sie ihr Rad nicht geschoben hat, sondern gefahren ist? Ich meine, dass man nur über so ne Ampel fahren darf wenn da auch n Fahrrad aufgezeichnet ist - es war aber nur n Fußgänger an dem Licht.


    Naja, und was muß ich sonst noch machen? Weiß nur, dass ich morgen erstmal bei der Versicherung anrufen muß um das zu melden. Und dann? Mitm Auto zur Werkstatt (Kratzer und ne Beule in der Beifahrerseite die durchs Fahrrad entstanden sind) und Kostenvoranschlag machen? Sollte ich bei dem Mädel anrufen und fragen wie es ihr geht oder sollte ich das lassen? Ich hab echt keinen Plan wie es weitergeht.
    Auto ist Vollkasko-versichert und ansonsten hab ich notfalls auch ne Rechtsschutzversicherung.
    Ich könnt echt nur noch heulen weil mich das so mitgenommen hat. Ich kann zwar froh sein, dass ihr nicht mehr passiert ist aber trotzdem. Ist halt der erste Unfall (hab fast 9 Jahre meinen Führerschein und bin seitdem über 200.000 km gefahren).


    Fands auch komisch, dass ich bei der Polizei nix unterschreiben mußte und das ich halt auch keine Strafe zahlen mußte (normalerweise muß man doch was zahlen - war zumindest beim Unfall beim Kumpel mal der Fall). Wir haben die Polizei auch nicht direkt gerufen, sondern sind hingegangen weil die nur 100 m entfernt war.
    Auto haben die sich auch nicht angeguckt und ihr Fahrrad ebenso nicht. Nicht das die nachher behauptet, das Fahrrad wäre schrott oder so (war es nämlich nicht). Sie ist halt mit ihrem Vorderrad direkt in meine Beifahrertür gebrettert. Fotos etc. hab ich auch nicht gemacht weil ich selber total unter Schock stand und irgendwie immer noch nicht ganz fit bin.

  • Wenn sie über 12 war darf sie definitiv eh nicht auf dem Bürgersteig fahren, wenn sie drunter war ist es evtl. ne verletzungs der aufsichtspflicht der Eltern, wobei ich mir nicht sicher war, bis zu welchem Alter dies der Fall ist, da müsste sich mal nen Rechtsspezie melden.


    Ob da Rad (sofern es bei der Versicherung so angegeben wurde) "schrott" war, kann unter umständen ein Gutachter klären und sofern das Mädel "folgeschäden" davon getragen hat, muss die Versicherung dies sowieso zahlen, da sollte das Fahrrad eher irrelevant sein.

  • Du soltest dich erstmal beruigen und froh sein das dem Mädel augenscheinlich nichts großartiges passiert ist. Alles andere kannst du notfals noch mit nem Anwalt besprechen fals überhaupt was kommt. Deiner Versicherung musst du den Unfall natürlich melden und dann soltest du dich erstmal auf andere Gedanken bringen. Probleme brauchst du schliesslich erst Lösen wenn du welche hast. ;)


    Ich würde an deiner Stelle mich nach dem Zustand des Mädels erkundigen und mich bei ihr noch mal endschuldigen. Macht sicherlich nen guten Eindruck und zeigt das du besorgt bist. Sehe zumindest keinen negativen Grund das nicht zu tun.



    Kopf hoch ist alles halb so schlimm

    Gruß nightmare

  • Naja, aber wenn ich anrufe und mich entschuldige usw. sieht das nicht gleich aus wie ne komplette Schuldanerkenntnis?
    Das Mädel war 16 - also hätte sie wohl nichtm aufm Gehweg fahren dürfen - da haste wohl recht. Hab ich gar nicht dran gedacht. Aber selbst wenn sie auf der Straße gefahren wäre hätte ich sie wohl erwischt, aber dann hätte ich sie ja auch gesehen

  • Zitat

    Original von nightmare
    Ich würde an deiner Stelle mich nach dem Zustand des Mädels erkundigen und mich bei ihr noch mal endschuldigen. Macht sicherlich nen guten Eindruck und zeigt das du besorgt bist. Sehe zumindest keinen negativen Grund das nicht zu tun.


    =)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Na sowas haben wir ja gern, Radfahrer die die Fußgängerampel benutzen und dann noch ne Anzeige wegen Körperverletzung starten wollen ?( ?( ?(
    Man, man, würde mich aber einschleimenshalber trotzdem mal nach dem Wohlbefinden erkundigen!

  • Weiß nicht. Ist doch Gang und Gebe. Ich fahr auch hin und wieder auf dem Gehsteig, wenn mir die Fahrbahn zu unsicher ist.
    Es ist doch wurscht egal, ob Gehweg, 16 Jahre alt oder keine Ahnung was.
    Wenn die Fußgängerampel grün zeigt, dann hat man selbst auf ein Eichhörnchen zu achten, welches da nix verloren hätte, oder?

  • Ich werd in der Uni jeden Tag auf dem Gehsteig fast von Radfahrern angefahren und wenn ich dann mit dem Auto heimfahre verhalten die sich immer so unberechenbar, dass ich sie fast wegmätzel...RADFAHRER, diese Zwitterwesen, sollten sich mal entscheiden, ob sie wie Fußgänger oder wie Autos behandelt werden wollen und nicht die privilegien von beiden nutzen... Noch schlimmer isses ja, wenn ein radweg vorhanden is und trotzdem auf der straße gefahren wird, dafür sollte es eine saftige Geldbuße geben... hab da so an 5000€ gedacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Antje ()

  • Als Autofahrer hat man immer schlechte Karten, wenn man einen "schwächeren Verkehrsteilnehmer" anfährt.
    Das ist nunmal so, dass die besonders geschützt werden, auch wenn du für den Unfall vielleicht jetzt gar nix kannst.


    Vielleicht bekommt das Mädel ja ne Teilschuld, aber ganz aus der Sache kommst du nicht raus.


    Und auf jeden Fall anrufen und erkundigen!! Ganz wichtig.
    Muss ja nix zugeben.

  • Ich glaube nicht, dass das Mädel ne Teilschuld bekommt :rolleyes: ist am besten zu sagen wie es war und die mutter zu besänftigen, dass die dir keine anzeige auf den hals drückt!

  • Teilschuld wird die IMO auf keinen Fall bekommen-als Autofahrer wird man in solchen Fällen eigentlich immer auf die Sorgfaltspflicht ggü. schwächeren Verkehrsteilnehmern verwiesen, gerade beim Abbiegen.


    Sehe das wie die anderen: versuchen um die Anzeige herumzukommen, mit dem Rest wird man Leben müssen... :evil:

  • Halli Hallo ich plauder mal ein wenig, was ich so schon erlebt habe in Sachen Unfall mit radfahrern.


    meine schwester ist auch in ner ähnlichen situation angefahren worden.
    Sowas kann passieren aber


    1. warum hast net direkt die Polizei verständigt ?
    2. war das mädel beim arzt oder im krankenhaus ? (RTW wurd ja scheinbar net gebraucht oder gerufen)


    hätte die Sache schonmal deutlich einfacher gemacht. *ist nicht böse gemeint*


    Teilschuld wird das mädel sicher nicht bekommen. (Zwei mädels aufm Rad ohne beleuchtung im nov um 7 uhr morgens vorn am nummernschild hängengeblieben obwohl ich stand. Volle schuld lag bei mir)


    Ich würde dir dringenst empfehlen dich bei dem mädel zu erkundigen und vielleicht (je nach Lage ) vorbeifahren und schauen wie es ihr geht.
    (Weil die Frau die mich vom Motorrad das nicht gemacht hab und wegen zwei anderen Dingen habe ich sie wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt)


    Was übrigens jedes unfall opfer tun darf!!!


    Vielleicht sehen die eltern dann von ner Anzeige ab. Auch solltest du schnellstens deiner Versicherung bescheidgeben, da sich die Eltern sicherlich bald bei deiner Versicherung melden werden, was auch sehr bescheiden ist wenn die noch nix davon weiß)


    hoffe die Informationen helfen dir ein wenig weiter.


    Mfg
    silver

  • Hab jetzt mit meiner Versicherung telefoniert und die wollen auf Teilschuld gehen weil sie eben fahrenderweise nix an ner Fußgängerampel zu suchen hat.
    Naja, jedenfalls gehts mir jetzt schon ein wenig besser, vor allem weil ich mich eigentlich doch um fast nix kümmern muß.
    Auto bring ich nächste Woche mal zur Werkstatt hin und dann mal gucken.


    Ich werd heut abend mal bei dem Mädel anrufen und fragen wie es ihr geht.
    Bei der Polizei waren wir doch gestern zusammen mit dem Zeugen der meine Aussage bestätigt hat.


    Was würde eigentlich passieren wenn die jetzt ne Anzeige wg. Körperverletzung macht? Geldstrafe oder was blüht mir dann? :(


    Normalerweise bin ich bekloppte Radfahrer ja gewohnt weil ich in Münster arbeite und dort oft genug fahre und Münster ist halt Stadt der bekloppten Radfahrer. :rolleyes:

  • Ja aber normalerweise lässt man aber ne streife vorbei kommen, die auch Fotos macht und den hergang dokumentiert (was ja bei dir jetzt teilweise fehlt)


    bei ner anzeige blüht dir dann wahrscheinlich ne Geldstrafe (Haftstrafe auf bewährung wäre auch möglich aber unwahrscheinlich )


    Mfg
    Silver

  • Also auf eine fahrlässige Körperverletzung steht Freiheitsstrafe bist zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 229 StGB) Wenns hoch kommt bekommst du dafür eine Geldstrafe, was natürlich doof ist, weil das ins polizeiliche Führungszeugnis kommt. Wenn du Glück hast wird das aber auch nach § 153a StPO eingestellt und du musst nur zahlen oder es wird ganz von Strafe abgesehen... ich tippe mal auf § 153a ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Antje ()

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