Kombi von Felgen und Fahrwerk nicht eingetragen

  • Hi @ all,


    also letzte nacht von der Rennleidung angehalten wurden. Das übliche Prozedere, dann wollten sie das Gutacheten für die Abnahme der Tieferlegung mit den 195/65 R15 Reufen sehen.
    Gutachten vom Tüv hatte ich auch alles gezeigt gehabt, nur das Problem war, dass das Gutachten mit 175er Winterreifen erstellt worden ist.


    Rennleitung hat gemient ich würde jetzt post von Zulassungssteller oder einer Bußgeldstelle bekommen und dann hätte ich mich zu kümmern, dieser Abnahme nach zu kommen.
    Komischerweise, bekam ich kein MÄNGELBERICHT!!!
    Alle bekommen einen, nur ich nicht??


    Frage was kann mir alle passieren???


    Die 195er waren eingetragen bevor das Fahrwerk bzw nur die Federn getauscht worden.
    Nachdem dann das Fahrwerk eingebaut worden ist, wurde es vom TÜV mit den 175er Winterreifen abgenommen.
    Kann ich die Kombi nun fahren oder hätte ich wirklich nochmal zum TÜV gemusst??
    Habe heute morgen beim Tüv angerufen und die haben gemeint, dass es komisch sei ohne Mängelkarte und diese ganze Eintragung! Warum sie das dierekt zur Zulassungstelle schicken???


    Außerdem wurde mir vorgeworfen, dass ich halt auffällig gefahren sei zu schnell und schlangenllinien usw. Und nun würde ich dafür bestraft werden und die Bußgeldstelle entscheidet jetzt was ich für ne Strafe bekomm.


    Was kann mir mit der misslichen lage passieren??


    Danke für die Hilfe!

  • hmmmm... 195/65 R15 ist ja eine Serienbereifung. Und normalerweise darfst du deine Serienbereifung normal weiterfahren. Oder muss ich jetzt auch zum TÜV und meine Serienbereifung neu eintragen lassen mit der Tieferlegung? :D

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • Ja das würde Sinn ergeben!
    Die Reifen 195/65 R15 sind ja wie du sagst Serienreifen und nur die Felgen die ich fahre sind irgendein no name Produkt nicht der Rede wert und die müssen ja normalwerweise eingetragen sein und das sind sie ja auch. Die sind für das Auto eingetragen mit Fahrwerk oder ohne ist ja egal aufgrund der Serienreifen und ich denke daruf kommt es an!
    Außerdem ist das Auto ja nicht viel tiefer als bei einm GTI Fahrwerk, also eigentlich alles kein Problem!

  • wart erstmal ab was kommt und lass dir von denen bloß nichts erzählen!


    wenn du nichts getrunken hattest oder ähnliches, können sie dir nix machen von wegen schlangenlinien fahren! und wenn sie dich nicht gemessen haben und beweise haben, können sie auch nicht sagen du bist zu schnell gefahren!
    denn das ist lediglich ein subjektiver eindruck, der im erstfall vor gericht oder so völlig uninteressant wäre, da der beweis fehlt.


    mir wollten se auch mal nen unfall in die schuhe schieben, obwohl ich garnicht schuld war, so nach dem motto :


    bekennen sie sich schuldig, zahlen sie XX € und die sache ist gegessen! X(


    das mit den felgen ist ne gute frage, da musste nochmal beim tüv nachfragen.


    mfg golf4_1020

  • Weiß zwar auch nicht, wie es sein richtig sein muss... fahre auch die Kombination, eingetragen is die auch ned.



    Aber solche Polizisten sind echt die Besten!


    Die suchen sich wenigstens ne Arbeit... ?( ?(

    A4 B8 Avant S-Line CDUC @ 228 kW
    Golf 4 Variant ASZ @ 135 kW
    T4 California AXG @ 150 kW

  • n fahrwerk muss immer mit den felgen abgenommen sein die drauf sind..
    bei kleineren wird keiner was sagen, aber größer?


    wenn im prüfbericht drinn steht fahrwerk so und so mit 175er reifen, dann hatten die polizisten recht..

  • Hier muss eine Sache unterschieden werden. Der User fährt nicht die Serien-Stahlfelgen mit der Tieferlegung, sondern Zubehör-Alufelgen. Wichtig ist jetzt zu klären ob es für die Zubehör-Alufelgen eine ABE gibt, oder diese hätten per Teilegutachten eingetragen werden müssen. Sollten Sie per Teilegutachten eingetragen werden müssen und du hast das nicht getan, ist ZAHLEN angesagt, falls sie eine ABE besitzen kommst du vielleicht auch so irgendwie davon (von wegen du hattest du vergessen die ABE mitzführen).

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • ne abe ist aber immer nur für den normalen anbau gedacht, kommt da n fahrwerk dazu muss das einzeln abgenommen werden, glaub kaum das in der abe auch die verbindung mit nem fahrwerk angegeben is..

  • Erst mal abwarten und Tee trinken.
    Die Rennleitung kennt sich sicherlich auch in Berlin oder anderen Regionen noch lange nicht mit den neuen Verodnungen, dem neuen Schein und den auf dem Fahrzeug zulässigen Radkombinationen aus.
    Mein Dad hat sich jetzt nen Ver Plus zugelegt und hat im Schein 195 stehen und fährt ORIGINAL Felge VW mit 205.
    Habe ihm schon mal geraten beim nächsten Termin sich die Bescheinigung über die genehmigte Kombination vom ;) mitzubringen.
    Warte erst einmal ab was bei Dir an Post ins Haus flattert.
    Sollten die sich da irgendetwas aus der Nase ziehen zu einer Sache bei der DU im Recht bist, nimm dir nen Anwalt =)


    Die wissen es halt nicht besser.
    Hast Du halt etwas auf dem Wagen was DU nicht fahren darfst, dann sieht es natürlich schlecht aus.


    Aber in der Ruhe liegt die Kraft und verrückt machen lohnt nicht.

  • Also folgendes:


    Ich habe jetzt nochmal meinen ganzen ABES und Eintragungen durcggeschaut. Dabei ist mir aufegfallen, dass ich eine ABE für die Felgen dabei hatte und er hat sich das auch alles angeschaut.
    Der liebe Kommissar hat sich von allem ne Kopie gemacht und jetzt werde ich sehen.


    Jetzt zur ABE die besagt das ich die Reifengröße für den Golf fahren darf und folgendes steht drin:


    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nihct bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifegröße in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
    Diese Gutachten stammt vom 18.02.1998


    Was kann ich damit anfangen, bin ich jetzt aus dem Schneider, da ja die Reifengrößen nach dem neuen EU-Fahrzeugschein nicht mehr eingetragen sein müssen!

  • ich habe mein fahrwerk eingetragen und darf serie 205/55/16 fahren...ich hab auch schriftlich, dass ich die dimension fahren darf mit 6x16...das problem: ich habe alufelgen mit 6,5x 16 drauf und die kombination nicht eingetragen...die reifendimension ist aber nach wie vor 205/55/16...was kommt da für eine strafe auf mich zu? ich werde nämlich zu 100 prozent am wochenende beim treffen angehalten und bekomme das nicht mehr hin, das einzutragen...muss wohl die strafe in kauf nehmen oder hoffen, dass die das nicht bemerken..
    danke

  • zubehör... alutec cult 5....das problem: auf der abe der felgen steht in FETT gedruckt, dass das 6,5x 16 ist ;)


    also: falls die das merken, was kost der spass? kostet das auch, wie beim fahrwerk, 80 € + bearbeitungsgebühr? :(

  • Das könnte mal locker ein Verbot der Weiterfahrt bedeuten.


    Sind die Felgen nicht eingetragen oder keine Bescheinigung die das Fahren der Räder erlaubt, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
    Und auf einem Treffen kannst Du denen nicht verkaufen das Du gerade zum TÜV wolltest ;)

  • das wären dann 135 € und 3 Punkte (Als Halter den Betrieb zugelassen oder angeordnet). Wenn du nicht der Halter bist, dann bekommt die Strafe der Halter und du 50 - 80 € (je nach Auslegung) und 3 Punkte.


    Wenn du Pech hast, darfst du mit dem Auto nicht weiterfahren, das es ohne Betriebserlaubnis im Straßenverkehr betrieben wurde.


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