Falsche Angabe zu den Vorbesitzern im fahrzeugbrief

  • Hallo!


    ich habe heute nach 3-jähriger abgeschlossener Finanzierung meinen fahrzeugbrief erhalten.
    Nun sehe ich das dort 2 vorbesitzer statt wie im kaufvertrag angegeben 1 vorbesitzer eingetragen sind. Der kauf des wagens ist nun natürlich 3 jahre her, aber ich konnte es ja nicht eher prüfen da der fahrzeugbrief ja die 3 jahre bei der VW-bank lag.


    Welche möglichkeiten habe ich jetzt im nachhinein.



    MFG


    adler2410

  • Nur kurze frage ... ist der 1. Besitzer ein Autohaus oder so? Wenn ja, dann kanns sein das der nur zur Überführung oder eben als Vorführwagen angemeldet war ... dann dürfte das kein Problem sein ...


    cYa pl1zahd

  • Hallo!


    nö ist kein autohaus ist ne privatperson bzw. nen Firmenname.


    Gruß


    adler2410

  • ich würde sagen dass ist schon arglistig verschwiegen.
    ich würde mir das vom händler erklären lassen und im zweifel sofort zum anwalt gehen.


    allerdings frag ich mich wieso du nicht vorher in den brief reingeschaut hast? als wir meiner freundin das auto gekauft hatten (ebenfalls finanzierung) hatten wir den brief beim händler einsehen können und den sogar zur anmeldung kurzzeitig erhalten.


    gruß

  • Hallo!


    der händler hat den wagen angemeldet deswegen hatte ich den nicht zur ansicht, bei einem vw-autohaus habe ich mir darüber auch keine gedanken gemacht, das da im kaufvertrag was falsches steht.


    MFG


    adler2410

  • naja hilft ja nun nix. also ich würd zu dem autohaus fahren, nachfragen was sache ist und ggf. direkt anmeerken, dass du auf grund deiner (hoffentlich) guten rechtsschutzversicherung gerne bereit bist die sache auf diesem wege zu klären.
    meißtens ergibt sich dann automatisch eine lösung

  • so würd ichs auch versuchen!


    erstma direkt beim autohaus nachfragen, wenns nichts hilft ab zum anwalt!

  • wenn der name der bank drinne steht und der name der 1.Hand ist das in "Ordung"; Sollte jedoch ein anderer Name drinne stehen, hast du auf Grund einer UNfreiwilligen Vermögensminderung durch verschweigen einen Anspruch auf Schadensersatz.


    MFG
    drkbot

  • Hallo!


    danke für die hilfe, rechtschutz habe ich ja. hauptsache gibt keine probleme weils 3 jahre her ist, aber ich hab ja schriftlich das ich ihn heute erst bekommen habe.


    MFG


    adler2410

  • Nach meinem Wissen kannst du arglistig verschwiegene Mängel innerhalb von 3 Jahren, beginnend mit dem Jahr in dem die Arglist bekannt wurde, rügen.
    Also hättest du ab jetzt noch 3 Jahre dafür Zeit.


    Sollte es aber kein arglistig verschwiegener Mangel sein, also nur ein versteckter Mangel, so hättest du innerhalb von 2 Jahren nach Lieferung (§ 438 BGB) und bei gebrauchten Sachen mindestens ein Jahr (§ 475 II BGB), rügen müssen.

    2 Mal editiert, zuletzt von CodyIV ()

  • ich weiß dass beim bürgerlichen kauf bei arglistig verschwiegen eine vergeltungsfrist von 3 jahren jedoch zum 1.1. des folgejahres in dem man den mangel feststellt gilt... Wenn ein Schadensersatzanspruch dabei ist sogar bis zu 30Jahre..


    Würde auch eine Kaufvertragsstörung melden in jedem falle..

  • Ja, mag sein, aber er hat doch nicht von Privat gekauft sondern vom Händler. Also Verbrauchsgüterkauf, von daher doch eigentlich völlig irrelevant. :O

  • Zitat

    Original von CodyIV
    Sollte es aber kein arglistig verschwiegener Mangel sein, also nur ein versteckter Mangel, so hättest du innerhalb von 2 Jahren nach Lieferung (§ 438 BGB) und bei gebrauchten Sachen mindestens ein Jahr (§ 475 II BGB), rügen müssen.


    heyhey, da studiert wohl noch jmd. rechtswissenschaften :D


    obs ein versteckter oder (arglistig) verschwiegener Mangel ist gilt es zu überprüfen.
    adler2410: mach auf jeden fall druck beim :). wende dich dabei direkt an eine höhere stelle. die werden sich der sache annehmen und dir den wertersatz nach DAT/Schwacke auszahlen (...wenn sie sich der sache nicht ganz sicher sind.... ob Sie es selbst gewusst haben oder nicht ist nicht relevant. es ist bestandteil derer sorgfaltspflicht)


    SG
    drkbot

  • Offtopic: Nicht ganz, noch Ausbildung Kaufmann im EH und später wahrscheinlich noch ne Runde Handelsfachwirt machen. :D


    Ontopic: Da weisst ja nun was du zu tun hast und dass du aufjedenfall etwas unternehmen solltest. =)

    2 Mal editiert, zuletzt von CodyIV ()

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