Federn 35 mm Eintragen und Abnahme?

  • hallo,


    wann ist bei verbauten federn zb. weitec oder lowtec 35mm eine vorherige dekra-abnahme notwendig, bevor man sie beim TÜV eintragen lässt??? oder ist beides immer notwendig?


    gruß ventur@86

  • Wenn die Federn keine ABE haben, dann ist es Deine Pflicht, die Federn unverzüglich nach dem Einbau und Vermessung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, wie TÜV oder Dekra, abzunehmen zu lassen.


    Ist eine ABE dabei, dann bist Du davon befreit und musst nur die ABE mitführen und auf Verlangen vorzeigen!

  • danke @ memotec


    ich habe gesehen du hast auch weitec federn? wie ist deine erfahrung damit?


    PS: Richtig schick dein Golfi :)

  • Danke Dir!


    In Verbindung mit dem Sportfahrwerk fahren die sich immer noch sehr bequem. Mir reicht es eben leider nicht von der Tiefe her, deshalb werde ich mir eine Variante 3 von KW einbauen, was ich mir dann doch noch relativ weich und komfortabel einstellen kann.


    Bei Weitec passt das Preis/Leistungsverhältnis, kommen ja auch von KW, und haben eine ABE! Das war für mich entscheidend!

  • Ich fahre 30/30 Weitec-Federn. Mir sind aber die reinen Federn noch zu weich. OK, meine Mitfahrer sind sie teilweise zu hart und viele finden sie auch OK. Je nach den persönlichen Ansprüchen denke ich mal. Setzen sich schon noch ein Stück. Meine jetzt so ca. 40/40 zu haben.


    Werde mir jetzt Sportstoßdämpfer gönnen und die 50/50 H&R Federn.

  • Zitat

    Original von memotec
    Ist eine ABE dabei, dann bist Du davon befreit und musst nur die ABE mitführen und auf Verlangen vorzeigen!


    Aber auch nur solange wie du die in der ABE aufgeführten Serienfelgen und Reifen fährst, verbaust du dir Felgen die nicht in der ABE aufgeführt sind musst du diese genauso eintragen lassen als wäre nur ein Teilegutachten dabei gewesen, sprich die ABE fungiert dann nur noch wie ein Teilegutachten =)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    Einmal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • War aber bei mir nicht so!


    Ich habe meine 17Zoll Winterräder, Rial Oslo, haben auch eine ABE mit den Federn gefahren, der TÜV wollte keinen Eintrag.


    Auch als ich meine Barracuda in 19" Eintagen lies, hat er sich nur die ABE der Federn angeschaut und mir nur die Felgen eingetragen.


    Er meinte, solange man den geänderten Radsatz eintragen lässt gilt die ABE für die Federn weiterhin.

  • Zitat

    Original von memotec
    Auch als ich meine Barracuda in 19" Eintagen lies, hat er sich nur die ABE der Federn angeschaut und mir nur die Felgen eingetragen.


    Er meinte, solange man den geänderten Radsatz eintragen lässt gilt die ABE für die Federn weiterhin.


    Dann ist die ABE deiner Federn aber mit keinen Rad-/Reifenkombinationen gekoppelt, also so wie z.B. die ABE für H&R Federn, denn dort ist explizit aufgeführt das die ABE nur mit ganz bestimmten Rad-/Reifenkombinationen gültig ist, schau dir am besten mal die ABE von den 30 bzw. 40mm H&R Federn für den Golf 5 GTI an, also Artikelnummer 29176-1 =)


    Wenn das bei deinen Federn nicht der Fall ist ist das aber natürlich umso besser =)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


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  • Zitat

    Original von memotec
    amtlich anerkannten Sachverständigen, wie TÜV oder Dekra, abzunehmen zu lassen.


    ...die KÜS,GTÜ etc. nicht zu vergessen...die dürfen ja auch normale §19 Abnahmen machen.


    Ich frage mich nur woher der Threadersteller die Annahme hat erst bei der DEKRA eine Abnahme machen zu lassen und dann noch vom TÜV??????


    Es reicht völlig zu einem der aufgezählten Vereine zu fahren für die Eintragung sofern ein Teilegutachten vorhanden ist.

  • wahrscheinlich ist es so gemeint, dass man erst die Eintragung durch TÜV oder Dekra machen lässt und danach zur Zulassungsstelle geht, damit man einen neuen Schein inkl. dem Eintrag neu drucken lassen kann!

  • Naja man muss ja nicht immer gleich zur Zulassungsstelle, meistens steht ja drunter "Eintragung in den Schein muss erst bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorgenommen werden" .


    Man muss dann halt schauen was der Prüfer eingetragen hat auf dem Abnahmeprotokoll.Ob man sofort die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen muss oder ob man diese oben genannte Frist hat und z.B warten kann bis man das Fahrzeug mal abgemeldet oder umgemeldet hat.

  • ja ich meinte das so wie memotec geschrieben.


    also erst einzelabnahme und dann gang zum TÜV o-ä. um das ganze eintragen zu lassen

  • Die Einzelabnahme macht Dir ja der TÜV, Du musst, oder solltest, bei der nächsten Möglichkeit zur Zulassungsstelle und die ganzen Eintragungen, Felgen, Federn Zubehör usw. in einen neuen Schein eintragen lassen.

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