Eintragungsfrist???

  • Hallo Zusammen!


    Habe im September 2007 mein Fahrwerk, felgen und Spurplatten vom TÜV abnehmen lassen!


    Dann habe ich eine Bestätigung bekommen, dass der TÜV die abgenommen hat!


    Normalerweise muss man ja dann zum Straßenverkehrsamt, um die Teile in den Fahrzeugschein eintragen zulassen!


    Leider habe ich das jetzt nicht gemacht, aber will es natürlich naträglich in den Schein eintragen lassen....


    Ist es schon zu spät? Verjährt das Gutachten des TÜV's irgendwann? Muss es neu vom TÜV abgenommen werden?


    Ja ich weiß, hab da ein bisschen gepennt =))



    Mfg
    Sebi

  • also bei mir steht auf der eintrag "nachzutragen beim nächsten kontakt mit der zulassungsbehörde"


    steht bei dir das du es gleich eintragen lassen musst?


    glaube aber kaum das es verjährt..

  • das ist völlig "gummig" formuliert.....du kannst somit ewig mit dem TÜV-Zettel rumfahren, da sagt keiner 'was...den musst du allerdings mitführen!


    Bei mir steht: "...dies kann sein, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den FZ-Papieren zu beschäftigen hat...."


    ...theoretisch also bei deiner Abmeldung in 10 Jahren....wer kann dir da was wollen?? Niemand!

    Einmal editiert, zuletzt von Amnesiac ()

  • Ich hab mir auch vor nem Monat Fahrwerk, Spurplatten und Felgen abnehmen lassen.


    Als ich mein Auto dann aus der Werkstatt geholt hab, wurde mir gesagt, dass dieser Zettel ein Jahr gültig ist. Bis dahin sollte ich das eingetragen haben.

  • Steht bei dir auf dem Zettel was drauf zu dieser Frist?

  • Nein. Ich hab grad nochmal nachgeschaut, da steht auch:


    Zitat

    Bei mir steht: "...dies kann sein, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den FZ-Papieren zu beschäftigen hat...."


    Wie gesagt, mir wurde das mein Werkstattmeister so gesagt, da ihn der Prüfer von der DEKRA darauf hingewiesen hat. Aber laut dem Schriebs würd ich jetzt auch erstmal so weiter fahren, bzw. ich hatte es so vor. :D

  • Mach dir keine Gedanken...es gibt zwei Arten "Berichtigung der Fahrzeugpapier ist unverzüglich erforderlich" und "Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei der nächsten Befassung erforderlich". Wenn Letzteres der Fall ist kannst du dir auch von mir aus 10 Jahre Zeit lassen.Ich z.B habe meine alten Felgen und das Fahrwerk auch erst nach 6 Jahren im Fahrzeugschein berichtigen lassen und zwar als ich umgezogen bin und das Auto deswegen ummelden mußte.Bei §21 Abnahmen z.B MHVs oder ähnliches muss man meistens sofort die Papiere berichtigen lassen.

  • Diesen Bericht einfach nur mitführen, reicht völlig aus.


    Gruß Thorsten

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