Hallo Zusammen!
Habe im September 2007 mein Fahrwerk, felgen und Spurplatten vom TÜV abnehmen lassen!
Dann habe ich eine Bestätigung bekommen, dass der TÜV die abgenommen hat!
Normalerweise muss man ja dann zum Straßenverkehrsamt, um die Teile in den Fahrzeugschein eintragen zulassen!
Leider habe ich das jetzt nicht gemacht, aber will es natürlich naträglich in den Schein eintragen lassen....
Ist es schon zu spät? Verjährt das Gutachten des TÜV's irgendwann? Muss es neu vom TÜV abgenommen werden?
Ja ich weiß, hab da ein bisschen gepennt =))
Mfg
Sebi