TÜV-Teilegutachten/Hinweise für Spurplatten bei 225/40/18 mit 8"gesucht

  • Hai Community,


    habe evtl. vor mir für meine HA noch eine kleine dezente Spurverbreiterung zuzulegen.
    Auf den Seiten von H&R sowie SCC sind die einzelnen Platten ja schön erklärt und auch schön aufgeführt.
    Zu jeder Platte gibt es ein ein Gutachten.


    Nur leider muss ich feststellen, dass es für die Rad-ReifenKombi keine Eintragung in den Teilegutachten gibt.


    Die Breite der Felge wird grundsätzlich mit 7,5 oder 8,5 Zoll angegeben.


    Es fehlt das die Angabe mit der 8" Felge mit 225/40/18
    Wobei die ja in der Angabe mittendrin steht.


    Es soll max eine Verbreiterung mit 12mm pro Seite werden, aber wohl eher 10mm


    Bei SCC auf der Seite steht als Hinweis das die zulässige ET mit Platte bis auf 23 runter gehen dürfte.


    Wären bei meiner ET 35 ja dann auf jeden Fall 10 mm drin.


    Nur stehen die nicht im Gutachten!!


    Hat da jemand entsprechende Gutachten für evtl andere Platten die man verwenden könnte.


    Hat jemand die Erfahrung machen dürfen mit einer Platte die nicht mit der Kombi im Gutachten übereinstimmt und wie ist das dann mit der Abnahme??!!


    Habe heute Nachmittag einen Termin zur Sichtung bei der Dekra, die ja mit TT-Gutachten eintragen darf.


    Mal sehn was die Herren sagen.


    Eigentlich wäre es Irrsinn wenn die die mittlere Variante nicht abnehmen würden, wo die 225/40/18 ja bei den beiden Herrstellern drin steht für 8,5", ich jedoch nur eine 8" fahre.


    BITTE um Hinweise und sage schon mal Danke

  • Meine 8,5x19 waren im H&R Gutachten auch nicht drin. Der TÜV-Prüfer meinte das wär kein Problem er müsste aber statt einer normalen §19.3 Eintragung eine 19.2 machen.


    Kostet das gleiche, muss aber unverzüglich in den Schein eingetragen werden.

  • Moin moin,
    Hatte vor ein paar Tagen genau dass gleiche Problem dass die Felgen in 8x18" nicht drine standen und alle (TÜV+GTÜ) gesagt haben ich brauch eine Einzelabnahme.
    Bin gerade auf der Arbeit nachher schreib ich dir =).


    Lg Torben

  • Ja das ist das Übel.


    Ales andere wäre kein Problem mit der Abnahme.
    Es fehlt halt bei beiden die Gutachteneintragung mit 8x18 für 225/40/18


    Wenn es drin stehen würde kein Thema.
    Unverständlich warum gerade diese, wohl am meisten gefahrene Größe nicht drin steht?!?


    Muss mir dann wohl etwas anderes einfallen lassen.


    Vor allen Dingen machen die dann die "Klötzchenprüfung" - auch bei der DEKRA.


    Bei einer Einzelabnahme darf eh nur der TÜV abnehmen, dafür ist die DEKRA nicht zuständig.

  • Moin moin,
    Hab bei meinem Golf 4 15mm Spurplatten von H&R hinten.
    Ich Fahre 8x18“ 225/30/18. Im Gutachten von H&R steht nur 7,5“ 225/30/18 und dann 8,5“ 225/30/18 also kein 8x18“


    1.TÜV Prüfer steht nicht im Gutachten ---> Einzelabnahme
    2.GTÜ Prüfer ja kann ich nicht abnehmen steht nicht im Gutachten ---> Einzelabnahme
    3.GTÜ Prüfer ... (wie Prüfer 2)


    Ich mir immer ein wolf gesabelt dass warum es mit 8x18“ nicht gehen sollte und und und
    Immer gleiche Antwort die Felgen Größe steht nicht im Gutachten.


    Da ich nicht 90€ für eine Einzelabnahme zahlen wollte hab ich dann mal ne Mail an H&R geschrieben. Da ich auch nicht glauben konnte warum die genau diese Größe nicht getestet haben.


    Eine Mitarbeiterin von H&R hatte mir dann folgende Antwort geschrieben:


    Hallo Herr xxx,


    über der Tabelle im Gutachten (Blatt 3) steht ein wichtiger Hinweis für die
    TÜV-Prüfer.


    Zulässig sind alle Rad-/Reifenkominationen..... bis zu folgenden Größen.


    Also bei einer 16mm pro Achse, ist das Gutachten bis zu einer Felgengröße
    von
    8,5x18 Zoll freigegeben.


    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen / best regards


    Carolin Grams


    „bis zu“ dass war der entschiedene kleine Satz den keiner zuvor gelesen hat.

    Damit bin ich dann noch mal zu dem GTÜ Menschen. Hat mir sofort alles ohne Probleme eingetragen =) .


    Hoffe es hilf
    Lg Torben

  • Na da schaue ich gleich mal nach, denn die H&R Platten haben ja alle das gleiche Gutachten.


    Werd gleich mal schauen und mir dann mal meinen Prüfer zur Brust nehmen.


    Wenn es so drin steht, ich werd mich gleich noch mal melden, dann ist der Drops ja gelutscht!!


    Danke erst einmal!!



    So, nachgeschaut und für Recht befunden =) :]


    Im Wortlauf steht folgendes, und das hilft mir weiter:


    Prüfgegenstand Distanzringe/Spurverbreiterungen/Spurplatten


    Zitat

    Zulässig sind alle Rad-/Reifenkombinationen der jeweiligen Fahrzeugausführung gem. ABE, EG-BE, Rad - ABE oder Teilegutachten BIS zu folgenden Größen


    Das sollte reichen und ich bestelle mal zum probieren bei meinem Händler 8 mm, 10 mm und 12 mm zum testen.


    Danke erst einmal

  • Kein Problem
    Dann ist ja alles in Butter =)


    Lg Torben

  • Also, ich verstehe, ehrlich gesagt, die Problematik nicht... :rolleyes:


    In den Gutachten steht: maximale Reifenbreite: 225 ; maximale Felgenmaulweite in Zoll: 8,5 und die minimale Gesamt-ET in mm: 25 (Auszug aus FK-Gutachten, die anderen sind ja ähnlich)
    Das heißt in diesem Beispiel, dass du bis max. 10er Platten pro Rad fahren darfst...


    Bei mir war die Eintragung überhaupt kein Thema... Wieso auch? Steht doch alles im Gutachten, und solange ein Freigängigkeit des Reifens gegeben ist, passt das auch...


    Ach ja: Fahre natürlich auch 8x18 mit 225/40

    Einmal editiert, zuletzt von Role ()

  • Ich hatte mit meiner vorherigen Rad Reifen Kombi die selbe Systematik. 8*18 ET 35 mit 10mm H&R an der HA. Mir ist dann gesagt worden, das kann nur der TÜV eintragen. Was auch kein problem war, war eine ganz normale 19er Eintragung, bloß KUS, Dekra und GTÜ können bzw. dürfen es wohl nicht.

  • Na und das ist ja das hüpfende Komma, denn wenn im Gutachten, wie bei H&R, der Text lautet


    BIS zur Größe


    darf auch die DEKRA und die anderen Vereinigungen abnehmen!!, und es fällt nicht unter Einzelabnahme - wobei das ja dann auch beim TÜV keine wäre!


    Es geht ja hier nur um den Wortlaut - und das die Prüfer das auch verstehen.


    Denn bei SCC steht zum Beispiel das ganze mit BIS zur Größe nicht drin!!
    Und da würde dann der Prüfer sagen "Einzelabnahme" beim TÜV.


    Das ist also eine reine Auslegungssache des TÜV Prüfers.


    Ich würde meine Hand dafür ins Feuer legen das die hiesigen DEKRA Prüfer sich selbst auf das BIS nicht einlassen würden.
    Das wäre denen sicherlich zu schwammig


    ****************************************************************


    So, SCC gibt dieselbe Aussage wie H&R.


    225/40/18 auf 8,5 x 18 und ET beinhaltet 225/40/18 auf 8 x 18 und ET 35
    Auch wenn es im Gutachten nicht seperat aufgeführt wurde.
    Bei denen steht halt über den Spalten MAX Reifenbreite und MAX Felgenhornbreite, also 8,5.


    Bei weiteren Rückfragen kann man den Herrn von SCC gerne anrufen!!!

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