Lenkradschloss notwendig für den Tüv?

  • Moinsen Jungs,


    ist das Lenkradschloss für den Tüv notwendig!?


    Das es als Sicherheitseinrichtung für die Versicherung interessant ist, weiß ich... Mir gehts hier NUR um den Tüv - quasi ob ein Wagen das haben muss, weil er sonst nicht sicher abgeschleppt werden kann oder irgendwas anderes...


    Grüße,
    Micha...

  • Denk mal weniger!


    Habs noch nie erlebt das der TÜV Prüfer nachgeschaut hat obs funktioniert!


    Beim TÜV gehts ja "nur" Um sicherheitsrelevante Teile die dich oder andere Gefährden!


    Dann müsste er ja auch prüfen ob deine Schlösser funktionieren!


    Greetz

    Einmal editiert, zuletzt von VB-117 ()

  • Glaub auch nicht das sowas überprüft wird.

    2 Mal editiert, zuletzt von zonki101 ()

  • ich war erst von n paar monaten beim tüv zur HU und da hat er nich geguckt obs lenkradschloss geht


    mfg

  • Sowas wird doch garnicht erst kontrolliert...wüsste auch nicht wozu !? :]
    Dient doch lediglich als Diebstahlschutz und sagt nichts über die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs aus. =)

  • Es wird die "Einhaltung" der StVZO geprüft und diese sagt:
    § 38a: Sicherungseinrichtungen gegen unbefugteBenutzung von Kraftfahrzeugen:
    (1) Personenkraftwagen ... mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehrals 3,5 t –... – müssen mit einer Sicherungseinrichtunggegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein.


    Also muss es funktionieren.. Obs überprüft wird ist ne andere Frage ^^

  • Ja, aber die Passage ziehlt ja nicht auf das Lenkradschloss direkt ab... Er kann ja mal versuchen meinen Wagen ohne den Schlüssel an zu bekommen und dann sehen wir weiter... ;)

  • Es geht um unbefugte Benutzung, nicht unbedingt ums Starten des Motors, denn dafür ist ja bekannterweise die Wegfahrsperre zuständig.

  • Vor der unbefugten Benutzung schüten ja die Türen und zum Benutzen muss der Wagen ja auch laufen....


    Neja, lassen wir es im Zeifelsfall einfach auf eine Diskussion ankommen - schwammig genug formuliert ist es jedenfalls...

  • Ich fasse nochmal zusammen:


    Lenkradschloß ohne Funktion / Lenkradschloß rastet nicht ein / Lenkradschloß verschlissen = geringer Mangel (auch wegen eines geringen Mangels KANNST DU durchfallen. Das liegt im Ermessen des Prüfers!!!), erheblicher Mangel (keine Plakette), Verkehrsunsicher (vorhandene Plakette wird entfernt). Es ist laut Richtlinie alles 3 möglich. Das liegt voll im Ermessen des Prüfers!!!


    Lenkradschloß rastet ein ohne Abziehen des Zündschlüssels / Lenkradschloß fehlt = erheblicher Mangel oder Verkehrsunsicher


    Das sind die Infos aus der aktuellen Mängelrichtlinie und die ist die Grundlage aller Hauptuntersuchungen in Deutschland.
    Über o.g. Infos brauchen wir nicht diskutieren, da sie "Gesetz" sind ^^

  • Na, siehste.... Das sind doch mal klare Worte... Auch wenn sie mir nicht gefallen... *maul*


    Muss ich mir da wohl nochmal nen Kopf drum machen - weil eigentlich will ich das blöde Zündschloss da nicht nur wegen dem Lenkradschloss hängen haben vorallem nicht immer den Schlüssel drin stecken haben - das ja für die Füße, selbst was zu bauen ist mir allerdings auch viel zu gefährlich.... Na, schaun wir mal was der Tüv im Sommer sagt...

  • Bitte, bitte ^^
    Das größte Problem bekommst du halt, wenn dus ausbaust um z.b. mit nem Startknopf zu starten o.ä. da dann der Prüfer merkt, dass dus ausgebaut hast (absichtlich).
    Wenn es "nur" nicht einrastet geh ich mal davon aus, dass es von (fast) jedem Prüfer als geringer Mangel eingestuft wird und du deshalb nicht durchfällst...

  • Neja, den Tüvmensch, der Fahrwerk usw. eingetragen hat, hats auch schon net gestört - und da hatte ich auch schon das Zündschloss vom 3C drin....


    Aber ich werd schon eine Lösung finden - bestimmt... :)

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