Auto verkauft aber nicht abgemeldet, was nun?

  • Hallo zusammen!


    Ich habe folgendes Problem:


    Ich habe letztes Jahr im Oktober meinen G4 verkauft. Käufer
    war so ein "Händler von der Ecke"...


    Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass das Auto spätestens
    3 Tage nach Verkaufsdatum durch den Käufer abzumelden ist.


    Ich habe noch am Verkaufstag die Versicherung über den Verkauf
    informiert, um das "Restguthaben" von der Versicherung zu bekommen.


    Vor ein paar Tagen habe ich jetzt Post bekommen, wo mir von der
    Versicherung mitgeteilt wurde, dass mein Auto erst im März diesen
    Jahres abgemeldet wurde. Dem zu folge verlangt die Versicherung
    jetzt eine Nachzahlung für den Zeitraum Oktober 2007 bis März 2008.


    Wie soll ich mich jetzt verhalten?


    Danke im Voraus für die Antworten. Bin auf dem Gebiet nicht sonderlich
    bewandert, und brauche echt Hilfe...


    Gruß
    Kai

    Gruß
    Kai

  • Ich würde an deiner Stelle zu einem Rechtsanwalt der sich auf Vertragsrecht oder Verkehrsrecht spezialisiert hat gehen.


    Schließlich hat sich der Vertragspartner ja nicht an den Vertrag gehalten und müsste somit für die entstandenen kosten aufkommen.


    Dieses Beispiel zeigt aber auch mal wieder das man NIE ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen sollte!!!

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.

    2 Mal editiert, zuletzt von Napoleon ()

  • Was mir jedoch auch sehr komisch vorkommt:


    Normalerweise erhält man doch zum Ende bzw. Anfang eines Jahres
    einen Steuerzahlbescheid (nennt sich das so? :baby: ) vom Finanzamt
    und wird aufgefordert, die KFZ- Steuer für das nächste Jahr zu zahlen,
    oder?


    War bei mir nicht der Fall... Daher kann ich kaum glauben, dass das
    Auto erst im März diesen Jahres abgemeldet wurde...

    Gruß
    Kai

  • also das muss net am anfang des jahres sein, ist nämlich davon abhängig, wann das auto abgemeldet wurde.


    genau aus deinem grund sollte man niemals ein angemeldetes auto verkaufen, das sagen wir jedem kunden.


    mach dich schonmal drauf gefasst, dass du das erstmal selber zahlen musst und dein geld, wenn überhaupt, erst spät sehen wirst und wenn du glück hast, haben die auf deie prozente keinen bums gebaut, wobei du im fall der fälle schon post hättest kriegen müssen.


    Golf V GTI Editon 30 / Passat 2.0 Edition One / Corsa D OPC



  • Da wirst du wohl den "Händler von der Ecke" mal anrufen müssen - er hat sich nicht an die im Kaufvertrag enthaltenen Abmachungen gehalten und ist somit für alle daraus resultierenden Kosten verantwortlich.

  • wenn es den Händler denn noch gibt *hust* .. so kleine dinger sind ja oft schneller wieder weg als überhaupt da gewesen

  • Als ich meinen Wagen gekauft habe, habe ich ihn auch mit der alten Zulassung übernommen zwecks Überführung. Da ich es nicht innerhalb der vereinbarten Tage geschafft habe das Auto umzumelden, hab ich beim Verkäufer eine Verlängerung um 2 Tage erbeten - war seinerseits kein Problem. Als ich dann zur Zulassungsstelle kam fragte der Sachbearbeiter mich ob ich den schon Post bekommen habe, weil ich das Auto jetzt erst ab/ummelde. Von daher...wenn du die Zulassungsstelle und deine Versicherung über den Verkauf informiert hast, dann hätte die Zulassungstelle den Käufer längst anschreiben müssen (mit dem Hinweis auf Um/Abmeldung).


    Das wird dir hier bestimmt jeder sagen, dass mein sein Auto nie angemeldet übergeben sollte, dass ändert jetzt aber nichts mehr an der ganzen Sache.


    Frag doch mal bei der Zulassungsstelle nach.

  • du bei vers. kann sowas auch mal untern schreibtisch fallen, das ist nicht das problem. sowas passiert überall.


    Golf V GTI Editon 30 / Passat 2.0 Edition One / Corsa D OPC

  • Zitat

    Original von sepang_dub
    mach dich schonmal drauf gefasst, dass du das erstmal selber zahlen musst und dein geld, wenn überhaupt, erst spät sehen wirst und wenn du glück hast, haben die auf deie prozente keinen bums gebaut, wobei du im fall der fälle schon post hättest kriegen müssen.


    Also ein Unfall scheint nicht gemeldet geworden zu sein, sonst hätte das die Versicherung wahrscheinlich erwähnt.


    Zitat

    Original von Streetmachine
    Als ich meinen Wagen gekauft habe, habe ich ihn auch mit der alten Zulassung übernommen zwecks Überführung. Da ich es nicht innerhalb der vereinbarten Tage geschafft habe das Auto umzumelden, hab ich beim Verkäufer eine Verlängerung um 2 Tage erbeten - war seinerseits kein Problem. Als ich dann zur Zulassungsstelle kam fragte der Sachbearbeiter mich ob ich den schon Post bekommen habe, weil ich das Auto jetzt erst ab/ummelde. Von daher...wenn du die Zulassungsstelle und deine Versicherung über den Verkauf informiert hast, dann hätte die Zulassungstelle den Käufer längst anschreiben müssen (mit dem Hinweis auf Um/Abmeldung).


    Die Versicherung hab ich informiert über den Verkauf, die Zulassungsstelle jedoch nicht. Ist mein erster Auto-Verkauf gewesen, somit hatte ich schlichtweg keine Ahnung und war zudem schlecht informiert über die Vorgehensweise...

    Gruß
    Kai

  • ok, hätte mich auch gewundert wegen unfall.


    Golf V GTI Editon 30 / Passat 2.0 Edition One / Corsa D OPC

  • Hi,


    hatte ein ähnliches Problem, daher hier meine Erfahrungen (alles meine
    subjektibe Meinung):


    >Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass das Auto spätestens
    >3 Tage nach Verkaufsdatum durch den Käufer abzumelden ist.


    Wichtig ist, 1.) das Du den KV noch hast und 2.) darin festgehalten ist, dass das
    Fzg. mit Papieren und Schildern sowie Schlüsseln am <Datum> übergeben wurde.


    Selbst wenn der Verkäufer im KV falsche Angaben gemacht hätte (Du bist nicht
    verpflichtet die Daten zu prüfen - auch wenn es empfehlenswert ist), bist Du damit
    bei der Zulassungstelle raus, das Fzg. ist verkauft und Du bist nicht mehr steuerpflichtig. (melden musst Du den Verkauf aber schon ... !)


    Da Du bei Verkauf ein Sonderkündigungsrecht der Versicherung hast, bist du somit auch dort raus. Offen bleibt aus meiner Sicht nur die Frage ob Du nachweisen kannst, das Du diesen Verkauf auch rechtzeitig der Versicherung gemeldet hast ...


    >Ich habe noch am Verkaufstag die Versicherung über den Verkauf
    >informiert, um das "Restguthaben" von der Versicherung zu bekommen.


    ich befürchte dafür gibt es keine Belege/Zeugen ...


    >Vor ein paar Tagen habe ich jetzt Post bekommen, wo mir von der
    >Versicherung mitgeteilt wurde, dass mein Auto erst im März diesen
    >Jahres abgemeldet wurde. Dem zu folge verlangt die Versicherung
    >jetzt eine Nachzahlung für den Zeitraum Oktober 2007 bis März 2008.


    >Wie soll ich mich jetzt verhalten?


    Auf jeden Fall erst mal Kopie vom KV an die Versicherung schicken und darauf dringen, dass Du das bereits direkt nach Verkauf getan hast.


    Im schlechtesten Fall musst Du wohl oder übel zahlen , kannst dann aber die Kosten
    beim Käufer (soweit noch auffindbar) einfordern ....


    btw. die Steuern für den zeitraum wird man dann auch noch von Dir haben wollen ...


    Deshalb - angemeldet verkaufen - warum nicht, dann aber KV Kopie direkt zur Zulassungstelle, die kümmern sich dann schon darum dass das Fzg. um/abgemeldet wird.


    Gruss
    Thorsten

  • @ thono:


    erstmal danke für den Ausführlichen Beitrag und deine Hilfe, auch an den Rest =)





    Mal schauen was jetzt dabei raus kommt. Ich werde morgen bei der Zulassungsstelle anrufen und mal nachhaken. Vllt. liegt ja auch nur ein Irrtum bei meiner Versicherung vor. Hoffe es geht gut aus

    Gruß
    Kai

  • Sorry für den Doppelpost, aber es gibt gute Neugikeiten =)


    Ich war heute Vormittag auf der Zulassungsstelle und habe da
    mal nachgehakt. Der nette Herr dort sagte und zeigte mir am PC,
    dass das Auto umgehend nach dem Verkauf abgemeldet wurde :)


    Daraufhin habe ich bei der Versicherung angerufen und denen
    das nochmal gesagt und nachgefragt, was bei denen los sei.
    Der Herr sagte mir: "Hmm, laut meinem PC ist auch alles i.O.,
    ich weiß nicht, warum meine Kollegin dies anders gesehen hat"


    Sehr merkwürdig, oder?

    Gruß
    Kai



  • Kannst du dir die Abmeldebescheinigung aushändigen lassen?
    Und hast du den Namen vom Sachbearbeiter heute?

  • Nein, kann ich mir laut dem Sachbearbeiter nicht aushändigen lassen, er hat jedoch nochmal seine Nummer aufgeschrieben (und mir seinen Namen gegeben).
    Er meinte, falls es noch Probleme mit der Versicherung geben würde, sollen die sich direkt mit ihm in Verbindung setzen =)

    Gruß
    Kai

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