Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe letztes Jahr im Oktober meinen G4 verkauft. Käufer
war so ein "Händler von der Ecke"...
Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass das Auto spätestens
3 Tage nach Verkaufsdatum durch den Käufer abzumelden ist.
Ich habe noch am Verkaufstag die Versicherung über den Verkauf
informiert, um das "Restguthaben" von der Versicherung zu bekommen.
Vor ein paar Tagen habe ich jetzt Post bekommen, wo mir von der
Versicherung mitgeteilt wurde, dass mein Auto erst im März diesen
Jahres abgemeldet wurde. Dem zu folge verlangt die Versicherung
jetzt eine Nachzahlung für den Zeitraum Oktober 2007 bis März 2008.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Danke im Voraus für die Antworten. Bin auf dem Gebiet nicht sonderlich
bewandert, und brauche echt Hilfe...
Gruß
Kai