Hallo,
habe jetzt schon 2 Stunden hier und im restlichen Internet gelesen, aber irgendwie bin ich noch nicht schlauer geworden.
Folgendes Problem. Habe einen Golf V (mit serienmäßigen Sportfahrwerk) und möchte gern die Felgen vom R32 (18" 7,5J ET51) mit 225er Reifen montieren.
Was brauche ich da jetzt für Gutachten oder Bescheinigungen?
Und was hat es mit der Klausel: "Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gltigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich." auf sich?
Heißt das soviel das in Teil I nix geändert werden muss und ich nur eine seperate "Typ- oder Einzelgenehmigung" mitführen muss? Wie verhält sich das Ganze dann mit dem Teil II, muss dieser geändert werden? Wobei den ja eh niemand sehen will?
Naja, ich würde mich freuen wenn hier vielleicht der ein oder andere mal ein paar erklärende Worte Tippen könnte.
ciao
Elias