EBAY USA und Zoll

  • * Import aus USA/Drittländer


    Gehen wir vom Kauf in den USA aus.


    Wenn man von dort Waren importiert fallen grundsätzlich ZOLL und Einfuhrumsatzsteuer (EUST)an. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt wie die Mehrwertsteuer (MWST)19%.


    * BERECHNUNG PAKETVERSAND
    Grundsätzlich wird so gerechnet:


    Warenwert + Versandkosten= Summe A
    Summe A * Zollsatz= Summe B
    Summe B * 19% EUS= Endsumme.


    Jawohl, auch der Versand wird zum Warenwert dazugerechnet und Zoll und Steuern darauf erhoben.


    * Ich habe mal gehört, man kann einfach GIFT (Geschenk) draufschreiben, dann muss man keinen Zoll bezahlen.


    Dieses Gerücht hält sich schon sehr lange im Internet und immer wieder beteuern Leute, dass es bei Ihnen so funktioniert hat.
    Das ist dann aber pures Glück gewesen, nichts anderes.
    Seitdem der Euro so stark ist und der Eigenimport immer mehr wird, werden beim Zoll fast alle Pakete aus USA geöffnet... Die mit GIFT drauf garantiert zuerts ;o)


    Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland an eine Privatperson im Inland sind jedoch nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR liegt.


    Geschenkpäckchen aus einem Drittland, deren Empfänger und/oder Versender eine Firma ist, sind nur einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht höher als 22 EUR ist. **Ab Dezember 2008 wird die Grenze von 22 auf 150€ hochgeschraubt, alles unter 150€ ist dann abgabenfrei!** Lohnt sich vielleicht zu warten????


    Im Ernstfall ist es dann so, dass der Zoll in Ermangelung einer korrekten Rechnung oder Angabe über den Warenwert diesen selbst bestimmt... Was sicher nicht gut für dich ist.
    Außerdem: kommt so ein Paket während des Transport weg und war als Gift deklariert wird die Postfirma kaum mehr als 22€/45€ zahlen.


    Mehr zum Thema Postverkehr:
    http://www.zoll.de/faq/postverkehr/index.html


    * Wenn ich jetzt selber in die USA fliege, wie ist es dann?


    Grundsätzlich gilt auch hier das gleiche wie oben, nur mit anderen Grenzen.
    Da jeder Geschenke Mitbringsel im Normalfall dabei hat, gibt es größere Freigrenzen:


    * Reisefreigrenze:


    Man darf sich Geschenke, Mitbringsel etc von seiner Reise bis zu einer Grenze von 175€ abgabenfrei mitbringen.


    * Pauschale Berechnung bis 350€


    Hat man die Freigrenze überschritten, kann man bis 350€ pauschal verzollen lassen. Somit werden pauschal 13,5% Abgaben erhoben, egal was man dabei hat. Das ist dann auch inklusive EUST. Im Normalfall fährt man also damit sehr günstig.


    Bei beiden Freigrenzen wichtig: Überschreitet man die Grenzen hat man den jeweiligen Bonus verloren. Man kann nicht anteilig verzollen.


    Hat man z.B. Sachen für 370€ dabei, muss man die ganz normal verzollen. Anteilige berechnung also auf 350€ 13,5% und die restlichen 20€ normal verzollen geht nicht.


    * Ich hab mir etwas gekauft und behaupte einfach, es ist meines und ich hatte es schon beim Hinflug dabei


    Funktioniert leider nicht.
    Es ist so, dass man hochwertige Sachen im Zweifelsfall bei der Ausreise schon anmelden muss oder die deutsche Rechnung dabeihaben muss.
    Über 100€ Kaufbetrag muss die Rechnung auch den Namen und Anschrift des Reisenden tragen.
    Der Zoll überprüft sogar Handys anhand der Seriennummer wo die herstammen.


    Zitat von zoll.de:
    Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden. Zitat ende


    * Ich sage einfach ich habe die Ware gebraucht in den USA gekauft, eine Rechnung lass ich mir schreiben, ich gebe aber einen geringen Preis an.


    Bei optisch neuwertiger Ware wirds schwierig. Wird im Einzelfall darauf ankommen, aber letztendlich entscheidet der Warenwert, nicht was man dafür gezahlt hat.
    Heisst also ich kann behauten für eine Ware nur 200€ gezahlt zu haben, es ist aber 1000€ wert. Dann wird der Zoll trotzdem für die 1000€ berechnet.
    Im Normalfall wird aber der Zoll eine korrekte Kaufrechnung (von einem Händler etc) akzeptieren. Wenn man etwas bei ebay kauft, reicht es auch die Auktion auszudrucken!


    * Ich behaupte ich habe die Ware gebraucht gekauft, habe aber gar keine Rechnung


    Funktioniert natürlich auch nicht. In dem Fall wird dann der Zoll den Wert selbst bestimmen, was garantiert nicht gut für dich ausfallen wird.


    Mehr Infos zum Reiseverkehr:
    http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/index.html



    Wer den Zollsatz für bestimmte Geräte bestimmen will, benutzt das TARIC System auch auf der zoll.de Seite zu finden.


    QUELLE: ALLE INFOS STAMMEN VON http://WWW.ZOLL.DE Hier werden eigentlich alle Fragen rund ums Importieren beantwortet



    Vielen Dank dem User jeca333 für die Infos !

    Gruss Dirk

    3 Mal editiert, zuletzt von Kaufi ()

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