Darf der Chef den Lohn einstellen?

  • Hallo,


    wir stehen vor einen Problem, und zwar hat der Chef von meiner Freundin diesen Monat den Lohn eingestellt. Das Betrifft nicht nur meine Freundin sondern auch ihre Kollegen.
    Als Grund hierfür gibt er die Rechnung von einem Klempner, da dieser die Toilette von den Angestellten von einer Verstopfung befreien musste.


    So das es zu einer Rechnung von 82 Euro kam, die jetzt die Angestellten zu übernehmen haben.
    Bis dies passiert ist behält er den Lohn ein, allerdings steht dieser wohl in keinen Verhältnis. Da je Angestellte nen Nettolohn von ca. 1000 Euro hat.
    Sprich er behält 5000 Euro ein.


    Darf so etwas überhaupt sein?


    Da er auch nicht nachweisen kann, wer dran schuld war. Da das gesamte Haus an einer Leitung hängt. Die Verstopfung kann somit jeder im Haus verursacht haben.

  • Als Grund hierfür gibt er die Rechnung von einem Klempner, da dieser die Toilette von den Angestellten von einer Verstopfung befreien musste.


    Da steckt die Antwort schon drin.
    Eine Toilette in einem Büro ist vor Verstopfungen aller Art nicht gefeit.
    Die Behebung dieses Schadens geht einzig und alleine zu Lasten des Chefs!! - es sei denn die Dame(n) hat/haben ihre Hyjeneartikel in den Abort entsorgt.


    Aber das ist schon harter Tobal und ich gehe einfach mal davon aus, das der Chef seinen Mitarbeitern eine kleine Lehre erteilen möchte und das nie und nimmer sein ernst ist.
    Haben die Dame und Herr schon eine Abrechnung bekommen auf denen die Abzüge und der Grund dafür bescheinigt sind??


    Sollte das ganze Eskalieren gibt es sichelrich hier nur eine Lösung - den allseitsgeliebten Herrn des Maltesers, äh Advokat.


    Also, Schadensbegrenzung und Behebung liegt in der Aufgabe des Chefs. es sei denn er kann seinen Mitarbeitern MUTWIILIGKEIT vorwerfen, also Absicht.


    Aber unabhängig davon habe ich soetwas wohl noch nie gehört, das ist schon eine Frechheit!
    Oder es ist einfach nur ein anderer Grund für Zahlungsunfähigkeit an die Mitarbeiter.
    Haben die bisher immer Weihnachtsgeld erhalten, dann könnte er das so sparen wollen!!


    Gründe oder Ausreden gibts dafür wohl genug.


    Aber, Herr Advokat, wenn es sich denn nicht ändert, lässt grüßen!!


    Und im Falle eines Falles würde er bei solch einem Fall, ohne Nachweisung der Mutwilligkeit, die Sache eh verlieren!! ;) =) :D


    Grüßchen

  • Eine Abrechnung gab es bis zum heutigen Tag nicht, mit der Ehefrau des Chefs. Waren sie sich einig ( Einigung am 11.11) das der Betrag, halt von der wöchentlichen Bonus auszahlung abgezogen wird.
    Das wären je Angestellte 20 Euro sprich zusammen 100 Euro, schon wäre die Sache vom Tisch.
    Aber dennoch haben sie bis zum heutigen Tag keinen Lohn erhalten, es kann auch nicht an der Bank liegen. Da das Gehalt immer Bar ausgezahlt wird.

  • Da steckt doch was anderes hinter!!
    Auf die Abrechnung bestehen und zum Anwalt gehen, die dem dann vorlegen wenn halt die Abzüge für die Reperatur drauf erscheint.


    WÜrde aber zu 100% behaupten das der Abzug für die Rechnung nicht auftaucht oder ein anderer Grund dafür vermerkt ist!!


    Und solange diese Einigung nicht schriftlich fixiert wurde, was auch absolute Idiotie wäre, denn so etwas macht man nicht, auch nicht wenn man ein gutes Verhältnis zum Chef oder Chefin hat, ist diese Einigung hinfällig - wenn alle mitspielen.


    schon wäre die Sache vom Tisch.


    Und darum gehts wohl nicht, das ist das Geld der Mitarbeiter.


    Jeder gute Chef plant von Anfang des Jahres einen bestimmten Betrag ein für laufende Ausgaben - und das zählt dazu!!

    Einmal editiert, zuletzt von Superspeedy ()

  • Ich danke dir erstmal hast mir dick weitergeholfen, sollte es heute wieder kein Geld gegeben haben. Geht es am Montag zu nen Anwalt.

  • Sowas habe ich ja noch nie gehört... Der Chef scheint ja ein netter Mensch zu sein..
    Wegen 89€ so einen Zirkus zu machen. Ich glaube auch nicht dass das rechtens ist was der Chef da macht. Das steht a in keinem Verhältnis und b müssen die Mitarbeitert nicht für irgendwelche Reparaturen/Instandhaltungskosten aufkommen.
    Wo kommen wir denn da hin wenn der Chef sein Gebäude streichen lässt und das die Mitarbeiter zahlen sollen ;)

    Gruss Dirk

  • Fu** - Die Dresdner Bank lässt gerade den 30 Stöckigen Silbertower in Frankfurt restaurieren, dann werde ich wohl nie wieder Gehalt beziehen....:D


    Nein, das ist Schmarrn, Reparaturen, Renovierungen etc. sind aus dem Betriebsvermögen zu zahlen, sollte ein Schaden über einen Mitarbeiter entstanden sein kann er es entweder über seine Betriebshaftpflicht oder über die Haftpflicht des Mitarbeiters einfordern..


    Das war die kurze Version. :)

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

  • Sie werden heute nochmals mit den Chef reden, wenn das wieder nichts bringt. Bleiben sie morgen zuhause, und keiner steht in der Fleischerei dann kann er sehen wie er seine Kunden bedient.
    Und dann am Montag ab zum Anwalt, anders wird es wohl nicht gehen.

  • Oh, da wäre ich sehr vorsichtig. EInfach so daheimbleiben ist nicht. Das könnte ihn nen Grund iefern für ne Abmahnung, darf dann auch den Lohn für den Ausfall einbehalten.


    Andersrum habt ihr nen Arbeitsvertrag, er muss den Lohn zahlen und er muss das auch pünktlich machen. Sollten durch die verspätet Zahlung Verluste entstehen. Zum Beispiel Miete wird abgebucht, Konto geht ins Minus, Zinsen fallen an... Gebühren für geplatzte Abbuchungen von Telefonrechnung oder sowas.. Dann würde ich das alles einforden.


    Im Prinzip ist das ja Erpressung, was der macht.

  • Das ist das nächste der Typ stellt keine Verträge in den Sinne aus, eine Kollegien von ihr Arbeitet schon über 15 Jahre dort. Selbst diese bekommt keinen, was ich selbst noch nie eingesehen habe.


    Sie bekommen ihren Lohnzettel und das war es aber auch.

  • Direkte Pflicht zum Arbeitsvertrag gibt es nicht, allerdings gibt es eine Nachweißpflicht für den Unternehmer, demnach sollte es in seinem Interesse sein einen Vertrag zu schreiben. Da ja regelmäßig Lohnzettel gab, gilt es eh wie ein Vertrag für deine Freundin.


    Der Arbeitgeber darf direkt keinen Lohn kürzen, er hat aber bei Schlechtleistunng oder sonstigen Schäden die dem Arbeitgeber zugefügt werden einen Anspruch auf Aufrechnung - somit kann er über einen Umweg den Lohn kürzen.
    Bei der Toilettengeschichte kann er sicherlich nix machen, da er ja eigentlich keinen Schuldigen hat und für die paar Euro so eine Welle zu machen.
    Besteht auf die Lohnabrechnung und biete deine Arbeit an, nur nicht Zuhause bleiben und unentschuldigt fehlen - er muss solange den Lohn zahlen - da habt ihr einen Anspruch drauf.

  • Ich denke, das wichtigste wurde hier schon gesagt:
    - Der Grund liegt meiner Meinung nach in einer Zahlungsunfähigkeit
    - Ist es eine GmbH? - Dann könnte es sogar Insolvenzverschleppung sein, was ja strafbar ist.
    - Auf keinen Fall daheim bleiben - Das macht die Sache wenn es ernst wir nicht besser.
    - Zuerst das Gespräch suchen und wenn es nichts bringt, Anwalt kontaktieren.


    Arbeitsvertrag benötigt man, wie bereits erwähnt, auch nicht unbedingt. Die Abrechnungen (die es ja hoffentlich geben wird) bestätigen ja das bestehende Arbeitsverhältnis und darüber hinaus gelten dann eben gesetzliche Regelungen.

    Gruß Arnold
    meinGOLF.de Administrator


  • Der Arnie spricht mir aus dem Munde..


    MFG Mecca

    Gruß Martin,


    Einmal editiert, zuletzt von Mecca ()

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