Xenon und SWRA bei BJ 98?

  • hi,


    ich meine mal gelesen zu haben, dass bei einem auto, bis BJ 2000 eine SWRA und ALWR KEINE Pflicht ist bei xenon-scheinwerfern...
    ist das so?
    kann ich also unbesorgt OHNE SWRA und ALWR original xenon-scheinwerfer in nen 4er golf mit bj 98 einbauen?


    mfg tobi

  • nur wenn der Wagen vor diesem Datum die Scheinis bekommen hat, da OEM Teile dieser Art aber vermutlich kaum eingetragen werden (ist ja kein Zubehör in dem Sinne und nur VW aus den Ausstattungscodes schlau wird, wird dir vermutlich keiner Nachweisen können (ausserm Produktionsdatum der Scheinwerfer, ergo.Steuergerät am Scheinwerfer oder im Kotflügel), dass die nicht ab Werk drin waren, nur ists dann blöd wenn man von einem Polizisten angehalten wird, der nichts davon weiß, daß es vor 98 legal war und gern ein Gutachten hätte und der Tüver sich ein wenig auskennt :D

  • ok...
    das mit dem produktionsdatum ist auch ne sache, ja ;)
    angenommen, ich hab bei meinem alten 99er xenon-scheinwerfer einen steinschlag und lass ihn 2002 tauschen...
    dann hab ich ja auch ein 2001er oder 2002er produktionsdatum...


    wie ist es in diesem fall? ;)


    mfg tobi

  • also das ist mir zu hoch, da müsstest du mal einen Verkehrsrechtsexperten fragen oder halt beim :), wie das aussieht, dein Fahrzeug hätte vor 2000 Xenons bekommen und die wären kaputt, ob die da ne ALWR zwangsnachrüsten oder einfach nur die neuen Scheinis einbauen.

  • ok, vll weiß ja noch jemand was oder ich werd mal die tage dann zum :) oder zum tüv fahren, was die dazu sagen :D:D


    mfg tobi

  • Vergiss es.


    Ohne SWRA und ALWR wird das beim Golf nix. Grund dessen ist, da es den Golf eben erst ab 2000 mit Xenon gab. Anders ist das z.b. beim A6 C4, den gab es ab 97 mit Xenon.


    Beim Golf: nur mit ALWR und SWRA.

  • Zitat

    Original von kwoth84
    Vergiss es.


    Ohne SWRA und ALWR wird das beim Golf nix. Grund dessen ist, da es den Golf eben erst ab 2000 mit Xenon gab. Anders ist das z.b. beim A6 C4, den gab es ab 97 mit Xenon.


    Beim Golf: nur mit ALWR und SWRA.


    Genau so ist es- diese Ausnahmeregelung gilt nur für Fahrzeuge, die es zu diesem Zeitpunkt ab Werk mit Xenon gab, aber SWRA und ALWR noch keine Pflicht waren. Da dies beim IVer nicht der Fall war, greift eben auch diese Reglung nicht; leider :rolleyes:


    Ob man natürlich jemals an einen TÜVer gerät, der das so genau überprüft, steht wieder auf einem anderen Blatt.

  • Zitat

    Original von ChuckChillout


    Genau so ist es- diese Ausnahmeregelung gilt nur für Fahrzeuge, die es zu diesem Zeitpunkt ab Werk mit Xenon gab, aber SWRA und ALWR noch keine Pflicht waren. Da dies beim IVer nicht der Fall war, greift eben auch diese Reglung nicht; leider :rolleyes:


    Ob man natürlich jemals an einen TÜVer gerät, der das so genau überprüft, steht wieder auf einem anderen Blatt.


    naja, der tüv wär ja nicht das problem...
    die strafe ist da schon um einiges häftiger...
    50 euro + 3 Punkte... :rolleyes:


    mfg tobi

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