2. Mängelkarte innerhalb 2 Wochen

  • Also habe folgende frage an euch...
    ich habe nun die 2. Mängelkarte innerhalb 2 Wochen bekommen bezüglich meiner Beleuchtung/Tagfahrleuchten.
    bei der ersten mängelkarte handelte es sich um US Standlicht in verbindung mit Orangenen Standlichtbirnen und S6 Tagfahrleuchten an bei dunkel heit und nicht gedimmt.


    So die dinge habe ich behoben die TFL abgeklemmt dem TÜV vorgeführt und die Mängelkarte bei der Polizei abgegeben.
    So nun wurde ich grad wieder angehalten bezüglich meiner TFL weil ich sie wieder in betrieb genommen habe und über Nebellampen laufen habe. ich weiß das es verboten ist wollte mir eigentlich sowieso nächste woche die steuergerät bestellen.


    was meint ihr kann auf mich zu kommen da es 2 mal die gleiche sache ist.
    ich bin zurzeit noch in der Probezeit die verlängert wurde auf 4 jahre und hab auch bissel angst das ich deswegen den lappen abgeben muss, aber meines wissens erst beim 2. vergehen in der verlängerten probezeit.


    ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen behilflich sein hab im internet noch nichts brauchbares gefunden.


    danke schon mal

  • Aus einer Mängelkarte selbst kann eigentlich nichts schlimmeres werden,
    wenn die korrekt abgearbeitet wird (Rückrüstung und Vorführung).


    Allerdings hast Du jetzt schon zweimal Glück gehabt, das Du nur eine Mängelkarte bekommen hast,
    denn die Polizei könnte auch ein richtiges Ticket ausstellen...


    Also lass halt dieses dumpfe illegale ´Tuning´, noch ne Probezeitverlängerung wird es wohl nicht geben...


    Nachtrag: Wegen Licht habe ich folgendes im Bussgeldkatalog gefunden, keine Besonderheiten wegen Probezeit...
    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_76.php


    Nachtrag2: Hier eine für Dich wichtige Aussage
    http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php


    "Wichtiger Hinweis: Im Gegensatz zu rechtskräftigen Bußgeldbescheiden haben Verwarnungen bis 35 Euro keine weiteren rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe. Ein solches "Knöllchen" führt nicht zur Teilnahmeverpflichtung an einem Aufbauseminar, zur Verlängerung der Probezeit oder anderer Maßnahmen !!"


    Also spätestens nach zwei Bussgeldbescheiden mit mindestens 40 EUR (und je nach Schwere der Tat)
    gibt es die Aufforderung zum Aufbauseminar oder sogar einem Psychotest!

    2 Mal editiert, zuletzt von michaelMUC ()

  • also denke nicht, dass du bei ner weiteren mengelkarte angst um deinen lappen haben musst.


    hast eher glück gehabt, da du ja die chance hattest es zu beheben und es vorzuführen.


    wurde aber deine probezeit schon auf 4 jahre verlängert??

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