Hey Leute,
ich hab da ma wiedre ne Frage.
Ich brauch ja 2 neue Reifen in 215/35 R19. Der Dunlop (der als Empfohlener Reifen im Schein steht) ist zur Zeit net Lieferbar. Also hab ich mir ne "Reifenfreigabe" von Kumho besorgt.
Wers net kenntz:
-Bescheinigung zur Vorlage bei einer technischen Prüfstellte.
-Fahrzeugdaten
-Reifendaten für VA und HA (beides der Kumho)
So jetzt kommt der Satz der für widersprüche gesorgt hat:
Über die Zulässigkeit der rad-/reifenkombination im Hinblick auf fahrwerks- bzw. fahrzeugtechnische Voraussetzungen sowie Freigängigkeit kann unsererseits keine Asssage gemacht werden!
So, der nette Polizist hat gesagt das wenn ich den Reifen fahren will ich auf beiden Achsen den Reifen fahren müsste weil die Reifenfreigabe ja für VA und HA ist und damit zum TÜV müsste um die auch noch in den fahrzeugschein eintragen zu lassen.
TÜV sagt:
Ich darf auf der VA oder HA den Kumho und auf der anderen achse dann denn dunlop fahren.Ich müsste nur diese Bescheinigung von Kumho mit mir rumführen.
Was stimmt jetzt oO
Danke im voraus
Gruß
Danny