Zum TÜV trotz ABE?

  • Für diejenigen die die Felgen sehr schön finden, habe ich hier seit einiger Zeit ein Angebot im Programm :), siehe:


    https://www.meingolf.de/89459-…C3%A4ppchenpreis-top.html


    Wegen der ABE werde ich mich heute mal mit DBV in Verbindung setzen, ich bin nämlich auch davon ausgegangen das man die Felgen nicht eintragen lassen muss, da in dem Gutachten auf das die ABE verweist auch der Golf 5 mit aufgeführt ist.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Hey cool, dass wäre super, melde dich mal wenn du ne Antwort hast!!!

  • Laut DBV muss keine Eintragung vorgenommen werden, solange bei "Reifenbezogene Auflagen" alle Auflagen erfüllt sind.


    Bei den von dir verbauten 8,0x18 ET45 Felgen mit 225/40 R18 Bereifung gibt es nur eine einzige Auflage die dort gefordert wird und zwar die "K49" die bedeutet, das eine "vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen ist".


    Da der Herr von DBV wie auch ich weiß, das die "vorschriftsmäige Radabdeckung bei der Kombi gegeben ist", muss also nichts eingetragen werden, da alle Auflagen erfüllt sind.


    Man kann diese Kombi also eintragen lassen, muss es aber nicht, da alle Auflagen erfüllt sind die die ABE ihre Gültigkeit geben, so hat es mir zumindest der Herr von DBV erklärt.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Echt?
    Das wäre ja echt super klasse. :thumbup: :thumbup: :thumbup:
    Werde einfach mal mit dem Gutachten und der ABE zum TÜV fahren (ohne aufgezogene Felgen) und mal nachfragen wie das aussieht und werde dann hier nochmal Bescheid geben. ;)
    Ich danke dir... :thumbup:

  • So, lang is her, aber jetzt gibts was neues.
    Also ich war heute beim TÜV. Bin irgendwie durchgekommen, aber:
    Es war extrem eng, die ABE die zu den Felgen bei liegt ist schön und gut, bringt einem aber nicht soviel weil sobald IRGENDETWAS NICHT ORIGINAL ist, wie bei mir das Fahrwerk, die ganze Geschichte hinfällig ist. Hab ein 45/40 Fahrwerk drin und damit fing das Problem schon an. Sah soweit alles gut aus, schleifte nix oder so, also ab zum Keilen, als dann mein Bock da oben drauf stand bin ich mit dem TÜV Typ unters auto, also soweit passte alles gut, bis auf die Innenkante der Lauffläche, die schleifte zwar nicht, aber sie war so nah am Radkasten das kein Blett papier mehr zwischen passte, naja, da ein Freund den Prüfer kannte bin ich mit einem ;) durch gekommen. Habe mir das alles bisschen anders vorgestellt, also mit dem Platz, aber letztendlich ist alles eingetragen und ich :thumbup:

  • Auch die ABE von H&R Federn erlischt in dem Moment wo man sich andere Felgen oder Spurplatten verbaut, da diese Änderungen bei der Erstellung der ABE nicht berücksichtigt werden können und die ABE sich daher immer nur auf ein Serienfahrzeug beziehen kann.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Hallo,
    habe heute neue 17" Räder montieren lassen und in meiner ABE stehen die Auflagen und Hinweise mit A01-A10 & K03.
    K03 heißt:
    Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlägung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
    Was hat das zu bedeuten? Mir hat der Reifenshop nur gesagt, dass die Felgen eingetragen werden müssen... Muß ich nun meine Karosse verändern?
    Habe die Felge Magma Celsio in 7,0x17 mit 225/45er Reifen bereits drauf.
    TÜV oder DEKRA?

  • Also das stand bei mir auch drin und ich musste nichts verändern, also ich denke du kommst damit durch!

  • Also das stand bei mir auch drin und ich musste nichts verändern, also ich denke du kommst damit durch!

    In einem anderen Thread ging es um das gleiche was hatte der Tüvmann damals zu dir gesagt wenn du deinen Golf nicht tiefergeleg hättest hätte das ABE gegolten oder müsstest du trotzdem zu Abnahme

  • Ich war heute beim DEKRA-Mann, er schaute halt im System nach, ob diese Felge hinterlegt war. Und das war sie nicht, deshalb musste ich eine Eintragung vornehmen lassen. Es lag unter anderem an der Einpresstiefe. Hätte die Felge eine ET von 54 statt 45 gehabt, hätte ich auch noch die 37€ gespart. Na wenigstens blieb es dabei. :whistling:

  • um das thema noch mal aufzugreifen.. fahre seit eben auch die dbv mauritius in 8x18 et45 mit 225/40r18 bereifung.. ABE schön und gut, aber der reifenheini meinte ich müsse trotzdem zum tüv auf grund der auflage a01: "der ordnungsgemäße zustand muss bescheinigt werden...". heißt das jetzt, ich muss zum tüv, das abnehmen lassen, aber nichts eintragen lassen oder muss ich überhaupt nirgendwo mehr hin und kann rumfahren oder wie? achso.. wagen ist sonst im originalzusatnd.. sprich keine federn oder sonst was.

  • Der Herr von DBV mit dem ich gesprochen habe meinte das man die Räder nicht eintragen lassen muss, solange man alle Auflagen erfüllt. Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich die ABE aber mal bei einer TÜV-Stelle vorzeigen und fragen, ob du Räder mit ABE eintragen lassen musst, ich bin mir sehr sicher das dir dann gesagt wird, das Räder mit einer ABE nicht eingetragen werden müssen.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

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