Guten Tag,
ich habe mir Felgen für meinen Golf V gekauft (225*40*18, ET 45, 8J) und habe dazu eine ABE und ein dazu gehöriges Gutachten bekommen. In der ABE steht folgendes:
"Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Gutachtens
Nr. 55021508 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde
zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen
in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind."
Im Gutachten steht dann aber unter A01 foglendes:
"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."
Heißt das für mich das ich jetzt zum TÜV fahren muss, die Felgen abnehmen muss, aber diese nicht in die Papere eintragen lassen muss?
Oder muss ich ga rnicht zum TÜV?
MFG