Motorschaden GTI

  • Hi!


    Ich bin Besitzer eines VW Golf V GTI. Den Wagen habe ich mir Ende August beim Händler gebraucht gekauft, er hatte 35000 Kilometer gelaufen und ist von 05/ 2005.
    Bei der nun ersten, (bei mir) fälligen Inspektion nach Herstellervorgabe bei 55000 Kilometern wurden in einer freien Werkstatt Metallspäne im Ölfilter festgestellt. (goldene, die Werkstatt vermuteten einen drohenden Lagerschaden).
    Nach dieser Inspektion habe ich das Auto direkt bei dem VW Händler zur Fehlersuche abgegeben. Nach 2 Tagen kam dann der Anruf der "Freundlichen", es wurde der Fehler selbst nicht gefunden, jedoch bestätigt das "sich irgendwas im Motor auflöst" und der Motor ausgetauscht werden soll.


    Der Vorschlag von VW ist nach angeblich beantwortetem Kulanzantrag aus Wolfsburg folgender: Ich soll 1250€ Arbeitslohn bezahlen, und Materialkosten von 1350€. Insgesamt also 2600€ inkl. MwSt. Hierbei soll es sich um einen Kulanzweg sowohl für den Austauschmotor, als auch für den Einbau handeln.
    Der Preis für den Motor selbst ist meiner Meinung nach auch deutlich günstiger als wenn man ihn neu kaufen würde, der Montagepreis ist allerdings kein Kulanzpreis. Ich habe nämlich herausgefunden, dass es für den Ein- und Ausbau des Motors inklusive aller Aggregate die umgebaut werden müssen einen Arbeitswert vorgegeben gibt, nämlich 10,5 Stunden. Die Arbeitsstunde bei diesem VW Händler kostet knapp 123,76€, somit ist Kulanz auf die Montage ja schonmal glatt gelogen, denn damit kommt man ziemlich genau auf die vorgeschlagenden 1250€ Montagekosten... (Genau 1299,48)


    Ausserdem erscheinen mir die 2600€ Reperaturkosten (mal angenommen ich hätte sie gerade)in der Gebrauchtwagengarantiezeit für ein 3 Jahre altes Auto mit 55000 Kilometern etwas viel... ODER? Hier liegt doch ein Sachmangel vor!?!?


    Mir ist klar, dass ich auf das Auto grundsätzlich 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie habe und ich mich in der 2. Hälfte des Gebrauchtwagengarantiejahres befinde. Es wurden (leider) keine weiteren Garantieverlängerungen abgeschlossen, die mir zugunsten der Beweislastumkehr in der 2. Hälfte des Jahres einen Vorteil verschaffen könnten.


    Jedoch müsste der Ölfilter mit den spänen und das defekte Bauteil im Motor wenn man es denn dann so lange suchen würde bis man es gefunden hätte doch beweisen können, das der Mangel nicht mutwillig verursacht wurde. Und die Ursache auch beim Fahrzeugverkauf wahrscheinlich schon da war... ODER?


    Ein Anruf bei der VW Hotline ergab, ich könnte doch alles mal schriftlich fixieren und damit selbst einen Antrag stellen auf eine "Sonderkulanz". Bearbeitungszeit ca. 20 Tage :(


    Ich bräuchte wirklich mal einen Rat wie ich am besten vorgehen könnte, kennt sich damit jemand aus? Wie würde ein Gericht entscheiden? Der VW Händler ist natürlich stur und sagt: Sie müssen beweisen.... Denen reicht der Ölfilter nicht...


    Weiss jemand weiter??? LG!

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