Umweltprämie ab 30.03. reservierbar!

  • By the Way


    BTT


    Über das Thema Abholung WB gibts hier nen separaten Thread.

  • Wer kennt sich gut aus und weiß genau was man für das Onlineformular alles brauch??
    Am besten eine Liste wo alles genau drinne steht, damit auch jeder die Unterlagen komplett abschickt und ein Link wäre auch net schlecht.. Danke

  • Am einfachsten und offiziellsten geht es direkt beim BAFA:
    http://www.bafa.de/bafa/de/pre…009/09_umweltpraemie.html

    Zitat

    Ausgefüllt werden muss eine Antragsmaske, der eine Kopie des Kauf- oder
    Leasingvertrages oder der rechtsverbindlichen Bestellung über das
    Neufahrzeug im pdf-Format anzuhängen ist.

    Ich habe also die Verbindliche Volkswagen-Bestellung und die Auftragsbestätigung eingescannt und in ein PDF gezwängt...

    Wo die Wälder noch rauschen, die Nachtigall singt,
    die Berge hoch ragen, der Amboss erklingt.
    Wo die Quelle noch rinnet aus moosigem Stein,
    die Bächlein noch murmeln im blumigen Hain.
    Wo im Schatten der Eiche die Wiege mir stand,
    da ist meine Heimat, mein Bergisches Land.

    Bergisches Heimatlied (1892)

  • ich habe meinem verkäufer gestern den fahrzeugbrief per email gesendet und er macht das

  • Hi leute ich krieg den reservierungsantrag nicht runtergeladen...


    kann mir mal jemand einen zuschicken bitte.. ich glaub deren server ist überlastet!!??

  • Da gibt es ja auch nix zum runterladen... Nur noch online... Und da heißt es: Hinten anstellen ;)


    http://www.ump.bafa.de


    Viel Erfolg!

    Wo die Wälder noch rauschen, die Nachtigall singt,
    die Berge hoch ragen, der Amboss erklingt.
    Wo die Quelle noch rinnet aus moosigem Stein,
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    Bergisches Heimatlied (1892)

  • Doch... Der funktioniert... Mit ein bissel Spucke und Geduld... Die Leute vom BAFA scheinen nur das Wort Serverskalierung noch nie gehört zu haben ;)

    Wo die Wälder noch rauschen, die Nachtigall singt,
    die Berge hoch ragen, der Amboss erklingt.
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    da ist meine Heimat, mein Bergisches Land.

    Bergisches Heimatlied (1892)

  • ich versuche schon seit einer halben stunde... ich hab keine spucke mehr alda :cursing: ?( :S

  • Ich probiere es sporadisch schon seit 1,5 Stunden... Aber das war ja zu erwarten...

    Wo die Wälder noch rauschen, die Nachtigall singt,
    die Berge hoch ragen, der Amboss erklingt.
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    Bergisches Heimatlied (1892)

  • Neben dir werden es auch gerade noch ein paar zehntausende Weitere versuchen... Also immer locker durch die Hose atmen... Die Prämie ist ja ohnehin verlängert.


    Zudem beschleicht mich gerade das Gefühl, dass deren Plausibilitätscheck für die Fahrzeug-Ident-Nummer falsch ist... Der meckert bei mir trotz eingehaltener Regeln (17 Zeichen, nur Großbuchstaben und Zahlen, keine Sonderzeichen oder Os)...

    Wo die Wälder noch rauschen, die Nachtigall singt,
    die Berge hoch ragen, der Amboss erklingt.
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    Bergisches Heimatlied (1892)

  • Die sind witzig...
    Ich füge diesem Antrag als Anlage im PDF-Format eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug bei.
    Da kann man aber nicht beifügen...
    Da geht nichts auf der seite...
    War schon jemand erfolgreich?

  • Das hab ich auch schon bemerkt... Ich würde mal tippen, dass man das PDF auf Seite 2 hochladen kann... Wenn denn mal jemand so weit kommt, kann er ja mal Bescheid geben ;)

    Wo die Wälder noch rauschen, die Nachtigall singt,
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    Bergisches Heimatlied (1892)

  • Achtung: Ab dem 30. März 8.00 Uhr kann ein Antrag auf die Umweltprämie nur noch über das Online-Registrierungssystem gestellt werden. Mehr Infos und die entsprechenden Änderungen bezüglich der Abwrackprämie findest Du hier.
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    Du interessierst Dich für die Abwrackprämie? Im Forum gibt es schon viele Fragen und Antworten zum Thema. Um es Euch noch leichter zu machen, haben wir die Fragen und Antworten gesammelt und hier zusammengetragen. Du findest hier auch alle wichtigen Informationen und Links, die für die Antragstellung zur Abwrackprämie nützlich sind.


    Die Richtlinien zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen, wie es im Amtsdeutsch heißt, wurde am 27.01.2009 vom Bundeskabinett beschlossen. Damit kann die Umweltprämie, so wie die Abwrackprämie von der Regierung auch genannt wird, in der Höhe von 2.500 Euro nun ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.


    Wie das geht und was Du dabei beachten musst, haben wir für Dich hier zusammengesellt:
    Welche Bedingungen sind an die Abwrackprämie geknüpft?


    Altes Fahrzeug


    Bei dem Fahrzeug muss es sich ein Personenkraftwagen handeln
    Vom Zeitpunkt der Verschrottung zurückgerechnet, muss das Fahrzeug durchgehend für mindestens ein Jahr auf Deinen Namen in Deutschland zugelassen sein
    Du bist Halter des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen und kannst dies mit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief nachweisen
    Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss mindestens 9 Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein
    Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgt sein (es gilt das Datum aus dem Verwertungsnachweis)
    Du musst nachweisen können, dass Dein altes Auto einer Schredderanlage zugeführt wird

    Neues Fahrzeug


    Bei dem Fahrzeug muss es sich ebenfalls um ein Personenkraftwagen handeln
    Der Erwerb und die Zulassung des neuen Autos muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen
    Du kannst ebenfalls einwandfrei anhand des Fahrzeugscheins und des Fahrzeugbriefs nachweisen, dass Du der Halter des neuen Fahrzeugs bist
    Der neue Wagen muss mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllen
    Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen, welche – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf Dich – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen waren.

    Allgemein


    Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen

    Was ist mit Altwagen, die ein Saisonkennzeichen hatten?


    Ob das alte Auto ein Saisonkennzeichen hatte, ist nicht relevant. Hauptsache Du warst dauerhaft Halter des Fahrzeugs und das für den Mindestzeitraum von einem Jahr.


    Darf ich den Antrag zur Abwrackprämie auch dann einreichen, wenn ich mir ein EU-Re-Import-Neuwagen kaufe?


    Re-Importe sind von der Förderung nicht ausgeschlossen, solange sie in Deutschland neu zugelassen werden. Es gelten aber auch für die Re-Importe die Bedingungen für den Kauf eines Neuwagens, wie im Punkt „Welche Bedingungen sind an die Abwrackprämie geknüpft?“ beschrieben.


    Muss die Verschrottung des alten Fahrzeugs und der Kauf eines Neuwagens direkt ineinander übergehen?


    Nein, Du kannst einen Neuwagen kaufen und den alten Wagen noch eine Weile weiterfahren oder umgekehrt, den alten Wagen schon verschrotten und erst Monate später den Neuwagen kaufen. Wichtig ist nur, dass Du bei der Einreichung des Antrags zur Abwrackprämie alle relevanten Nachweise zusammen vorlegen kannst und die Bedingungen zur Antragstellung erfüllt sind. Das heißt, spätestens zu diesem Zeitpunkt muss für den Altwagen ein Verschrottungsnachweis vorliegen haben bzw. das neue Auto muss auf Dich zugelassen sein. Das Nachreichen von Dokumente ist bei der Antragsstellung nicht zulässig. Bedenke auch, dass der Geldtopf für die Abwrackprämie begrenzt ist.


    Wo finde ich anerkannte Demontagebetriebe und Schredderanlagen für den Verschrottungsnachweis?


    Eine Liste von Demontagebetrieben und Schredderanlagen, die von der BAFA anerkannt sind, findest Du auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge).


    Der Betriebe stellen Dir den Verwertungsnachweis aus und bestätigen Dir auf dem Antragsformular der BAFA mit seiner Unterschrift und Stempel, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.


    Reicht ein Nachweis von meinem Schrott-Händler in der Nähe?


    Es ist wichtig, dass Du einen Nachweis von einem anerkannten (zertifizierten) Demontagebetrieb einreichst. Der Gesetzgeber schreibt dies als Voraussetzung für die Genehmigung des Antrags vor. Eine Liste von Demontagebetrieben und Schredderanlagen, die von der BAFA anerkannt sind, findest Du auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge). Prüft also vorher, ob der Schrott-Händler in Deiner Nähe auf dieser Liste steht.


    Woher bekomme ich das Antragsformular?


    Um die Umweltprämie zu beantragen, darfst Du nur den offiziellen Antragsvordruck verwenden. Diesen Antragsvordruck kannst Du Dir direkt auf der Internetseite des BAFA oder hier herunterladen.


    Wo muss ich die Antragsunterlagen einreichen?


    Den Antrag musst Du als Original mit den vorgeschriebenen Nachweisen an folgende Adresse geschickt werden:


    Bundesamt für Wirtschaft
    und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


    - Umweltprämie -


    Frankfurter Straße 29 - 35


    65754 Eschborn



    Die Anschrift steht auch noch einmal auf dem Antragsvordruck, welchen Du Dir auf der Internetseite des BAFA oder hier herunterladen kannst.


    Die Antragstellung mit Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.


    Kann auch mein Händler den Antrag einreichen?


    Wenn Du willst, kann auch Dein Händler beim Kauf des neuen Autos den Antrag einreichen, jedoch muss er in jedem Fall durch Dich (den Antragsberechtigten) unterschrieben sein. Die Bescheinigung erhältst Du dann aber nicht durch Deinen Händler, sondern direkt von der BAFA.


    Was kann mein Händler im Fall der Umweltprämie alles für mich übernehmen?


    Wenn Du Zeit und Behördengänge sparen möchtest, kann auch der Händler, bei dem Du das neue Auto kaufst, folgendes für Dich übernehmen:


    Einreichung aller relevanten Unterlagen beim BAFA
    Verschrottung des Gebrauchtwagen


    In jedem Fall müssen aber die Anträge durch Dich (den Antragsberechtigen) unterschrieben sein.


    Was muss ich alles bei der BAFA einreichen?


    Bitte beachte, dass nur vollständige Anträge bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden. Du solltest also darauf achten, dass Du Deine eingereichten Unterlagen vollständig, korrekt ausgefüllt und mit den vorgesehen Unterschriften versehen sind. Ist Dein Antrag nicht vollständig, verlierst Du kostbare Zeit, da Du die Unterlagen wieder zurückgeschickt bekommst, um diese zu vervollständigen.


    Folgende Nachweise müssen also gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden:


    Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
    Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
    Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
    Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
    Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.


    Ab wann wird die Prämie ausgezahlt?


    Voraussichtlich wird die Prämie nicht vor März 2009 ausgezahlt, da dies erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG) beziehungsweise nach Verabschiedung des dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts erfolgt.


    Von wem wird die Prämie gezahlt?


    Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt/Main. Nach Überprüfung Deiner eingereichten Unterlagen überweist diese Behörde dann auch die Umweltprämie von 2.500 Euro.


    Kann die Prämie auch an eine dritte Person ausgezahlt werden?


    Die Auszahlung der Umweltprämie kann auch z.B. direkt an Deinen Händler erfolgen. Im Antrag musst Du dies dann entsprechend vermerken und geltend machen.


    Wie lange wird die Prämie vom Staat gezahlt?


    Die Prämie wird im Zeitraum vom 14.01.2009 bis 31.12.2009 gewährt und auch nur so lange, wie Geld im Topf ist. Insgesamt sind 1,5 Milliarden Euro für die Umweltprämie vorgesehen. Die Prämie reicht so abzüglich der Verwaltungskosten für ca. 600.000 Anträge. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.
    Aufstockung ist geplant, wird durchgeführt, nur die Höhe der Summe steht noch nicht fest.


    Wo kann ich einsehen, wieviel Anträge zur Abwrackprämie beim BAFA eingegangen sind?


    Über die Anzahl der im BAFA eingegangenen Anträge auf Gewährung der Umweltprämie kannst Du Dich direkt auf der Internetseite vom BAFA informieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat dafür eine extra Seite eingerichtet.


    Wo kann ich mich informieren, wenn ich noch weitere Fragen habe?


    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


    Referat 421


    Frankfurter Straße 29 – 35


    65760 Eschborn


    Telefon: 030 346 465 470


    http://www.bafa.de

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