Bafa-Reservierungsbestätigung in schriftlicher Form

  • Hi zusammen!
    Haben mittlerweile mehr User den schriftlichen Bescheid vom Bafa bekommen, um nach dem neuen Verfahren die Prämie zu beantragen? Sprich...habt Ihr endlich Post bekommen? Ich habe meinen "kleinen" am 24.02. bestellt und jetzt ist es bald soweit...nächste Woche steht er beim Händler...und ich kann die Prämie nicht beantragen!
    Ich habe am 01.04. um 12:05 Uhr meine Reservierung platziert und eine Antragsnummer 188.... bekommen.
    Wie schaut´s bei Euch aus?
    Kann ich das Fzg. schon zulassen, auch wenn die gute Bafa noch nicht geantwortet hat?


    Wehe, die erzählen mir irgendwas von Aprilscherz...nach dem Motto: "Haben Sie mal auf das Datum geguckt?!"


    Schöne Grüße
    dr.g*


    P.S.: Erreicht jemand das Amt noch telefonisch? Ich nicht...

  • hey,
    ich habe meinen reservierungsantrag am 2.4. online ausgefüllt etc und am 28.4. eine schriftliche bestätigung bekommen, ich habe damit bis zum 24.10. zeit meinen neuen golf anzumelden (stand im brief mit drin).
    ich glaube ich hatte die reservierungsnr.: 1123000


    mfg

    Bestellt: 20.3.09 ~ Abgeholt : 18.09.09
    Golf 6 trendline
    1,4l 80PS
    deep black perleffekt
    RCD 210
    Ganzjahresreifen 195/65 R15

  • Hi Fanny...hi all!
    Bist Du Dir sicher, dass Du Deine Reservierung am 02.04. abgeschickt hast und so eine niedrige Nummer bekommen hast? Ich habe eben...OH WUNDER...tatsächlich jemanden beim Bafa erreicht und die Antwort bekommen, dass nur die ersten 120000, die alle innerhalb der ersten zwei Tage eingegangen seien, ihre schriftliche Bestätigung bereits erhalten haben, alle anderen müssen bis Anfang Juni warten. Ab dem 30.05. verschickt das Bafa die weiteren Briefe. Sein Fahrzeug kann man allerdings ohne Bedenken bereits zulassen und den Antrag nach Erhalt der Unterlagen einreichen.


    Schöne Grüße


    dr.g*

  • Laut Bafa werden gerade die Reservierungen vom 31.03. bearbeitet...alle weiteren folgen in den nächsten Tagen und Wochen! Fahrzeug ummelden sollte man erst, wenn die Kohle geflossen ist, auch wenn keine gesetzliche Regelung vorliegt. Man muss sich auf jeden Fall erneut einen Stempel beim Verschrotter holen, auch wenn man bereits die Entwertungsunterlagen komplett hat.

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