ALWR bei BORA mit FK Scheinwerfern.

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    Hallo Leute,



    ich habe eine Fragean euch.



    Ich habe Kufatec Alwr Satz und Fk scheinwerfer, die ich mit Xenon HiD set betreiben möchte.



    Kann ich Alwr trotzdem zum laufen bringen OHNE Original SW von VW ( weil die zuteuer sind), und was ich dafür brauche ???



    Danke für jeden Antwort



    vavi

  • Ich sag einfach mal, dass es nicht funktionieren wird, weil die FK-Scheinwerfer wahrscheinlich einen 10-poligen Anschluss haben und das Set von Kufatec einen 12-poligen Eingang. Dann haben die FK Scheinwerfer einen Stellmotor, der auf manuelle Regulierung reagiert und mit einer ALWR wohl nichts anfangen kann UND das Kodieren der ALWR erfordert spezielle Steuergeräte, die normalerweise entweder direkt an den Xenonscheinwerfern dran sitzen oder im Kotflügel hängen. Ich vermute, dass bei den FK-Scheinwerfern keine Xenonsteuergeräte dabei waren. OK im HID-Kit sind womöglich welche dabei, die werden sich aber vom VW-Diagnosegerät nicht kodieren lassen, weil darauf nur Original-VW-Geräte reagieren. Ich lasse mich aber auch gerne belehren.

  • Nein das geht nicht.
    Wie soll die ALWR ohne Steuergeräte funktionieren??
    Die funktioniert nur mit den original Scheinwerfern und den richtigen Steuergeräten.
    Übrigens wird dieser Umbau auch mit einer ALWR nicht Legal, nur so als Info.
    Das Geld und die Arbeit kannst du dir sparen.

  • Wie soll die ALWR ohne Steuergeräte funktionieren??
    Die funktioniert nur mit den original Scheinwerfern und den richtigen Steuergeräten.
    Übrigens wird dieser Umbau auch mit einer ALWR nicht Lega

    hay,


    sag mir warum ist es nicht legal ? ? ?


    ich nehme original Alwr Steuergerät , Kufatec Satz, FK SW mit HiD Xenon Kit, original SRA.

  • hay,


    sag mir warum ist es nicht legal ? ? ?


    ich nehme original Alwr Steuergerät , Kufatec Satz, FK SW mit HiD Xenon Kit, original SRA.

    Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt!



    Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit
    Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe
    aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die
    Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät
    mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so
    handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und
    verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs
    erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind
    lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive
    automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.



    Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:


    In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme
    nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter
    Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe),
    einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer
    Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und §
    50 STVO, Absatz 10).


    Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der
    Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die
    Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung
    des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt
    diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs
    (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis
    führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr.
    3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer
    solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit
    Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe
    dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie
    zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter
    Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.



    Hohe Blendwerte: Bei Messungen im Lichtlabor haben
    Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines
    Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal
    mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den
    ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen
    wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum
    100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann
    keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar.
    Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt
    zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.



    Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern,
    wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer,
    Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen
    für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra,
    VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4
    und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet. Damit lassen sich die
    Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:


    - mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe;


    - hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn;


    - dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur
    Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei
    Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen
    entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter.


    - Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden
    früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.


    - Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen.


    Quelle:


    Hella KGaA Hueck & Co.

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