Hallo,
Ich bin beim Einbau meiner Xenonlook-Scheinwerfer (Hella) auf ein mysteriöses Phänomen gestoßen:
Die Scheinwerfer sind ja neben dem Prüfzeichen mit weiteren kryptischen Buchstaben- und Zahlenkombinationen gesegnet und dabei ist mir folgendes aufgefallen:
1. Es sind die Bezeichnungen HC und HR darauf --> steht ja für Halogen Abblend- und Fernlicht
2. Es steht aber auch DCR darauf --> steht für Xenon Abblend- und Fernlicht (Bixenon)
3. Am Rand über der Linse steht D2S --> bekanntlich ja die Xenonfassung bzw. das Xenonleuchtmittel
Frage: Da Bixenon (DCR) eigentlich ja Abblendlicht-Xenon (DC) beinhalten müsste (beim verbauen der Originalxenonscheinwerfer ohne Highline Bordnetz-STG geht ja auch nur Xenon als Abblendlicht und Fernlicht ist Halogen-Birne) sollten doch die Scheinwerfer zusammen mit einem Xenonkit (Prüfzeichen E11, also Großbritannien --> E-Prüfzeichen sind normalerweise EU-weit gültig; §21a StVZO), einer ALWR und einer SRA ja eigentlich Eintragungsfähig sein, oder?