Änderungen 2004

  • Verschärfungen im Bußgeldkatalog


    Fahrverbote im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten werden von jetzt drei auf sechs Monate raufgesetzt.

    Wer künftig ohne Freisprechanlage mit dem Handy beim Telefonieren erwischt wird, zahlt 40 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Telefonieren ist auch für Radfahrer verboten! Sie zahlen 25 Euro, wenn die Polizei sie ertappt.

    Die Gurtpflicht wird jetzt auch in Reisebussen eingeführt. Wer vorhandene Gurte nicht anlegt, kann mit 30 Euro zur Kasse gebeten werden.


    Wer in Zukunft sein Fahrzeug an Engstellen abstellt und damit Rettungsfahrzeuge behindert, wird mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg belangt.


    Verkehrsverstöße im Ausland


    Im nächsten Jahr sollen Geldstrafen und Bußgelder in der EU grenzüberschreitend eingetrieben werden. Damit werden Verkehrsdelikte europaweit geahndet


    Führerschein mit 17


    In zahlreichen Bundesländern soll der Führerschein mit 17 eingeführt werden. Das Fahren wird allerdings vor dem 18. Geburtstag nur mit einem speziell dafür geschulten Begleiter möglich sein.


    Mit Ausnahme der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein setzen die anderen Länder auf eine zweistufige Fahrausbildung. Hier können Fahranfänger, die schon einen Führerschein besitzen, ab 1. Januar 2004 ihre Probezeit halbieren. Dazu müssen sie freiwillig eine zweite Ausbildungsstufe mit einem aktiven Training absolvieren.


    Einträge im Zentralregister bleiben länger stehen


    Künftig werden die Eintragungen im Verkehrszentralregister länger stehen bleiben. Grund: Nicht mehr der Zeitpunkt der Rechtskraft, sondern der Tatzeitpunkt gilt als Berechnungsgrundlage für Löschungen.


    Brötchentaste für Parker


    Wer künftig an einem Parkautomat parkt, darf die erste halbe Stunde kostenlos stehen bleiben. Vorausgesetzt, der Automat ist mit der so genannten Brötchentaste ausgestattet. Damit sollen Autofahrer die Gelegenheit erhalten, kurze Besorgungen zu machen.


    Abschied vom Fahrzeugbrief


    Ab Mitte 2004 werden europaweit neue Zulassungsdokumente eingeführt, die den bisherigen Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief ersetzen.


    Diese Änderungen sind nicht nur für den Neuwagenkäufer wichtig, auch Käufer eines Gebrauchtwagens werden mit den neuen Papieren ausgestattet.


    In Zukunft wird aus Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung I und aus Fahrzeugbrief wird entsprechend Zulassungsbescheinigung II.


    Neben neuen Sicherheitsmerkmalen bleibt es bei dem bekannten Erscheinungsbild mit grünem Druck auf weißem Papier.


    Der Fahrzeugbrief (DIN-A4-Format) muss beim Halterwechsel zukünftig öfter erneuert werden.

    Die Kosten für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief) steigen in Zukunft laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) um 50 Cent bis 1 Euro.


    Für den Teil II (Fahrzeugbrief) gibt es kein Veränderungen.

  • Das ist ja mal gut zu wissen :D Dann werde ich wohl morgen direkt mal in meiner Fahrschule anrufen und fragen wie es mit dem Zusatztraining aussieht für die Halbierung der Probezeit *GG*

  • Zitat

    Original von Hassomatik
    Das ist ja mal gut zu wissen :D Dann werde ich wohl morgen direkt mal in meiner Fahrschule anrufen und fragen wie es mit dem Zusatztraining aussieht für die Halbierung der Probezeit *GG*


    Wieso? mit wieviel Jahren haste den Führerschein denn gemacht? Oder geht die Probezeit neuerdings länger als 2 Jahre? ?(

  • na toll, ich bin in nem monat mit meiner probezeit fertig...
    früher wars so, dass die probezeit 2 jahre ging aber sobald irgendwas vorgefallen ist (unfall-mässig :) ) die probezeit nochmal um 2 jahre verlängert wurde...
    aber die wollten die doch mal generell auf 4 jahre umstellen, oder ?(

  • hm...ich wurd anfang dez. mit 94 km/h innerorts geblitzt...schreiben kommt wohl noch :(


    ...1 monat bus, ca. 150 Euronen wahrscheinlich...


    aber es gilt ja nur die zeit wann es passiert ist und nicht wann es gerichtl. beschlossen worden ist, oder?!


    cya

  • nur mal so rein aus neugier. wie kommt man denn dazu im ort 94 zu fahren?

  • Zitat

    Original von Schipp
    [Brötchentaste für Parker


    Wer künftig an einem Parkautomat parkt, darf die erste halbe Stunde kostenlos stehen bleiben. Vorausgesetzt, der Automat ist mit der so genannten Brötchentaste ausgestattet. Damit sollen Autofahrer die Gelegenheit erhalten, kurze Besorgungen zu machen.


    Und Wuppertal hat sich natürlich dagegen geweigert... X(;(

  • Zitat

    Original von Deep_Inside
    nur mal so rein aus neugier. wie kommt man denn dazu im ort 94 zu fahren?


    ...wenn´s innerorts ne zweispurige straße gibt und dich ein taxi fahrer tierisch ansuckt weil er die spur nicht halten kann...muss da halt jetzt durch --> PP


    p.s.: der Taxi fahrer konnte seinen lappen direkt bei der rennleitung lassen --> alk war im spiel... X(


    cya

  • Solche Straßen kenn ich auch, frag mich manchmal warum das Ortsschild nicht einen Kilometer weiter weg steht ?(:D

  • Zitat

    Original von DATI2000
    Wieso? mit wieviel Jahren haste den Führerschein denn gemacht? Oder geht die Probezeit neuerdings länger als 2 Jahre? ?(


    Bin innerhalb meiner Probezeit geblitzt worden. Durfte deshalb in den Genuß einer Nachschulung kommen und habe seitdem 4 Jahre Probezeit (jetzt noch 1,5 Jahre ;( )


    Leider war heute keiner in der Fahrschule. Aber am Montag, spätestens Dienstag weiß ich näheres, auch zu den Kosten.... ;)


  • Ja es gillt der Tag an dem du geblitzt wurdest!! :(

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